1) ANGEBOTSABGABE UND VORLAGE VON UNTERLAGEN
Das Angebot ist mit allen geforderten Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) bei der angegebenen Kontaktstelle vollständig elektronisch über das Vergabeportal einzureichen.
Die Abgabe des Angebotes in elektronischer Form ist nur mit dem Cosinex-Bietertool möglich. Eine "Schritt für Schritt"-Anleitung finden Sie auf der Website der Zentralen Vergabestelle ZUCK unter: http://www.ikz-zuck.de/ausschreibung. Weitere Informationen, insbesondere Hilfestellungen bei technischen Problemen, finden Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Das Angebot muss alle geforderten Unterlagen enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- u. fristgerecht eingereichte Angebote werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sowie der weiteren Unterlagen werden keine Entschädigungen / Vergütungen gezahlt.
2) ERHALT DER VERGABEUNTERLAGEN / AUFFORDERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal im Projektraum zum Verfahren zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote heruntergeladen werden und Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabeportals.
3) KOMMUNIKATION
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Fragen zum Vergabeverfahren können daher ausschließlich über das Kommunikationstool des Projektraums gestellt werden. Zum Versenden von Nachrichten sind die Registrierung und Bestätigung der Teilnahme am Verfahren erforderlich.
4) INFORMATION ZUM WETTBEWERBSREGISTER
Der Auftraggeber ist gemäß §99 GWB öffentlicher Auftraggeber und somit gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von
30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen.