Neugestaltung Außenanlage Bubenheim
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Verbandsgemeindeverwaltung Göllheim
Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3
67307
Göllheim
Deutschland
+49 6351490982
stillmann@vg-goellheim.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHY4YDYH7F626P

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXVHY4YDYH7F626P/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Neugestaltung Außenanlage am Dorfgemeinschaftshaus Bubenheim

Umfang der Leistung
- ca. 840 m Platz- und Freiflächen neu überplanen
- ca. 170 m2 Geländemodellierung vornehmen
- ca. 140 m Tief- Hoch- und Rundborde liefern und einbauen
- ca. 60 m2 wassergebundene Deckschicht liefern und einbauen
- ca. 60 m2 Schotterrasen liefern und einbauen
- ca. 520 m2 Klimastein engfugig liefern und verlegen
- ca. 100 m2 Klimastein weitfugig liefern und verlegen
- ca. 3 Beleuchtungsstelen liefern und anschließen - ca. 45 m Entwässerungskanal liefern und verlegen
- ca. 1 Anschluss an den Bestandkanal erstellen
- ca. 170 m Pflanzfläche bearbeiten
- ca. 10 Bäume pflanzen
- ca. 8 mobile Bepflanzungs- und Begrünungsmöbel liefern und aufstellen
- ca. 1 Hochbeet aus Cotenstahl liefern und montieren

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Dorfgemeinschaftshaus Bubenheim
Hintergasse 26
67308
Bubenheim

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

15.02.2027-31.08.2027

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Grundsätzlich ist dem Angebot das Formblatt 124_LD Eigenerklärung oder alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur Eignung (EEE) ausgefüllt vorzulegen.

Kommt Ihr Angebot in die engere Wahl können zur Überprüfung folgende Unterlagen nachgefordert werden:

- Insolvenzplan: Ein rechtskräftig bestätigt Insolvenzplan (falls zutreffend)

- Unbedenklichkeitsbescheinigung: Eine aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes bzw. in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen erstellt

- Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie
der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind.

Die oben aufgeführten Unterlagen und Nachweise sind auch von jedem eingesetzten Unterauftragnehmer vorzulegen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Grundsätzlich ist dem Angebot das Formblatt 124_LD Eigenerklärung oder alternativ die Einheitliche Europäische Eigenerklärung zur Eignung (EEE) ausgefüllt vorzulegen.

Kommt Ihr Angebot in die engere Wahl können zur Überprüfung folgende Unterlagen nachgefordert werden:

- drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben zu benennen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum

Die oben aufgeführten Unterlagen und Nachweise sind auch von jedem eingesetzten Unterauftragnehmer vorzulegen.

Sonstige

Dem Angebot ist eine ausgefüllte Mustererklärung 1 und/oder 3 nach LTTG beizulegen.

Die oben aufgeführten Unterlagen und Nachweise sind auch von jedem eingesetzten Unterauftragnehmer vorzulegen.

Vorzulegende Nachweise:
FB124_Eigenerklärung zur Eignung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung mit dem Auftragnehmer erfolgt nach einwandfreier und abgenommener Leistungserbringung auf
Rechnung. Nach den einschlägigen Haushaltsbestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz dürfen Zahlungen grundsätzlich nur für
bereits erbrachte Lieferungen / Leistungen erfolgen.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 18 VOL/B)
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.

Vertragsstrafen (§ 11 VOL/B)
Auf Vertragsstrafen wird verzichtet

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

18.11.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

23.12.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

18.11.2026 10:00 Uhr

Gemäß § 14 Abs. 1 VOB/A wird die Öffnung der Angebote bei der ausschließlichen Zulassung elektronischer Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind zu diesem Termin nicht zugelassen und dürfen nicht daran teilnehmen.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

- Das Angebot ist ausschließlich elektronisch, in verschlüsselter Form über die genutzte Vergabeplattform einzureichen (§ 9 bis § 11 VgV / § 7 UVgO / § 11a EU VOB/A). Die Einreichung von Angeboten in schriftlicher Form (Postweg oder persönliche Abgabe) sowie per E-Mail oder Fax ist unzulässig. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht über die Vergabeplattform eingehen, werden zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV / § 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO / § 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).

- Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen (gem. § 9 bis § 11 VgV / § 7 UVgO / § 11a EU VOB/A). Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten, sollten die Fragen spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist vorliegen. Bei verspätetem Eingang kann eine Beantwortung vor Fristende nicht mehr garantiert werden (vgl. § 20 Abs. 3 VgV / § 13 Abs. 4 UVgO / § 12a EU Abs. 3 VOB/A). Die Antworten werden anonymisiert und für alle Bieter einsehbar auf der Plattform bereitgestellt. Bieter sind im Sinne des Transparenzgebots verpflichtet, die Plattform bis zum Fristende regelmäßig selbstständig auf Aktualisierungen zu prüfen.

- Bieter, die die Vergabeunterlagen gemäß § 41 Abs. 1 VgV / § 29 Abs. 1 UVgO / § 11 Abs. 3 EU VOB/A ohne Registrierung anonym von der Vergabeplattform herunterladen, sind im Sinne der verfahrensrechtlichen Holschuld verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist fortlaufend selbstständig auf der Plattform über Bieterinformationen, Antworten auf Bieteranfragen oder Aktualisierungen der Vergabeunterlagen zu informieren. Eine Benachrichtigung oder Weiterleitung dieser Informationen durch die Vergabestelle erfolgt in diesem Fall nicht.

- Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Angebote sind Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sowie dem Leistungsverzeichnis unzulässig (§ 53 Abs. 7 VgV / § 40 Abs. 4 UVgO / § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A). Bestehen aus Sicht des Bieters Unklarheiten, Widersprüche oder Regelungslücken in den Vergabeunterlagen, ist dieser verpflichtet, diese unverzüglich und zwingend vor Abgabe des Angebots mittels einer elektronischen Bieteranfrage über die Vergabeplattform mit der Vergabestelle aufzuklären. Wird eine rechtzeitige Anfrage zur Klarstellung unterlassen, geht dies zu Lasten des Bieters; ein nachträglicher Einwand ist im Oberschwellenbereich gemäß § 160 Abs. 3 GWB präkludiert und kann im Unterschwellenbereich nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ausgeschlossen sein. Dem Angebot dürfen keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder abweichende vertragliche Konditionen zugrunde gelegt werden. Ein Verstoß gegen diese Vorgaben - einschließlich eigenmächtiger Änderungen zur vermeintlichen Bereinigung von Unklarheiten - führt zwingend zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Verfahren (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV / § 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO / § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).

- Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis und die Verbandsgemeindeverwaltungen Bruchmühlbach-Miesau, Göllheim und Kirchheimbolanden haben eine Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Zentralen Vergabestellen (ZVS) geschlossen. Diese Vereinbarung sichert durch gegenseitige Unterstützung einen reibungslosen Ablauf aller Verwaltungsprozesse.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima - Vergabeprüfstelle -
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
vergabepruefstelle@mwtek.rlp.de
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