1) Bietergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
Bei BGen ist nur ein Angebot (Angebotsblatt, ggf. Kalkulationsblätter und Darstellung zu den Zuschlagskriterien) einzureichen.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen.
Liegt bei einem Mitglied einer BG ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB oder aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen.
Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Eignungsbogen bzw. dem Angebot vorzulegen.
3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat mit dem Angebot im Eignungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Liegt bei dem Unterauftragnehmer ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB, § 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4) Angebotsunterlagen / Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare (bzw. anstelle des Eignungsbogens die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zu verwenden und vollständig ausgefüllt, in deutscher Sprache und in Textform (§ 126b BGB) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Eignungsbogen und dem Angebot sowie auf den geforderten Anlagen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an den dafür vorgesehenen Stellen der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bieter die Eigenerklärung abgibt.
Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien einzureichen, welche Bestandteil des Angebots ist. Die Form der Darstellung ist grds. frei wählbar, es ist jedoch auch hier die Textform erforderlich. Außerdem soll das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Deckblatt vorangestellt werden.
Das Angebot und der Eignungsbogen sind mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen bei der angegebenen Kontaktstelle vollständig elektronisch über das Vergabeportal einzureichen. Die Abgabe in elektronischer Form ist ausschließlich mit dem cosinex Desktop-Bietertool oder alternativ rein webbasiert (direkt über den Browser ohne Nutzung des Bietertools) im Bereich "Angebote" möglich.
Eine detaillierte Anleitung zur Abgabe von Angeboten finden Sie unter: https://csx.de/JiViu. Zur Abgabe über das Bietertool finden Sie außerdem eine "Schritt für Schritt"-Anleitung auf der Website der Zentralen Vergabestelle ZUCK unter: https://ikz-zuck.de/infos-fuer-bieter/. Weitere Informationen, insbesondere Hilfestellungen bei technischen Problemen, finden Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Der Eignungsbogen und das Angebot müssen die geforderten Unterlagen (Erklärungen u. Nachweise) enthalten.
Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- und/oder nicht fristgerecht oder in Papierform eingereichte Angebote, Eignungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sowie der weiteren Erklärungen und Nachweise / Unterlagen werden keine Entschädigungen / Vergütungen gezahlt.
5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zur Angebotsabgabe
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich im Projektraum zum Verfahren auf dem Vergabeportal rlp.vergabekommunal.de zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote heruntergeladen werden u. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB der Vergabeplattform.
6) Kommunikation
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Fragen zum Vergabeverfahren können daher ausschließlich über das Kommunikationstool des Projektraums gestellt werden. Zum Versenden von Nachrichten sind die Registrierung und Bestätigung der Teilnahme am Verfahren erforderlich.
7) Ausschreibungsbedingungen / Ausschlussgründe
Es ist eine Erklärung abzugeben, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
Es dürfen nur solche Bewerber am Wettbewerb teilnehmen und eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland im Sinne der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Als Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung (siehe Eignungsbogen) vorzulegen.
8) Informationen zum Wettbewerbsregister
Der Auftraggeber ist gemäß § 99 GWB öffentlicher Auftraggeber und somit gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen.
9) Angaben zur Wertung der Angebote - Zuschlagskriterien
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Maßgebende Bewertungs-/Zuschlagskriterien sind:
1.0 Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebende Leistung und zur konzeptionellen Vorgehensweise, Wichtung: 50,0 v.H.
2.0 Honorar, Wichtung 50,0 v.H.
Im Weiteren wird auf die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie auf die Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien verwiesen, welche in den Vergabeunterlagen enthalten sind.