NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu
VG Cochem, Stadt Cochem - Sanierung Winneburgerweg
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Verbandsgemeindeverwaltung Cochem (ZVS-ZUCK)
Ravenéstraße 61
56812
Cochem
Deutschland
DE149276316
ZVS-ZUCK, Marktplatz 1, 56766 Ulmen
Zentrale Vergabestelle Zell, Ulmen, Cochem, Kaisersesch
+49 2676409307
+49 2676409501
vergabestelle@ikz-zuck.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHY55YTXAAAX0Z

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHY55YTXAAAX0Z/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich eine Böschungssicherung am Winneburgerweg.

Umfang der Leistung
Die Böschung wird mittels Randbalken und Erdbeton-Stützscheiben im Erdbetonverfahren stabilisiert.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Winneburgerweg
Winneburgerweg
56812
Cochem

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Der früheste Ausführungsbeginn ist ab der KW 18/26 nach Auftragserteilung und in Absprache
mit dem AG. Die Arbeiten müssen bis Ende KW 24/26 abgeschlossen sein

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Ja

Hauptangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) bzw. mit dem Angebot (bei Verfahren ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb)
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen"
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten AVPQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise geführt werden.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter bei der Erfüllung eines Auftrags die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Vorzulegende Nachweise:
Nachweise für Angaben in VHB124 - Berufliche Eignung; Die Vergabestelle behält sich vor bei den Bieter die in die engere Wahl gelangen, die mit Eigenerklärung (VHB124) gemachten Angaben mittels weiteren Dokumenten zu überprüfen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) bzw. mit dem Angebot (bei Verfahren ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb)
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen"
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten AVPQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise geführt werden.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter bei der Erfüllung eines Auftrags die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Vorzulegende Nachweise:
Nachweise für Angaben in VHB124 - wirtschaftliche +finanzielle Eignung; Die Vergabestelle behält sich vor bei den Bieter die in die engere Wahl gelangen, die mit Eigenerklärung (VHB124) gemachten Angaben mittels weiteren Dokumenten zu überprüfen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) bzw. mit dem Angebot (bei Verfahren ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb)
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen"
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten AVPQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise geführt werden.
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter bei der Erfüllung eines Auftrags die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben - ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Vorzulegende Nachweise:
Nachweise für Angaben in VHB124 - technische + berufliche Eignung; Die Vergabestelle behält sich vor bei den Bieter die in die engere Wahl gelangen, die mit Eigenerklärung (VHB124) gemachten Angaben mittels weiteren Dokumenten zu überprüfen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
Freistellungsbescheinigung; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Urkalkulation (ohne Sperrvermerk zur Möglichkeit der Überprüfung im Vergabeverfahren); Auf Anforderung der Vergabestelle

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

gemäß Vergabeunterlagen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gem. VHB 214 besondere Vertragsbedingungen

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

keine Vorgaben

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

11.03.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

10.04.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

11.03.2026 10:00 Uhr

Marktplatz 1, 56766 Ulmen

Gem. § 14 VOB/A dürfen Bieter bei der Angebotseröffnung nicht anwesend
sein.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1) ANGEBOTSABGABE UND VORLAGE VON UNTERLAGEN
Das Angebot ist mit allen geforderten Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) bei der angegebenen Kontaktstelle vollständig elektronisch über das Vergabeportal einzureichen.

Die Abgabe des Angebotes in elektronischer Form ist nur mit dem Cosinex-Bietertool möglich. Eine "Schritt für Schritt"-Anleitung finden Sie auf der Website der Zentralen Vergabestelle ZUCK unter: http://www.ikz-zuck.de/ausschreibung. Weitere Informationen, insbesondere Hilfestellungen bei technischen Problemen, finden Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.

Das Angebot muss alle geforderten Unterlagen enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

Nicht form- u. fristgerecht eingereichte Angebote werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sowie der weiteren Unterlagen werden keine Entschädigungen / Vergütungen gezahlt.

2) ERHALT DER VERGABEUNTERLAGEN / AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal im Projektraum zum Verfahren zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote heruntergeladen werden und Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabeportals.

3) KOMMUNIKATION
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Fragen zum Vergabeverfahren können daher ausschließlich über das Kommunikationstool des Projektraums gestellt werden. Zum Versenden von Nachrichten sind die Registrierung und Bestätigung der Teilnahme am Verfahren erforderlich.

4) INFORMATION ZUM WETTBEWERBSREGISTER
Der Auftraggeber ist gemäß §99 GWB öffentlicher Auftraggeber und somit gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von
30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen.

5) INFORMATION ZU RÜGEOBLIEGENHEITEN UND NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
In Vergabeverfahren, auf die die Bestimmungen der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen in Rheinland-Pfalz (NachPrV) Anwendung finden, ist von den Bietern oder Bewerbern die Rügeobliegenheit nach § 10 Abs. 3 NachPrV zu beachten.

Die Vergabeprüfstelle weist das Nachprüfungsbegehren des beanstandenden Bieters oder Bewerbers zurück,
1. soweit der beanstandende Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor der Information nach § 4 Abs. 1 erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen gerügt hat,
2. soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Bei Nichtabhilfe einer Rüge durch den Auftraggeber wird das Nachprüfungsbegehren von der Vergabeprüfstelle zurückgewiesen, soweit mehr als sieben Kalendertage nach Absendung der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Vergabeprüfstellen im Rahmen der Rechts- und Fachaufsicht an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:
Kreisverwaltung Cochem-Zell
Endertplatz 2
56812 Cochem
Tel.: +49 2671610
E-Mail: kreisverwaltung@cochem-zell.de
http://www.cochem-zell.de

Hinweis:
Ab sofort besteht grundsätzlich die Möglichkeit Angebote auch rein webbasiert, also über den Browser (ohne Nutzung des Bietertool) abzugeben.
Nähere Informationen finden Sie auf:
https://blog.cosinex.de/2025/11/20/webbasierte-angebotsabgabe/?utm_source=brevo&utm_campaign=vmp&utm_medium=email&utm_id=777

Eine detaillierte Anleitung finden Sie unter:
https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/webbasierte+Abgabe+-+Anleitung

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
+49 6131162546
vergabepruefstelle@mwvlw.rlp.de
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