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Verfahrensangaben

VG Kaisersesch - Abwasserwerk, Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich ...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch - Abwasserwerk
Leitweg-ID 071355002000-001-21
Am Römerturm 2
56759
Kaisersesch
Deutschland
DEB1C
Zentrale Vergabestelle ZUCK, Marktplatz 1, 56766 Ulmen
vergabestelle@ikz-zuck.de
+49 2676409307

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Zentrale Vergabestelle ZUCK
Leitweg-ID 071355003000-001-37
Marktplatz 1
56766
Ulmen
Deutschland
DEB1C
Zentrale Vergabestelle ZUCK
vergabestelle@ikz-zuck.de
+49 2676409307
+49 2676409501
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Leitweg-ID 07-0001801100000-05
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
- Vergabekammer -
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 6131162234
+49 6131162113

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90491000-5
90000000-7
90400000-1
90440000-3
90460000-9
90470000-2
90513700-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Dienstleistungen im Abwasserbereich zum Betrieb des Kanalnetzes in der Verbandsgemeinde Kaisersesch. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Reinigung sowie die optische Überprüfung und Prüfung (Dichtheit) der Kanäle/ Schächte/ Hausanschlüsse/ Pumpwerke/ Regenbauwerke sowie die Entleerung/Entsorgung/Reinigung von Abwassergruben/ Kleinkläranlagen sowie von Pumpwerken, Regenbauwerken und die Entsorgung von Sandfangrückständen und Rechengut.
Es soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen werden (Laufzeit 2 Jahre, mit einmaliger Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre). Abrufberechtigt ist das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch betreibt die öffentliche Abwasserbeseitigung.
Für die voraussichtlich anfallenden Dienstleistungen im Bereich Gruben und Kanal soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für 2 Jahre und mit der Option der einmaligen Verlängerung um weitere 2 Jahre (Vertragslaufzeit max. 4 Jahre) geschlossen werden. Zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigt ist das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch.

Bei den Leistungen handelt es sich insbesondere um Leistungen der Optischen Inspektion zur Zustandserfassung von Kanälen/ Schächten/ Hausanschlussleitungen und die Reinigung von Kanälen/ Schächten/ Hausanschlüssen/ Pumpwerken/ Regenbauwerken etc. (Nach Bedarf können ergänzend Leistungen für Dichtheitsprüfungen, Fräsarbeiten von Wurzelwerk oder Muffenabdichtungen zur Ausführung kommen.) sowie um die Entleerung von Abwassergruben bzw. die Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen.

Das Gebiet der Verbandsgemeinde Kaisersesch besteht aus der Stadt Kaisersesch und 25 Ortsgemeinden.

Die zu reinigenden und befahrenden Kanäle / Schächte und Abwasserbauwerke befinden sich zum weit überwiegenden Teil in öffentlichen, befestigten Straßen, Wegen und Plätzen bzw. sind ansonsten zumindest über unbefestigte aber befahrbare Wirtschaftswege zu erreichen. Für nicht unmittelbar anfahrbare Schächte und Abwasserbauwerke sind im LV gesonderte Erschwernispositionen vorgesehen.

Innerhalb der Verbandsgemeinde Kaisersesch sind sämtliche Ortsgemeinden bis auf einige Streusiedlungen und Außenbereichsgrundstücke an Flächenkanalisationen und somit direkt an Kläranlagen angeschlossen. Die nicht angeschlossenen Grundstücke/Objekte sammeln das anfallende Abwasser in geschlossenen Gruben bzw. verfügen über Kleinkläranlagen. Eine Übersichtskarte, in der die zu entsorgenden Außenbereichsgrundstücke (Objekte) und die Standorte der Kläranlagen Brohl und Kaisersesch markiert sind, ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Derzeit gibt es 30 Kleinkläranlagen und 51 Gruben.

Ein Einzelauftrag muss nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 3 Arbeitstagen erfüllt werden. In dringenden Fällen ist der Auftrag sofort, innerhalb von 1 Tag nach Auftragserteilung, durchzuführen.
Die Einzelaufträge werden in der Regel per E-Mail oder auch im Einzelfall je nach Bedarf telefonisch erteilt.

Hinsichtlich der genauen Einzelheiten (Leistungsbeschreibung, Rahmenbedingungen, Leistungsumfang und Leistungsanforderungen) wird ausdrücklich auf die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Bezug genommen, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Umfang der Auftragsvergabe

670.000,00
EUR
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2026
30.06.2028

Der Vertrag verlängert sich automatisch um 2 Jahre, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Gebiet der Verbandsgemeinde Kaisersesch
Deutschland
DEB1C

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Zuschlagskriterium ist allein der Preis.
Die Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien, wobei dem einzigen Kriterium Preis eine Wichtung von 100% zukommt.
Hinweis: Auf Grund eines techn. Problems ist es aktuell nicht möglich, dies eindeutig in der Auftragsbekanntmachung darzustellen. Darauf wurde in der Auftragsbekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen hingewiesen.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Die Rahmenvereinbarung wird zunächst auf die Dauer von 2 Jahren abgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich die einmalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 2 Jahre vor.

Der Vertrag verlängert sich automatisch um 2 Jahre, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre.

Ein Rechtsanspruch einer Vertragspartei auf Verlängerung besteht nicht.

Zusätzliche Angaben

1) Hinweis zum Erfüllungsort:
Die Erfüllungsorte liegen im Bereich der Verbandsgemeinde Kaisersesch. Die Standorte der Kläranlagen, Gruben, RÜ/RÜB, Kleinkläranlagen und Pumpwerke sind im Übersichtslageplan "Ausschreibung Dienstleistungen Kanal", welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, eingezeichnet.
Der genaue Einsatzort wird im jeweiligen Einzelauftrag festgelegt.

2) Zu Schätzpreis und Höchstmenge:
Der angegebene Schätzpreis und die genannte Höchstmenge beziehen sich auf die maximal mögliche Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren.

3) In der genannten Laufzeit ist die Option der Verlängerung um 2 Jahre nicht enthalten.

4) Es gelten die Bewerbungsbedingungen der Zentralen Vergabestelle ZUCK, welche in den Vergabeunterlagen enthalten sind.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
740.000,00
EUR
670.000,00
EUR
740.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1) Bietergemeinschaften (BGen):
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
Bei BGen ist nur ein Angebot (Angebotsschreiben und bepreistes LV) einzureichen.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen.
Liegt bei einem Mitglied einer BG ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB oder aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.

2) Eignungsleihe (§ 47 VgV):
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen.
Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Eignungsbogen bzw. dem Angebot vorzulegen.

3) Unteraufträge (§ 36 VgV):
Die TV-Befahrung und die Reinigung hat der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft im eigenen Betrieb auszuführen. Eine Vergabe an Nachunternehmer wird bei diesen kritischen Aufgaben nicht zugelassen.
Für Leistungen, für die eine Selbstausführung durch den Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft nicht vorgeschrieben ist, gilt Folgendes:
Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt und zumutbar - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat mit dem Angebot im Eignungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Liegt bei dem Unterauftragnehmer ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB, § 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.

4) Angebotsunterlagen / Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen:
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare (bzw. anstelle des Eignungsbogens die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zu verwenden und vollständig ausgefüllt, in deutscher Sprache und in Textform (§ 126b BGB) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Angebotsschreiben, dem Leistungsverzeichnis sowie auf dem Eignungsbogen und auf den geforderten Anlagen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch an den dafür vorgesehenen Stellen der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bieter die Eigenerklärung abgibt.

Das Angebot ist mit allen geforderten Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) bei der angegebenen Kontaktstelle vollständig elektronisch über den Projektraum zum Verfahren auf der Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz (rlp.vergabekommunal.de) einzureichen.

Die Abgabe des Angebotes in elektronischer Form ist nur mit dem cosinex Desktop-Bietertool oder alternativ rein webbasiert (direkt über den Browser ohne Nutzung des Bietertools) im Projektraum zum Verfahren auf der Vergabeplattform im Bereich "Angebote" möglich.

Eine detaillierte Anleitung zur Abgabe von Angeboten finden Sie unter: https://csx.de/JiViu. Zur Abgabe über das Bietertool finden Sie außerdem eine "Schritt für Schritt"-Anleitung auf der Website der Zentralen Vergabestelle ZUCK unter: https://ikz-zuck.de/infos-fuer-bieter/. Weitere Informationen, insbes. Hilfestellungen bei techn. Problemen, finden Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.

Das Angebot muss alle geforderten Unterlagen enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

Nicht form- oder nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Das Angebot muss die geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Angebote, Eignungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sowie der weiteren Erklärungen und Nachweise / Unterlagen werden keine Entschädigungen / Vergütungen gezahlt.

5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zur Angebotsabgabe:
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal im Projektraum zum Verfahren zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote heruntergeladen werden und Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabeportals.

6) Kommunikation:
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Fragen zum Vergabeverfahren können daher ausschließlich über das Kommunikationstool des Projektraums gestellt werden. Zum Versenden von Nachrichten sind die Registrierung und Bestätigung der Teilnahme am Verfahren erforderlich.

7) Information zum Wettbewerbsregister:
Der Auftraggeber ist gemäß §99 GWB öffentlicher Auftraggeber und somit gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen.

8) Ausschreibungsbedingungen / Ausschlussgründe:
Es ist eine Erklärung abzugeben, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
Es dürfen nur solche Bewerber am Wettbewerb teilnehmen u. eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland im Sinne der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Als Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen.

9) Verifizierende Teststellung
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Feststellung, ob die angebotene Leistung die in der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis vorgegebenen Kriterien erfüllt, vor Zuschlagserteilung eine für den Auftraggeber unentgeltliche TV-Befahrung einer Probehaltung (verifizierende Teststellung) durch den Bestbietenden durchführen zu lassen. Weitere Bieter in der Rangfolge werden nur dann zur Probe-TV-Befahrung aufgefordert, wenn die Testung des Bestbietenden ergibt, dass nicht alle Leistungsanforderungen gemäß der Leistungsbeschreibung bzw. dem Leistungsverzeichnis erfüllt werden.

Hierzu werden vom Auftraggeber Bestandsdaten auf Datenträger im Format XML 2017 der Schächte, Haltungen und Hausanschlussleitungen bereitgestellt. Daraus soll eine Optische Inspektion mit den vertraglich vereinbarten Kamerasystemen und der geforderten Inspektionsqualität in einer festgelegten Haltung in der Verbandsgemeinde Kaisersesch mit 2 Schächten, einer Haltungslänge von 50,00 m (DN 250), 6 Mischwasserhausanschlüssen und 2 Straßenabläufen (DN 150) von AN durchgeführt werden. Die Inspektion der Haltung muss mit einer 3D-4K Kugelbildscanner-Anlage und die Schachtinspektion mit einem 4K Kugelscanner in HD-Qualität erfolgen. Für die Hausanschlussleitungen sowie Straßenabläufe muss eine 3D-Lageverlaufsmessung und -darstellung mit Satellitenkamera georeferenziert durchgeführt werden.

Sollten die Ergebnisse der Probe-Befahrung ergeben, dass die angebotene Leistung nicht allen Anforderungen der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis entspricht, wird der Bieter mit seinem Angebot ausgeschlossen und der nächste Bieter in der Rangfolge zur TV-Befahrung der Probehaltung aufgefordert.

Nähere Angaben zur Haltung u. ein Termin zur Befahrung werden dem betreffenden Bieter rechtzeitig bekannt gegeben. Die im Rahmen der TV-Befahrung digitalisierten Aufnahmen sind dem Auftraggeber zur Auswertung zur Verfügung zu stellen.

10) Es gelten die Bewerbungsbedingungen, welche in den Vergabeunterlagen enthalten sind.

11) Hinweis zu den Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium ist allein der Preis. Die Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien, wobei dem einzigen Kriterium Preis eine Wichtung von 100% zukommt.
Auf Grund eines techn. Problems ist es aktuell nicht möglich, dies eindeutig in der Bekanntmachung darzustellen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

1
1
0
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

670.000,00
EUR
740.000,00
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Kanal Wambach GmbH, 56566 Neuwied
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Kanal Wambach GmbH
DE149491966
Mittleres Unternehmen
Im Schützengrund 58
56566
Neuwied
Deutschland
DEB18
info@waba-neuwied.de
02622 13001
02622 13000
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

26.03.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

1 - 75735
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung