Sanierungsberatung Stadtteilerneuerung "Kaiserslautern Nordwest" (Fischerrück)
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterfrage 2025/02-070 Datum: 22.07.2025 - 09:58 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

von einem Mitbewerber wurde eine Bieterfrage gestellt. Hier Frage und Antwort zu Ihrer Verfügung.

Frage:
Guten Tag,
im Bewerberformular heißt es, dass für Referenzprojekte öffentlicher Auftraggeber eine vom öffentlichen Auftraggeber ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung vorzulegen ist. Ohne eine solche Bescheinigung werden die betreffenden Referenzprojekte öffentlicher Auftraggeber nicht gewertet. Ich frage mich, ob eine solche zusätzliche Beglaubigung überhaupt notwenig ist, da die Bewerber mit Unterschrift und Einreichung die Richtigkeit Ihrer Angaben versichert. Es wäre schon etwas umständlich von den Städten und Gemeinde eine zusätzliche Beglaubigung für bereits erbrachte Leistungen im Zeitfenster anzufordern und der Bewerbung beizulegen. Falls daran festgehalten wird ist aus unserer Sicht auch die damalige schriftliche Beauftragung der Gemeinde oder der Stadt ein solcher Nachweis. Ist dies auch aus Ihrer Sicht korrekt?

Antwort des Fachreferates:
Die geforderte Bestätigung für bereits erbrachte Leistungen soll beibehalten werden.
Kann lediglich ein Auftragsschreiben / Vertrag vorgelegt werden, ist durch den Bewerber zusätzlich eine Beschreibung der erbrachten Leistungen sowie der zuständige Ansprechpartner mit Telefonnummer und Emailadresse des jeweiligen Auftraggebers mit vorzulegen.


Wir hoffen Ihnen damit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Sabrina Riehm-Grünenwald
Zentrale Vergabestelle Stadt Kaiserslautern

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