Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI für die Umgestaltung der zum Bürgerhaus Kliding gehörenden Außenanlagen, Leistungsphasen (LPH) 1-9 (aufgrund von Eigenleistungen des Auftraggebers teilweise nur in Teilen), ergänzt durch die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen. Es wird auf den Vertragsentwurf inklusive dessen Anlagen verwiesen, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise (s. Angaben zu den Optionen sowie Angaben im Vertragsentwurf).
Gegenstand dieses Verfahrens sind nur die vorgenannten Leistungen der Objektplanung Freianlagen. Die weiteren erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden.
Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der AußenanlagenDie Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant:- Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden- Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen- Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster- Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten- Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m- Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes.
1.1 Darstellung der Projektbearbeitung unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden projektspezifischen Anforderungen und Projektrisiken1.2 Erläuterung bieterinterner Methoden zur Sicherstellung der Einhaltung der vorgegebenen Termine, insbesondere im Hinblick auf die Fertigstellung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung bis zum 30.09.2026
Die Bewertungssystematik ist in den Vergabeunterlagen angegeben.
Das Honorar wird rechnerisch bewertet.
Die Honorarangebote werden wie folgt gewertet:1. Das günstigste Honorarangebot erhält die volle Punktzahl. 2. Die weiteren zu wertenden Angebote erhalten eine Punktzahl, die sich aus folgender Berechnung ergibt: Bruttopreis des günstigsten Honorarangebots multipliziert mit der vollen Punktzahl und dividiert durch den Bruttopreis des jeweils zu wertenden Angebots
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1: LPH 1-3 nach § 39 HOAI Leistungsstufe 2: LPH 4 nach § 39 HOAI Leistungsstufe 3: LPH 5-7 nach § 39 HOAI Leistungsstufe 4: LPH 8-9 nach § 39 HOAI
Mit Vertragsschluss werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1 (Grundleistungen und die in den beauftragten Leistungsphasen erforderliche Besonderen Leistungen) beauftragt. Die weiteren Leistungsstufen (Grundleistungen und im Zusammenhang benötigte Besondere Leistungen) werden nach Bedarf ganz oder in Teilen beauftragt/abgerufen.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Leistungen über die Leistungsstufe 1 hinaus besteht nicht.
Es wird auf den Vertragsentwurf verwiesen, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Der Auftraggeber hat wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durchgeführt. Die weiteren für die Maßnahme/das Projekt "Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen" erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
Es gelten die Bewerbungsbedingungen, welche in den Vergabeunterlagen enthalten sind.
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
1) KommunikationDie Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Fragen zum Vergabeverfahren können daher ausschließlich über das Kommunikationstool des Projektraums gestellt werden. Zum Versenden von Nachrichten sind die Registrierung und Bestätigung der Teilnahme am Verfahren erforderlich.
2) Informationen zum WettbewerbsregisterDer Auftraggeber ist gemäß § 99 GWB öffentlicher Auftraggeber und somit gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen. 3) Angaben zur Wertung der Angebote - ZuschlagskriterienDer Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Maßgebende Bewertungs-/Zuschlagskriterien sind: 1.0 Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebende Leistung und zur konzeptionellen Vorgehensweise, Wichtung: 50,0 v.H. 2.0 Honorar, Wichtung 50,0 v.H. Im Weiteren wird auf die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie auf die Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien verwiesen, welche in den Vergabeunterlagen enthalten sind.