Kommunale Wärmeplanung für das Stadtgebiet Kaiserslautern
VO: VgV Vergabeart:   Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.07.2024
19.07.2024
18.07.2024 10:00 Ortszeit

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Adresse des Auftraggebers

Stadtverwaltung Kaiserslautern - Stabstelle IV.1 Zentrale Vergabestelle
Keine
Willy-Brandt-Platz 1
67657
Kaiserslautern
Deutschland
DEB32
vergabestelle@kaiserslautern.de
+49 6313652481
+49 6313651628

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Stadtverwaltung Kaiserslautern - Stabstelle IV.1 Zentrale Vergabestelle
Keine
Willy-Brandt-Platz 1
67657
Kaiserslautern
Deutschland
DEB32
vergabestelle@kaiserslautern.de
+49 6313652481
+49 6313651628
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Stadtverwaltung Kaiserslautern - Stabstelle IV.1 Zentrale Vergabestelle
keine
Willy-Brandt-Platz 1
67657
Kaiserslautern
Deutschland
DEB32
vergabestelle@kaiserslautern.de
+49 6313652481
+49 6313651628

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
keine Angabe
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 6131162234
+49 6131162113

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
keine Angabe
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 6131162234
+49 6131162113

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71356400-2
71000000-8
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Beauftragung sind konzeptionelle und planerische Leistungen für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung im Stadtgebiet Kaiserslautern.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Planungsleistung ist in folgende Arbeitspakete unterteilt:
- Projektmanagement
- Bestandsanalyse und Eignungsprüfung sowie
Energie- und Treibhausgasbilanz
- Potentialanalyse zur Ermittlung von
Energiesparpotentialen und lokaler Potentiale für
Erneuerbare Energien
- Entwicklung von Zielszenarien
- Entwicklung einer Umsetzungsstrategie inkl.
konkreter Einzelmaßnahmen
- Dokumentation der Ergebnisse inkl. der Erstellung
eines Fachgutachtens
- Öffentlichkeits- und Akteursbeteiligung (Organisation
und Durchführung) sowie die Entwicklung geeigneter
Kommunikationsstrategien

Grundlegende Vorgaben zum Inhalt und der Vorgehensweise sind im Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) vom 22.12.2023 und den Förderbedingungen des Förderprogramms "Kommunalrichtlinie" (KRL)/ Förderbereich 4.1.11 und der zugehörigen Technischen Annex vom 22. November 2021 mit Änderung vom 18. Oktober 2022 festgelegt.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
12
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Stadtverwaltung Kaiserslautern - Stabstelle IV.1 Zentrale Vergabestelle
Willy-Brandt-Platz 1
67657
Kaiserslautern
Deutschland
DEB32

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Freiberufler

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Auftragsvergabe bzw. der Vertragsabschluss erfolgt gemäß Vorgaben der Kommunalrichtlinie / Nationale Klimaschutzinitative (NKI) nur bei Bewilligung der beantragten Zuwendung.
Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde vom Projektträger (ZUG gGmbH) bewilligt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart 1)

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) 1)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung 1)

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem 1)

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter 1)

3
4
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Klimaschutz

Die in Auftrag gegebenen Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen umfassen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten

Entwicklung einer Transformationsstrategie zur klimaschonenden und nachhaltigen Energieversorgung auf kommunaler Ebene.

Sonstiges

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen 1)

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal 1)

Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind.

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXU7YYDY1KCS124S

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,

1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,

2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.

Weitere Angaben 1)

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1)

Zusätzliche Informationen

Die Auftragsvergabe bzw. der Vertragsabschluss erfolgt gemäß den Vorgaben der Kommunalrichtlinie / Nationale Klimaschutzinitative (NKI) nur bei Bewilligung der beantragten Zuwendung.
Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wurde vom Projektträger (ZUG gGmbH) bewilligt.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können 1)

Deutsch

Varianten / Alternativangebote 1)

Elektronische Kataloge

Zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter 1)

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist 1)

85
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote 1)

Nachforderung 1)

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Art und Umfang der einzureichenden Unterlagen, sowie dazugehörige Fristen werden bekannt gegeben.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen 1)

Eignungskriterium

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Als Nachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen:

Nachweis über Versicherungsschutz / Berufshaftpflichtversicherung

- eine aktuelle Versicherungspolice einer
Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine aktuelle,
schriftliche Bestätigung der Versicherung über das
Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder
alternativ eine schriftliche Erklärung der
Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 2
Monate, den geforderten Versicherungsschutz im
Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.

- Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft muss
eine Berufshaftpflichtversicherung während der
gesamten Vertragszeit unterhalten und ist
verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle
Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat
zu gewährleisten, dass zur Deckung eines
Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz
besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro
Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle
bei dem Projekt mindestens das Zweifache der
Deckungssumme beträgt.

- Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der
Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein.
Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung
aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn
gerade auch die Tätigkeiten einer ARGE mit
Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist;
aus der Bescheinigung muss eindeutig
hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit
Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

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Eignungskriterium

Sonstiges
Sonstiges

Mehr als 3 Beschäftigte im Bereich der ausgeschriebenen Leistung sind Voraussetzung für die Bewerbung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

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Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Einzureichende Unterlagen:
(mit Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über Mitgliedschaft in einer Architekten- bzw. Ingenieurkammer oder die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB). Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).

Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), sofern diese alle in dieser Bekanntmachung benannten Erklärungen beinhaltet.
Die Vorlage der EEE entbindet nicht von der Verpflichtung, die ggf. in dieser Bekanntmachung benannten Nachweise zum dort benannten Zeitpunkt vorzulegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

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Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Siehe hierzu: "Verfahrensablauf, Eignungs- und Bewertungkriterien"

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

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Eignungskriterium

Sonstiges
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß § 57 VgV und der Auftragsbekanntmachung.

§ 57 VgV) Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und
Angeboten
(1) Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen,
und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 genügen, insbesondere:
1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu
vertreten,
2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden
sind,
5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um
unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
6. nicht zugelassene Nebenangebote.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

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Eignungskriterium

Sonstiges
Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung gem. § 123 GWB

§ 123 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von
der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon erhalten, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3
dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße
nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs
(Förderung des Menschenhandels)."
§ 123 Abs. 2 GWB:
"Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung
oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich."

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

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Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Ausbildungsnachweis / Ingenieursstudium mit Abschluss

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

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Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Eignung zur Berufsausübung

Kopie des Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bezogen auf die Angebotsabgabefrist) des Eintrags in das Handelsregister bzw. des Eintrags in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksgewerbe oder eine Kopie des Nachweises über Mitgliedschaft in einer Architekten- bzw. Ingenieurkammer oder die Eintragung in das Berufs- und/oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates der Europäischen Union, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

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Eignungskriterium

Sonstiges
Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB

(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

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Finanzierung 1)

Rechtsform des Bieters 1)

Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag 1)

Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen 1)

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme 1)

Angaben zur beruflichen Qualifikation 1)

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung 1)