Seite drucken

Vergabeinformation Angebotsaufforderung

Projekt-Daten

Projektname:
GAEB 90
 
Projektbezeichnung:
Abbrucharbeiten u. Schadstoffsanierung, 2.Bauabschnitt MLS
 

Auftraggeber-Daten

Firma:
Stadt Kaiserslautern
 
Ort:
PLZ 0
 

LV-Daten

LV-Name:
Abbrucha
 
LV-Bezeichnung:
Abbrucharbeiten u. Schadstoffsanierung,
 
Teilschlüsselebenen:
1. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 2 Zeichen)
2. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 2 Zeichen)
3. Ebene: Leistung, alphanummerisch (Länge 4 Zeichen)
4. Ebene: Index, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
 
Datum:
06.10.2026
 
 

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

Projekt: GAEB 90 Abbrucharbeiten u. Schadstoffsanierung, 2.Bauabschnitt MLS
LV: Abbrucha Abbrucharbeiten u. Schadstoffsanierung,
 
Titel
Bezeichnung
   
1
Leistungsbeschreibung
1.1
Baustelleneinrichtung
1.2
Schadstoffsanierung
1.3
Rückbau
1.4
Sonstige Arbeiten
1.5
Transport und Entsorgung gefährliche
Abfälle
1.6
Stundenlohnarbeiten / Stundensätze
   
 
1. Baubeschreibung


1.1 Lage Baugrundstück
Die Stadtverwaltung Kaiserslautern, vertreten durch das Referat
Gebäudewirtschaft, plant die Generalsanierung der Berufsbildenden Schule
II (BBSII) in Kaiserslautern auf der Liegenschaft in der
Martin-Luther-Str. 20 in 67657 Kaiserslautern.
Das Grundstück befindet sich in der Stadtmitte von Kaiserslautern, in
der Nähe der Pfalzgalerie, des Theaters und des Rathauses. Es wird
begrenzt durch die Martin-Lutherstraße, den Benzinoring, die
Siegfriedstraße und die Schanzstraße.




In dieser Ausschreibung geht es im wesentlichen nur um das Gebäude (2.
Bauabschnitt, Bau A) in der Martin-Luther-Straße.





 
2. Angaben zur Baustelle

2.1 Lage der Baustelle: BBS II Kaiserslautern: Wirtschaft und Soziales
Martin-Luther-Straße 20
67657 Kaiserslautern

Auftraggeber: Stadtverwaltung Kaiserslautern
Vertreten durch Referat
Gebäudewirtschaft
Willy-Brandt-Platz 1
67657 Kaiserslautern


Das Gelände der BBS II (Berufsbildende Schule II: Wirtschaft & Soziales
Kaiserslautern) umfasst mehrere Bauteile. Es ist vorgesehen das Bauteil
A kernzusanieren. Im Rahmen der hier gegenständlichen Maßnahme ist die
Schadstoffsanierung und die Entkernung des Gebäudes vorzunehmen.
Teilweise sollen auch nicht tragende Innenwände rückgebaut werden.

Das Gebäude liegt in der Mitte von Kaiserslautern, die Zufahrt erfolgt
über die Martin-Luther-Straße. Die Zufahrt zu dem Schulinnenhof befindet
sich in der Siegfriedstraße. Die Lage des Gebäudes ist in dem Lageplan
in der Anlage dargestellt.

Bei dem Gebäudeteil handelt es sich um ein 5-geschossiges,
teilunterkellertes Gebäude in Stahlbetonskelettkonstruktion. Der
Gebäudeteil A wurde in den 1950er-Jahren erbaut. Der Gebäudeteil A steht
unter Denkmalschutz.

Das Gebäude umfasst eine Grundfläche von rd. 970 m² (12,65 m x 76,73 m).
Am nördlichen Ende befindet sich der Übergang zu Bauteil B
(Benzinoring). Am südlichen Ende des Gebäudeteils gibt es einen
Verbindungbau zu Bauteil C (Schanzstr.), der noch dem Bau A zu zuordnen
ist. Das Gebäude
mit drei Geschossen und einer Dachterrasse hat eine Grundfläche von ca.
80 m² (9,67 m x 8,24 m). Die lichten Räumhöhen in allen Geschossen
betragen ca. 3,05m.
Das Mauerwerk ist zweischalig mit einer Luftschicht errichtet. Die
Außenfassade ist wie die Innenwände verputzt. Die Decken sind als
Stahlbetonrippendecken gefertigt und mit Putz auf Schilfmatten als
Putzträger verkleidet. Teilweise sind leichte Innenwände aus Leichbeton
oder einer Holzrahmenkonstruktion verbaut. Zudem befinden sich
bereichsweise leichte Trennwände mit KMF-Dämmung in den Räumen. Im
Gebäude verlaufen diverse Abluftkanäle aus Asbestzement. An der
Außenseite der Fenster Richtung Innenhof befindet sich asbesthaltiger
Fensterkitt. Die Fenster besitzen zudem Fensterbänke aus Asbestzement.
Im gesamten Gebäude sind asbesthaltige Rippenheizkörper verbaut. In
Teilbereichen befinden sich Bodenfliesen mit asbesthaltigem Kleber. In
einem Raum im 4. OG wurde asbesthaltiger Putz festgestellt. In einem
Raum im EG befindet sich asbesthaltige Spachtelmasse. Alle weiteren
Putze und Spachtelmassen sind asbestfrei. Im gesamten Gebäude verlaufen
KMF-gedämmte Rohrleitungen mit diversen Ummantelungen (Aluminium-,
Blech-, Gips-, etc.) In Teilbereichen sind KMF-haltige OWADeckenplatten
verbaut. In Teilbereichen befindet sich KMFTrittschalldämmung im
Bodenaufbau unter dem Estrich. Bereichsweise befinden sich PAK-haltige
Abdichtungen unter dem Estrich. Im Gebäude sind PCB-haltige
Kleinkondensatoren in den Lampenträgern verbaut.
Zudem ist eine vermutlich PCB-haltige Gebäudefuge vorhanden. Die Gitter-
und Rahmenfarbe der Heizkörper im Flur sind ebenfalls PCB-haltig.
Diverse farbanstriche an Türen- und Metalleibauten sowie Wandfarben sind
schwermtallhaltig. Bereichsweise ist unter dem Estrich eine HBCDhaltige
Trittschalldämmung verbaut. Unter dem Bauteil A verläuft ein begehbarer
Kriechkeller, in dem technische Installationen (Heizungsrohrleitungen,
etc.) verlaufen. Die Rohrleitungen münden in einen Heizungsraum, der dem
Bauteil C zugeordnet wird.
In dem Heizungsraum sollen auch im Zuge der hier beschriebenen
Generalsanierung des Bauteils A in Teilbereichen techn. Installationen
schadstoffsaniert und entsorgt werden. In den aufgehenden Geschossen
befindet sich am nördlichen und südlichen Ende des Gebäudes jeweils ein
Treppenhaus. Die Treppenhäuser werden durch einen Flur miteinander
verbunden. Der Flur wird durch Brandschutztüren unterteilt. Hier
befinden sich diverse Klassenräume, Lehrerzimmer, Abstell- und
Putzmittelräume.
In den meisten Räumen befinden sich Einbauschränke aus Holz mit
PCBhaltigem Anstrich.
Am nördlichen Ende befindet sich ein Übergang zu Bauteil B, am südlichen
Ende befindet sich ein Verbindungsbau zu Bauteil C. Dieser wird noch dem
hier beschriebenen Bauteil A zugeordnet.
Der Verbindungsbau besitzt ein Flachdach mit Dachpappeindeckung. Das
Dach ist als Mischdachkonstruktion errichtet. Auf einem Flachdach mit
Kunststoffdichtbahnen befindet sich ein schwach geneigtes Walmdach aus
Alu-Falzblech. Das Dach ist als Kaltdach ausgeführt.
Das Gelände um das Gebäude ist weitgehend eben und unversiegelt.
Eine Ortsbesichtigung durch den Bieter vor Kalkulation des Angebots wird
dringend empfohlen. Terminanfragen erfolgen über die ausschreibende
Stelle.
2.2 Das Gelände der BBS II liegt in der Mitte von Kaiserslautern in der
Martin-Luther-Straße 20. Das Gelände wird im Westen und Süden durch die
Martin-Luther-Straße begrenzt, im Norden
durch den Benzinoring und im Osten durch die Siegfriedstraße. Umliegend
befinden sich ein Gymnasium, ein Museum sowie Wohnbebauung. Die Zufahrt
zu dem Gebäude erfolgt über die Martin-Luther-Straße oder über den aus
der Siegfriedstraße zugänglichen innenliegenden Schulhof.
2.3 Der Verkehr in den umliegenden Straßen darf im Rahmen der
Bauausführung nicht behindert werden. Die Straßen sind freizuhalten.
Eine Nutzung von Flächen außerhalb der vom AG zugewiesenen Lagerflächen
durch den AN ist nicht möglich.
2.4 Als Transportwege außerhalb des Gebäudes können Fußwege und
unbefestigte Flächen genutzt werden. Innerhalb des Gebäudes können
Treppenhäuser und Flure als Transportwege genutzt werden. Aufzüge stehen
nicht zur Verfügung.
2.5 In dem Gebäude sind vor Baubeginn in Abstimmung mir dem AG
Versorgungsleitungen (z.B. Strom) zu trennen. Die Baustromversorgung
kann an den bestehenden Hausanschlüssen (Schaltschrank) im Gebäude
hergestellt werden. Die Hausanschlüsse sind im Rahmen der
Entkernungsarbeiten zu schützen. Die Kosten für die Schutzmaßnahmen und
die fachgerechte Herstellung der Baustromversorgung an den
Hausanschlüssen sowie die Weiterverteilung im Gebäude inkl. aller
erforderlichen technischen Einrichtungen (Unterverteilungen, Kabel,
etc.) ist, sofern nicht in gesonderten Positionen beschrieben, in die
Position der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
2.6 Als Bauwasseranschluss kann ein bestehender Hausanschluss in dem
Gebäude genutzt werden. Hierfür kann in Abstimmung mit dem AG im
Hausanschlussraum eine Trennung und Leerung der TW-Anlage vorgenommen
und ein temporärer Bauwasseranschluss am Verteiler aufgebaut werden. Die

Einrichtung umfasst sämtliche erforderliche Leitungen,
Unterverteilungen, etc., sofern nicht in gesonderten
Positionen beschrieben. Für die Abwasserentsorgung steht die
Kanalisation auf dem Gelände zur Verfügung.
2.7 Die ausgewiesenen Lagerflächen können für die Dauer der
Arbeiten als Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen genutzt werden.
Weitere Flächen sowie Aufenthalts- und/oder
Sanitärräume werden nicht zur Verfügung gestellt.
2.8 Der Untergrund des Geländes wird im Wesentlichen von quartären
Schluffen und Buntsandstein gebildet.
2.9 Offene Gewässer sind im Bereich der Baustelle nicht vorhanden.
Grundwasser steht in einer Tiefe von > 5 Meter u. GOK an.
2.10 Die geltenden umweltrechtlichen Vorschriften sind zu beachten.
2.11 Hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Entsorgung/Verwertung der
anfallenden Entkernungs- und Abfallmassen sind die geltenden
Vorschriften zu beachten.
2.12 Einzelheiten zu der Schadstoffbelastung des Gebäudes sind dem
beigefügten Sanierungskonzept zu entnehmen. Werden bisher nicht bekannte
Schadstoffe in dem Gebäude angetroffen, ist der Auftraggeber
unverzüglich zu informieren. Die Arbeiten in den betroffenen Bereichen
sind bis zur Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen einzustellen. Die
Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind gem. DGUV-Regel 101-004
auszuführen.
2.13 Das Baufeld ist entsprechend der Vorgaben des AG zu beräumen und an
den AG zu übergeben.
2.14 Hinsichtlich der Arbeitszeiten gelten die gesetzlichen Vorgaben.
Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Arbeitszeiten
gem. ArbZG ist zu gewährleisten. Aufgrund des
laufenden Schulbetriebs in den anderen Bauteilen sind ggf. Arbeiten in
den Treppenhäusern samstags oder in Ferienzeiten durchzuführen. Der
laufende Schulbetrieb darf zu keiner Zeit beeinträchtigt werden.
2.15 Der Aufzug im nördlichen Treppenhaus muss zu jeder Zeit
funktionsfähig bleiben. In dem zugehörigen Technikraum werden keine
Arbeiten durchgeführt. Sämtliche zur Funktion des Aufzugs notwendigen
techn. Einrichtungen (Kabel, Leitungen, etc.) sind zu erhalten und zu
schützen. Bei unklaren Leitungsverläufen etc. sind die Arbeiten mit dem
AG abzustimmen.
2.16 In dem Bodenkanal verbleiben sämtliche elektrische Installationen
(Kabel, etc.) sowie Abwasserleitungen und müssen geschützt werden.
2.17 Diverse Kabel, Leitungen und sonstige techn. Installationen, die
der Versorgung der angrenzenden Bauteile dienen, sind zu schützen. Hier
ist eine ständige Abstimmung mit dem AG zu führen.
2.18 Die Treppenhäuser dienen als Fluchtwege der angrenzenden Bauteile
und sind ausnahmslos jederzeit freizuhalten. Die Lagerung jeglicher
Gegenstände ist nicht zulässig. Die Treppenhäuser können jedoch als
Transportweg genutzt werden.
2.19 Die Gitter der Absturzsicherungen in der Martin-Luther-Straße sowie
die Heizungsgitter in den Fluren sind zerstörungsfrei zu demontieren und
zum Wiedereinbau auf einer vom AG zugewiesenen Fläche zwischenzulagern.

2.20 Der Naturstein Fußbodenbelag in dem Gebäude (Flure, Treppenhäuser,
Räume) ist denkmalgeschützt und vor jeglichen Beschädigungen zu
schützen.

2.21 Bauseitig erfolgt ein Elektro- und ein Wasserübergabepunkt. Der
Verbrauch wird pauschal mit 0,5% der Abrechnungssumme des Auftrags, bei
den Forderungen des AN in Abzug gebracht.

2.22 Während der Ausführung läuft der Schulbetrieb in den anliegenden
Gebäuden weiter. Die Baustelle ist stets vorschriftsmäßig abzusichern.
Unnötige Lärm- und Staubemisionen, sowie starke Erschütterungen sind,
soweit möglich, zu vermeiden.

Es muss sichergestellt sein, dass die Arbeiten so geplant und ausgeführt
werden, dass der Schulbetrieb gewährleistet ist. So dürfen bspw.
Erforderliche Rettungswege nicht durch die Bauarbeiten behindert werden
bzw. für adäquaten Ersatz gesorgt werden. Insbesondere die Treppenhäuser
im Nord- und Südteil des Schulgebäudes müssen während des
Schulbetriebes als Rettungsweg weiter benutzbar sein. Die Treppenhäuser
können daher in der schulfreien Zeit saniert werden.



 
3. Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis

3.1 Abfallentsorgung
Die Beauftragung des Auftragnehmers (AN) durch den Auftraggeber (AG)
beinhaltet die Übertragung der
Pflichten zum Umgang mit den Abfällen gemäß dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

Gemäß diesem Gesetz wird der AN, soweit im Leistungsverzeichnis nichts
anderes vorgeschrieben ist, mit
dem Abbrechen, Abklopfen, Lösen, Ausbauen, Aufbrechen oder Aufnehmen von
Materialien sowie Hecken,
Büschen, Wurzelwerk, Wurzelstöcke, Unrat u.ä. Räumgut, Abfallbesitzer.

Der AN hat überlassungspflichtige Abfälle gemäß der Satzung der Stadt
Kaiserslautern über die
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung) in
der jeweils geltenden Fassung
dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger unter Beachtung
dessen geltender Satzung,
insbesondere etwaiger Ausschlüsse der Annahme bestimmter Abfallarten
oder-mengen und etwaiger
Abfallbeförderungsvorgaben, zu überlassen.
Der Nachweis hierüber ist spätestens mit der Rechnungslegung zu führen.

3.2. Stoffe und Bauteile

3.2.1. Leitfabrikate


3.2.2 Ausführungsbeschreibungen und Texthinweise
Ausführungsbeschreibungen und Texthinweise vor den Positionen gelten für
alle entsprechend Nachfolgepositionen mit gleichen Leistungsmerkmalen.
Bei der Angabe von
Abmessungen mit circa (ca.) sind, falls nichts anderes angegeben,
Abweichungen von bis zu +10% und -10% und bei Gewichtsangaben sind
Abweichungen von bis zu +15% und -15% im zulässigen Toleranzbereich.

3.2.3. Produktbindung


3.3 Ausführbarkeit
Etwaige Unklarheiten oder Widersprüche hinsichtlich der Ausführung sind
vor Submissionstermin mit der Zentralen Vergabestelle zu klären.
Bei Änderungen in den Vergabeunterlagen durch den Bietenden droht der
Ausschluss des Angebots.

3.4. Einheitspreis
Die Einheitspreise verstehen sich für die fertige Leistung (einschl.
aller erforderlichen Leistungen).

3.5. Ebenheitstoleranzen


 
4. Technische Vorbemerkung zum Leistungsverzeichnis

4.1 Baustellenorganisation und Sicherung

4.1.1 Allgemeines
Der AN hat dafür zu sorgen, dass Unbefugten das Betreten der Baustelle
auch außerhalb
der Arbeitszeit nicht möglich ist.
Der AN hat die erforderlichen Flächen für die Baustelleneinrichtung
sowie für Lager- und
Arbeitsplätze selbst zu beschaffen. Gleiches gilt für Zufahrtswege. Die
Kosten dafür sind
in die Einheitspreise einzurechnen.

4.1.2 Grenz- und Polygonsteine, Grenzpunkte
Beschädigte Grenzzeichen, Grenzpunkte, soweit sie im Zuge der
Rückbaumaßnahme
nicht entfernt werden müssen, müssen zu Lasten des AN wieder hergestellt
werden
(eingemessen und versetzt).

4.1.3 Verkehrssicherung
Die Verkehrssicherungspflicht und damit sämtliche
Verkehrssicherungsmaßnahmen im
Baustellenbereich, für Baustellenzufahrten, für Baugruben, für
Lagerplätze sowie an den
Grenzen des Baustellenbereiches, z.B. zu den öffentlichen Straßen usw.,
sind Sache
des AN.
Baumaterial sowie Baumaschinen sind so zu lagern bzw. abzustellen, dass
der Anliegerverkehr
nicht mehr als unvermeidbar behindert wird, wobei darauf zu achten ist,
dass Einfahrten und Eingänge freizuhalten sind.
Die Zufahrtsmöglichkeit für Rettungsdienst und Feuerwehr muss ständig
gewährleistet
sein. Insbesondere an arbeitsfreien Tagen sowie über Nacht sind
Baufahrzeuge, Baumaschinen,
sonstige Geräte sowie Baumaterialien, Aushub- und Abbruchmaterial usw.
so abzustellen bzw. zu lagern, dass die Durchfahrt (auch für
Großfahrzeuge) nicht behindert ist, wobei darauf zu achten ist,
dass Einfahrten und Eingänge freigehalten werden.

Verkehrssicherungsmaßnahmen
Das Aufstellen, Vorhalten, Betreiben und das Umsetzen entsprechend dem
Baufortschritt
sowie aufgrund von erforderlichen Änderungen der Verkehrsführung, das
Beseitigen
von allen erforderlichen Verkehrszeichen, Leitpfosten, Leitplanken,
Schrammborden,
Bauzäunen, Blenden, Schutzgerüsten zur Sicherung des öffentlichen
Verkehrs sowie
Einrichtungen außerhalb der Baustelle zur Regelung und Umleitung des
öffentlichen
Verkehrs gehören zur vertraglichen Leistung, wenn im
Leistungsverzeichnis besondere
Ansätze fehlen.

Dies gilt auch für Verkehrssignalanlagen, Hilfsbauwerke zur
Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs
und des sonstigen öffentlichen Verkehrs wie z. B. Brücken, Befestigungen
von Umleitungen und
Zufahrten. Markierungen dürfen nur mittels gelber "Skotch-Lane-Folie"
ausgeführt werden und gehören ebenfalls zur vertraglichen Leistung, wenn
im Leistungsverzeichnis besondere Ansätze fehlen.
Diese Regelungen gelten für alle Straßen.


4.2 Ausführung


4.2.1 Allgemeines
Der Auftragnehmer bestellt zur Leitung der Baustelle einen fachkundigen
Bauleiter. Dieser
wird bevollmächtigt, so dass er den Baubetrieb verantwortlich führen
kann. Der Bauleiter
muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

Verschmutzungen der Straßenflächen außerhalb der Baustelle durch die
Bauarbeiten
bzw. den Baustellenverkehr sind arbeitstäglich zu beseitigen. Die Kosten
dafür
sind mit den Vertragspreisen abgegolten. Soweit dies in entsprechenden
Positionen des
Leistungsverzeichnisses nicht anderweitig vorgesehen ist, wird die
Trennung, Sortierung
und Entsorgung der verschiedenen Abfälle nicht gesondert vergütet, auch
wenn Ansätze
in der Beschreibung fehlen.



 
5. Angaben zur Ausführung

Die ausgeschriebenen Arbeiten sind innerhalb von 13 Wochen zu
erbringen.


5.1 Allgemeine Vorgaben
Zur Vorbereitung der geplanten Generalsanierung in dem Gebäude (Bauteil
A) sind im Rahmen der hier abgefragten Leistungen die im Gebäude
vorhandenen Schadstoffe zu sanieren und das Gebäude ist bis auf den
Rohbauzustand zu entkernen. Teilweise sollen nicht tragende Innenwände
rückgebaut werden. Im Wesentlichen sind die folgenden Leistungen zu
erbringen:

- Entrümpelung des Gebäudes erfolgt durch den Nutzer.
Zusätzlicher Aufwand ist gesondert in Rechnung zu stellen
- Rückbau sämtlicher fester Einrichtungsgegenstände
(Faltwände, Tafeln, etc.)
- Schadstoffsanierung (Asbest(-zement), PCB, KMF,
Schwermetalle, etc.)
- Rückbau Abhangdecken
- Rückbau Parkett und Podeste
- Rückbau Bodenbeläge
- Rückbau Estriche
- Rückbau Türen (inkl. Zargen)
- Rückbau Wand-, Stützenverkleidungen, etc.
- Rückbau Innenwände
- Rückbau Innenputz und Fliesen
- Rückbau technische Installationen (Heizkörper, Leitungen,
etc.)
- Rückbau Sanitärobjekte und Vorwandelemente


Einzelheiten zu dem Gebäude und der Schadstoffbelastung sind dem
beigefügten Sanierungskonzept zu entnehmen. Die Lage des Gebäudes ist
der Anlage zu entnehmen.

Die anfallenden Materialien sind zu separieren und ordnungsgemäß zu
entsorgen. Die Einstufung von mineralischem Bauschutt in die
Zuordnungsklassen erfolgt gem. der Erstatzbaustoffverordnung (EBV) und
der Deponieverordnung (DepV).

Das Liefern, die Einrichtung, Vorhaltung und Unterhaltung der
Baustelleneinrichtung, das Umsetzen und das Räumen der erforderlichen
Fahrgerüste, Gerüste, Hubsteiger, o.ä. für Arbeiten an hochgelegenen
Bauteilen (Dach, Decken, etc.) sowie die erforderlichen
Arbeitsschutzmaßnahmen bei Arbeiten an hochgelegenen oder nicht
durchtrittsicheren Bauteilen (z.B. Absturzsicherungen, lastverteilende
Beläge, etc.) sind in die Einheitspreise der jeweiligen Sanierungs- bzw.
Rückbaupositionen einzurechnen.

Für die Arbeiten dürfen nur Baugeräte eingesetzt werden, die dem
aktuellen Stand der Technik - insbesondere im Hinblick auf Lärm- und
Schadstoffemissionen sowie Arbeitssicherheit - entsprechen. Baumaschinen
müssen den Anforderungen der ISO 5006 EN 474-1/ISO 5006-2006
hinsichtlich des Sichtfeldes genügen.

Die Sanierungs- und Entkernungsarbeiten sind nach dem Stand der Technik
durchzuführen. Die Belange der Verkehrssicherung und der
Arbeitssicherheit müssen in jeder Phase der Sanierungs- und
Entkernungsmaßnahme und jedem Bauzustand durch den AN gewährleistet
sein, entsprechende Abstimmung und Veranlassung von Sicherungsmaßnahmen
ist einzukalkulieren. Alle Maßnahmen sind nur mittels zugelassener
Arbeitsverfahren und Maschinen sowie nach dem aktuellen Stand und den
Regeln der Technik auszuführen.

Der AN hat auf der Baustelle ständig einen deutschsprachigen,
handlungsbevollmächtigten Vertreter seines Unternehmens vorzuhalten,
welcher in der Lage ist von einem Vertreter des AG Anweisungen
entgegenzunehmen und diese umzusetzen.

Bei der Sanierung und Entkernung potenziell auftretende Staubentwicklung
ist durch geeignete Maßnahmen (Absaugung, etc.) unbedingt zu verhindern.

Es sind Bautagesberichte zu führen und regelmäßig in wöchentlichen
Abständen ohne Aufforderung der Objektüberwachung zur Prüfung
vorzulegen.

Die Arbeiten sind gem. Vorgaben des AG auszuführen. Die Baubereiche sind
während der Arbeiten mit Bauzaun abzusperren. In arbeitsfeien Zeiten ist
der Bauzaun so zu verschließen, dass er nur mit Schlüssel zu öffnen ist.


Durch den AG werden keine Stoffe oder Bauteile beigestellt.
Durch den AG werden keine Stoffe/Bauteile geladen, gelagert oder
transportiert oder dafür Arbeitskräfte bereitgestellt.

Leistungen für andere Unternehmer sind nicht zu erbringen.

Die für die Deklaration der anfallenden Abfälle erforderlichen
Probenahmen und Analysen werden von der Objektüberwachung auf der Basis
der geltenden Regelwerke durchgeführt. Für die Probenahme aus
Bauschutt-, Boden- und sonstigen Mieten ist durch den AN ein Bagger
inkl. Bedienung zur Verfügung zu stellen, die Kosten hierfür sind in die
Einheitspreise der Positionen für den Rückbau bzw. die Erdarbeiten
einzurechnen. Für die Deklarationsanalytik (Erstanalytik) ist ein
Zeitraum von bis zu 15 Arbeitstagen nach Beprobung der jeweiligen Mieten
einzukalkulieren. Sofern Analysen auf zusätzliche Parameter benötigt
werden, verlängert sich die Zeit bis zur Vorlage der Ergebnisse
entsprechend. Die Ergebnisse der Analytik und die jeweils resultierende
Zuweisung zu den Zuordnungsklassen sind für die Entsorgung der jeweils
untersuchten Bauschutt-/Aushubmieten verbindlich. Die abschließende
Festlegung der AVV-Nummer erfolgt ausschließlich durch die zuständige
Behörde.

Das Kosten für das Liefern, die Einrichtung, Vor- und Unterhaltung, das
Umsetzen und das Räumen der erforderlichen Fahrgerüste, Gerüste,
Leitern, Treppen, Hubsteiger, Hilfskonstruktionen, u.ä. für Arbeiten an
hochgelegenen Bauteilen (Dach, Decken, etc.) sowie die erforderlichen
Arbeitsschutzmaßnahmen bei Arbeiten an hochgelegenen Bauteilen (z.B.
Absturzsicherungen, lastverteilende Beläge, etc.) sind in die
Einheitspreise der jeweiligen Sanierungs- bzw. Rückbaupositionen
einzurechnen. Die Kosten für die Herstellung der erforderlichen Zuwegung
für Arbeiten an Dächern und anderen hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie
die Kosten für den Mehraufwand bei schwierig zu erreichenden Bereichen
(z.B. enge Technikbereiche, Bereiche mit geringer Höhe, etc.) sind in
die Einheitspreise der jeweiligen Sanierungs- bzw. Rückbaupositionen
einzurechnen.

Das Liefern, die Einrichtung, Vor- und Unterhaltung, das Umsetzen und
das Räumen der erforderlichen Rampen, Leitern, Treppen,
Hilfskonstruktionen, etc. für Arbeiten in Gruben (Kriecheller,
Bodenkanal,etc.) sowie die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen bei
Arbeiten in Gruben (z.B. Absturzsicherungen, Absperrungen, etc.) sind in
die Einheitspreise der jeweiligen Positionen für den Rückbau
einzurechnen.


5.2 Schadstoffsanierung
Die Arbeiten zur Schadstoffsanierung (z.B. Asbest-, PAK-, KMF-,
PCB-Sanierung) sind unter Beachtung der Regelungen der
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Technischen Regeln für
Gefahrstoffe TRGS 519, TRGS 551 und TRGS 521 und gem. DGUV-Regel 101-004
durchzuführen. Die Kosten für alle erforderlichen Einrichtungen und
Arbeitsschutzmaßnahmen sowie die persönlichen Schutzausrüstungen sind -
sofern sie nicht in gesonderten Positionen erfasst sind - in die
jeweiligen Positionen für die Schadstoffsanierung einzurechnen.

Es ist eine ausreichend dimensionierte Schwarz-Weiß-Anlage einzurichten,
vorzuhalten und zu betreiben. Zur Sanierung der schadstoffhaltigen
Bauteile/-stoffe sind abgeschottete Schwarzbereiche mit geregelter
Luftführung (bei KMF-, PCB-, und PAK-Sanierung), jeweils inkl. der
erforderlichen Personen- und Materialschleusen einzurichten. Die Kosten
für die vorgenannten Maßnahmen sind in die jeweiligen Positionen für die
Schadstoffsanierung einzurechnen.

Die Aufteilung der Schwarzbereiche erfolgt nach Wahl des AN in
Abstimmung mit dem AG. Ein entsprechender Abschottungsplan ist dem AG 14
Tage vor Beginn der Arbeiten zu Prüfung vorzulegen. Bei der Einteilung
der Schwarzbereiche ist darauf zu achten, dass die erforderlichen
Flucht- und Rettungswege im Gebäude (z.B. über die Treppenhäuser)
freigehalten werden. Der Mehraufwand bei Abschottungen aufgrund von
profilierten Oberflächen (z.B. Rippendecken) ist in die jeweilige
Position einzukalkulieren.

Die visuelle Abnahme zur Freigabe der Sanierungsarbeiten für die
Sanierungsabschnitte wird durch die Fachbauleitung des AG durchgeführt.
Für Asbestsanierungsbereiche sind durch den AN auf Anforderung durch den
AG zusätzlich Freimessungen zu veranlassen. Messungen, die den
Sanierungserfolg (500 bzw. 1000 Fasern/m³ gem. TRGS 519 für Asbestfasern
und KMF) nicht bestätigen sowie Messungen, die aufgrund zu hoher
Staubbelastung, zu hoher Luftfeuchtigkeit oder sonstiger vom AN zu
vertretender Gründe nicht auswertbar sind, werden auf Kosten des AN
wiederholt. Erforderliche Nacharbeiten gehen ebenfalls zu Lasten des AN,
Vertragsfristen werden aus diesen Gründen nicht verlängert.

Die ausgebauten Schadstoffe sind ordnungsgemäß zu separieren und zu
verpacken und auf versiegelten Bereitstellungsflächen bzw. in
verschließbaren Containern getrennt zum Abtransport bereitzustellen und
bei Aufkommen von transportrelevanten Mengen unverzüglich zu entsorgen.
Mieten und offene Container sind arbeitstäglich verwehungssicher
abzuplanen.




5.3 Unterlagen
Folgende Nachweise/Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe vorzulegen:
- Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit Asbest
gem. GefStoffV Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4
- Sachkundenachweise gem. TRGS 519, TRGS 521 und DGUV 101-004


Folgende Nachweise/Unterlagen sind vor Ausführungsbeginn vorzulegen:

- Anmeldung der Arbeiten bei der zuständigen
Arbeitsschutzbehörde und der zuständigen BG
- Nachweis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
- Prüfnachweise für die eingesetzten lufttechnischen Anlagen
- Gefährdungsbeurteilung
- Betriebs-/Arbeitsanweisungen
- Nachweise der Unterweisungen
- Nachweise der Ersthelfer




5.4 Dokumentation
Während der Ausführung sind arbeitstäglich Bautagesberichte zu führen
und der örtlichen Bauüberwachung wöchentlich ohne Aufforderung zu
übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und
Abrechnung des Bauvorhabens von Bedeutung sein können, insbesondere über
Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten
Arbeitskräfte (jeweils mit Angabe von Namen, Zeitraum und
Telefonnummer), Zahl und Art der eingesetzten Geräte, Zu- und Abgang von
Hauptbaustoffen und Geräten, Art, Umfang und Ort der geleisteten
Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn
und Enbde von Leistungen größeren Umfanges, etc), Abnahmen nach VOB/B §§
4 Nr. 10 und 12 Nr. 2, Behinderung und Unterbrechung der Ausführung,
Arbeitseinstellung, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. Bei
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung sowie Arbeitseinstellung
sind auch die Gründe hierfür anzugeben.

Es sind Abfuhrlisten mit Datum, Uhrzeit, Fahrzeugkennzeichen,
Leergewicht, Gesamtgewicht, Ladungsgewicht und Ladungsgut, bei
gefährlichen Abfällen zusätzlich die Begleitscheinnummer arbeitstäglich
in Tabellenform zu dokumentieren, zu unterzeichnen und wöchentlich der
Objektüberwachung zu übergeben.

Wiegescheine der annehmenden Stellen sind der Objektüberwachung
spätestens eine Woche nach Abtransport der Materialien vorzulegen.

Vor Baubeginn ist durch den AN ein - auf der Basis des in der Anlage
dokumentierten Rahmenterminplanes des AG basierender - Bauzeitenplan
vorzulegen und mit dem AG abzustimmen. Die Grundlage hierzu bilden die
Vertragsfristen.

5.4 Entsorgung
Alle bei der Schadstoffsanierung und Entkernung anfallenden Materialien
sind - sofern nicht gesondert beschrieben - durch den AN zu entsorgen.

Die für die Deklaration der anfallenden Abfälle erforderlichen
Probenahmen und Analysen werden vom Fachgutachter des AG auf der Basis
der geltenden Regelwerke durchgeführt. Die Ergebnisse der Analytik und
die jeweils resultierende Zuweisung zu den Materialklassen sind für die
Entsorgung der jeweils untersuchten Bauschuttmieten verbindlich. Die
jeweiligen Entsorgungsstellen sind dem AG/der Objektüberwachung vorher
zu benennen.

Das Trennen der Materialien unter den Gesichtspunkten der
Wiederverwertung und nach denen im "Europäischen Abfallkatalog"
aufgelisteten Abfallarten ist verbindlich und die Kosten hierfür sind in
die Preise einzurechnen. Kosten, welche durch eine unzureichende
Separierung oder eine unzulässige Vermischung des Ausbaumaterials
entstehen, sind vom AN zu tragen.

Massenmehrungen bedürfen ab einer Überschreitung von 10 Prozent der
Beauftragung durch den AG. Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis
(Wiegeschein, Annahmebestätigung).

Als Abrechnungsgrundlage sind arbeitstäglich Abfuhr- und
Anlieferungslisten für alle Abfälle und Schüttgüter zu führen und
regelmäßig in wöchentlichen Abständen ohne Aufforderung der
Objektüberwachung zu übergeben. Falls die Unterlagen nicht vorliegen ist
der AG berechtigt, die Arbeiten unverzüglich einzustellen. Der AN kann
hieraus keine Kosten für Stillstandszeiten geltend machen. Folgende
Daten sind in die Listen mindestens aufzunehmen:

Datum, Uhrzeit, LKW-Kennzeichen, LKW-Typ (z.B. Sattel, Dreiachser etc.),
transportiertes Material (z.B. Belastungsgrad, Abfallschlüssel etc.),
Transportziel.

Die Kosten für den Transport und die ordnungsgemäße Entsorgung von in
gesonderten Positionen für Transport und Entsorgung benannten Baustoffen
werden auf Nachweis vergütet (siehe Titel Transport und Entsorgung).

Die Positionen für Transport und Entsorgung beinhalten jeweils das
Laden, Transportieren und Entsorgen inkl. der anfallenden Gebühren für
Entsorgungsnachweise und Entsorgung. Zur Leistung gehört jeweils das
Erstellen von Entsorgungsnachweisen sowie von Abfallbegleitpapieren
(elektronisches Nachweisverfahren). Die erforderlichen Signaturen für
den Abfallerzeuger werden durch die Objektüberwachung im Namen des AG
erbracht. Der Nachweis der geordneten Entsorgung ist unmittelbar zu
erbringen. Sämtliche Entsorgungsnachweise und Abfallbegleitpapiere sind
unmittelbar nach Signatur durch die annehmende Stelle der örtlichen
Bauüberwachung auf elektronischem Weg (pdf) zu übermitteln. Die Kosten
für die o.g. Bearbeitung des Nachweisverfahrens sind in die
Einheitspreise für die Entsorgung einzurechnen.

Die Kosten für den Transport und die ordnungsgemäße Entsorgung aller
anfallenden und nicht in gesonderten Positionen für Transport und
Entsorgung benannten Baustoffe sind in die Einheitspreise für die
jeweiligen Positionen der Schadstoffsanierung bzw. Entkernung
einzurechnen.

Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Bauschutts
werden auf Nachweis (siehe Titel Transport und Entsorgung) vergütet.
Abrechnungsgrundlage bilden hierbei - unabhängig von einer ggf. später
seitens des Entsorgers vorzunehmenden Klassifizierung des
Ersatzbaustoffes - die seitens der Objektüberwachung durchgeführten
Untersuchungen der Materialien. Hierfür erfolgt seitens der
Objektüberwachung je eine Beprobung und Analytik je Haufwerk. Die
entnommenen Proben werden auf die Parameter gem. ErsatzbaustoffV, Anlage
1, Tabelle 1 - Materialwerte RC bzw. auf die Parameter gem. DepV
untersucht.

Alle anfallende Abfälle sind bei Aufkommen transportrelevanter Mengen
unverzüglich zu entsorgen.


5.6 Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach gemeinsamem Aufmaß bzw. auf Nachweis.
Aufmaße und Nachweise sind in allen Abschlagsrechnungen vorzulegen.
Aufmaße und -pläne sind den jeweiligen Positionen zuzuodnen. Bauteile,
welche im Bauablauf überdeckt oder entfernt werden und nach
Fertigstellung nicht mehr zugänglich sind, sind sofort nach der
Errichtung bzw. vor der Entfernung aufzumessen, ggf. ist eine technische
Abnahme durchzuführen. Die technische Abnahme ist vom AN rechtzeitig bei
der örtlichen Bauleitung anzukündigen.

Zahlungsplan:
Die Abrechnung der erbachten Leistungen erfolgt nach Baufortschritt
anhand geprüfter Aufmaße jeweils zum Monatsende. Kürzere
Rechnungsintervalle werden seitens des AG nicht akzeptiert. Die
Rechnungsprüfung erfolgt nach den VOB-Fristen nach Eingang des Originals
per Post.


5.7 Mitgeltende Unterlagen
Folgende in der Anlage beigefügte Unterlagen werden Vertragsbestandteil
und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen:

Anlage 1: Übersichtslageplan
Anlage 2: Sanierungskonzept
Anlage 3: Baustelleineinrichtungsplan
Anlage 4: Fotodokumentation
Anlage 5: A+S-Plan
Anlage 6: Planunterlagen


5.8 Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen verpreistes LV als
GAEB-Datei (D84)
Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit Asbest gem.
GefStoffV Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4
Sachkundenachweise gem. TRGS 519, TRGS 521 und DGUV 101-004


 

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: GAEB 90 Abbrucharbeiten u. Schadstoffsanierung, 2.Bauabschnitt MLS
LV: Abbrucha Abbrucharbeiten u. Schadstoffsanierung,
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EURO Gesamtbetrag in EURO
           
1
Leistungsbeschreibung
 
 

 
1.1
Baustelleneinrichtung
 
 
1.1.10
Baustelle einrichten, räumen
Einrichten und Räumen der Baustelle für sämtliche in
der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen.
Für die Dauer der Arbeiten sind beheizbare
Aufenthaltsräume, Toiletten und Waschmöglichkeiten
(Warm- und Kaltwasser), einzurichten, umzusetzen und
nach Abschluss der Arbeiten zu räumen. Anfallende
Kosten für ggf. erforderliche Genehmigungen sind in
diese Position einzukalkulieren.

Weiterhin sind die für die Schadstoffsanierung (Umfang
siehe auch beigefügtes Sanierungskonzept)
erforderlichen Einrichtungen gem. TRG 519 und TRGS 521,
insbesondere Schwarz-Weiß-Anlagen, Schleusen,
Abschottungen, Luftwechselanlagen und ggf.
Unterdruckhaltungen in der erforderlichen Anzahl und
Größe einzurichten, vorzuhalten, umzusetzen. Die Kosten
für die erforderlichen Einrichtungen inkl.
Abwasseranschluss einrichten und räumen sind in den
Pauschalpreis dieser Pos. einzurechnen.

Die Baustelleneinrichtung umfasst weiterhin die
Einrichtung der Strom- und Wasserversorgung in allen
Bereichen, in denen Strom/Wasser für die
Schadstoffsanierung und den Rückbau benötigt wird,
ausgehend von einem Übergabepunkt in dem Gebäude. Die
Kosten für die Herstellung, Heranbringung der
Bauwasser- und Baustromversorgung und der Verbrauch
sind in den Einheitspreis einzurechnen.

Weiterhin sind sämtliche Kosten für die anfallenden
Reinigungen der Zufahrtsstraßen und des Einfahrts- und
Baustellenbereiches von Boden und sonst.
Verschmutzungen in den Einheitspreis einzurechnen.

Die für die Durchführung der Leistungen ggf.
erforderlichen Baustraßen und sonstige
Flächenbefestigungen (Baustelleneinrichtungsflächen,
etc.) nach Erfordernis des vom AN gewählten Bauablaufs
sind zu liefern, herzustellen und wieder rückzubauen,
aus z.B. Schotter oder Recyclinggemisch 0/56 mm oder
glw. Art. Schichtdicke nach Wahl des AN/Erfordernis
inkl. Unterlage aus Geotextil.

Flächen sind nach Beendigung der Maßnahme wieder in den
ursprünglichen Zustand zu versetzen. Ausgebautes
Material wird Eigentum des AN und ist durch diesen
umgehend ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Kosten für
eventuell erforderliches Erdplanum für
Baustelleneinrichtungsflächen/Baustraßen sind in den
EInheitzspreis einzurechnen. Die Baustraßen sind von
Verschmutzungen freizuhalten und bei Bedarf mit Wasser
gegen Staubverwehungen zu besprengen.

Die Baustelleneinrichtung umfasst weiterhin alle zur
Ausführung der beschriebenen Leistungen erforderlichen
Maßnahmen zur Verkehrssicherung innerhalb und außerhalb
des Baufeldes, inkl. der Einholung von
verkehrsrechtlichen Anordnungen, Abstimmungen mit
Behörden, etc.

Das Liefern, Einrichten, Umsetzen und Beräumen von
ausreichender Beleuchtung für Verkehrswege innerhalb
und außerhalb von Gebäuden für die Leistungen des AN,
für die gesamte Baumaßnahme ist ebenfalls in die
Position für die Baustelleneinrichtung
einzukalkulieren.


   
       
    1  psch
 
 
1.1.20
Baustelleneinrichtung vorhalten
Vorhaltung/Unterhaltung für sämtliche in vorstehender
Position genannten Leistungen.
Die Kosten für die Entsorgung Abwasser und Verbrauch
Strom sind in diese Pos.
einzurechnen.

   
       
    13  Wo
 
 
1.1.30
Schutzzaun 2 m einrichten, räumen
Schutzzaun zur Sicherung der Baustelle gegen unbefugtes
Betreten, als Absperrung einzelner Baustellenbereiche
oder zum Schutz von Bäumen, Hydranten u.ä. nach Angaben
der Bauüberwachung einrichten, für die Dauer der
Baumaßnahme vor- und unterhalten, umsetzen und räumen,
auch in Teilflächen.
Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2,00 m. Bestehend
aus einzelnen Zaunfeldern, die außer an den
vorgesehenen Durchgängen nur mit Hilfe von Werkzeug
geöffnet werden können, inkl. Bauzauntor mit Kette und
Schloss, inkl. 2 Schlüssel für den AG.

   
       
    100  m
 
 
1.1.40
Schutzzaun 2 m vorhalten
Schutzzaun gem. vorstehender Position vorhalten


   
       
    1.300  m/Wo
 
 
1.1.50
Bauwasser einrichten
Liefern, Einrichten, Vor- und Unterhalten, ggf.
Umsetzen und Beräumen von Bauwasseranschluss innerhalb
des Gebäudes von bestehendem Hausanschluss in
Abstimmung mit dem AG für die gesamte Baumaßnahme sowie
darüber hinaus für die Folgegewerke.
Sämtliche Kosten für die Herstellung des
Baustromanschlusses, der Zuführung zu den
Räumlichkeiten inkl. aller erforderlichen technischen
Einrichtungen (Unterverteilungen, Kabel, etc.) sind in
diese Position einzukalkulieren.

   
       
    1  psch
 
 
1.1.60
Baustrom einrichten
Liefern, Einrichten, Vor- und Unterhalten, ggf.
Umsetzen und Beräumen von Baustromanschluss innerhalb
des Gebäudes von bestehendem Verteilerschrank in
Abstimmung mit dem AG für die gesamte Baumaßnahme sowie
darüber hinaus für die Folgegewerke.
Sämtliche Kosten für die Herstellung des
Baustromanschlusses, der Zuführung zu den
Räumlichkeiten inkl. aller erforderlichen technischen
Einrichtungen (Unterverteilungen, Kabel, etc.) sind in
diese Position einzukalkulieren.

   
       
    1  psch
 
 
1.1.70
Baustromanschluss vorhalten über die Bauzeit hinaus
Baustromanschluss inkl. der Zuführung zu den
Räumlichkeiten inkl. aller erforderlichen technischen
Einrichtungen (Unterverteilungen, Kabel, etc.),
vorhalten. Angenommen 1 St. Unterverteilung pro
Stockwerk, insgesamt 5 St.
Positionsmenge = Produkt aus '1 Psch' (Vorhaltemenge)
mal '13 Monate' (Vorhaltedauer).


   
       
    1  PsMt
 
 
1.1.80
Bauwasseranschluss vorhalten über die Bauzeit hinaus
Bauwasseranschluss inkl. der Zuführung zu den
Räumlichkeiten inkl. aller erforderlichen technischen
Einrichtungen (Unterverteilungen, Leitungen, etc.),
vorhalten. Angenommen 1 St. Unterverteilung pro
Stockwerk, insgesamt 5 St.
Positionsmenge = Produkt aus '1 Psch' (Vorhaltemenge)
mal '13 Monate' (Vorhaltedauer).


   
       
    1  PsMt
 
 
1.1.90
Transportwege > 20m Länge, > 5m Höhe in Gebäuden
Einmalige Pauschale für Transport von Geräten, Stoffen,
Rückbaumaterialien, etc.
innerhalb des Gebäudes, > 20 Meter Länge und/oder > 5
Meter Höhe innerhalb des Gebäudes (z.B. Transporte von
Rückbaumaterialien von der Ausbaustelle zur
Übergabestelle an der Gebäudeaußenkante) für die
gesamte Baumaßnahme.



   
       
    1  psch
 
 
1.1.100
Transportwege > 50m Außenbereich
Einmalige Pauschale für Transport von Geräten, Stoffen,
Rückbaumaterialien, etc.
innerhalb des gem. Lageplan in der Anlage
gekennzeichneten Baufeldes > 50 Meter außerhalb der
Gebäude (z.B. Transporte von Rückbaumaterialien von den
Gebäuden zu den Bereitstellungsflächen) für die gesamte
Baumaßnahme.
   
       
    1  psch
 
 
1.1.110
Beleuchtung einrichten
Liefern, Einrichten, Umsetzen und Beräumen von
ausreichender Beleuchtung für die Sanierungsarbeiten
für die gesamte Baumaßnahme.

   
       
    1  psch
 
 
1.1.120
Beleuchtung vorhalten
Beleuchtung gem. vorstehender Pos. vorhalten.


   
       
    13  Wo
 
 
1.1.130
Notbeleuchtung Treppenhäuser einrichten
Liefern, Einrichten, Vor- und Unterhalten und Umsetzen
von ausreichender (Not-) Beleuchtung in den
Treppenhäusern für die gesamte Baumaßnahme und darüber
hinaus. Die Not- und Fluchtwegbeleuchtung ist in
akkugepufferter Ausführung bereitzustellen, damit bei
Ausfall der Baustromversorgung die Ausleuchtung der
Flucht- und Rettungswege gegeben ist. Übergabe an AG
nach Beendigung der Arbeiten.

   
       
    1  psch
 
 
1.1.140
Reißverschlusstür liefern, errichten und entfernen
Reißverschlusstür, 1 x 2 m als Durchgang in
Abschottungen liefern, in Abschottung einbauen,
entfernen.

   
       
    5  St
 
 
1.1.150
Abwasseranschluss einrichten, räumen
Abwasserbehälter für Schwarz-Weiß-Anlage,
Stiefelwaschanlage, Waschplatz frostsicher aufstellen
und wieder entfernen. Die Größe des Behälters ist so
auszulegen, dass das anfallende Abwasser für einen
Zeitraum von mindestens 5 Tagen aufgenommen werden
kann.


   
       
    1  St
 
 
1.1.160
Abwasseranschluss vorhalten
Abwasseranschluss gem. vorstehender Pos. vorhalten.


   
       
    13  Wo
 
 
1.1.170
Staubschutzwand F30 einrichten
Liefern, Einrichten, Vor- und Unterhalten, Umsetzen und
Beräumen von Trockenbauwand (Breite ca. 4m, Höhe ca.
3,20), die den Anforderungen der Feuerwiderstandsklasse
F30 gem. DIN 4102-2 entspricht. Als Durchgang ist eine
Metalltür einzubauen.



   
       
    8  St
 
 
1.1.180
Abschottung, PE-Folie, 0,2 mm
Abschottungen als Staubschutzwand aus Folienabtrennung
für Arbeitsbereiche aus Polyethylenfolie, mit schwerem
Industrieklebeband verklebt, auf Unterkonstruktion
herstellen.
Alle Anschlüsse an Wänden, Decken, Böden oder sonstigen
Bauteilen sowie Durchdringungen sind abzukleben und
ggf. durch Dachlatten zu sichern.
Nach Abschluss der Arbeiten sind die Schutzfolien
lagenweise einschl. evtl. vorhandener Latten auszubauen
und fachgerecht zu entsorgen; Die Abrechnung erfolgt
nach Fläche der Schottwände und Decken.
PE-Folie : 0,2 mm
Höhe der Abschottung: bis ca. 3,2 m
Unterkonstruktion: Holzlattung

   
       
    500  m²
 
 

 
 
Summe 1.1
 
Baustelleneinrichtung
1.2
Schadstoffsanierung
 
 
1.2.10
Sanierungsbereich asbesthaltige Flansche/Brandschutztüren/Rippenhk.
Sanierungsbereich gemäß TRGS 519 für die Zerlegung von
asbesthaltigen Flanschdichtungen sowie asbesthaltigen
Brandschutztüren und Rippenheizkörpern bestehend aus
einer Tragkonstruktion aus Kanthölzern,
Mindestquerschnitt 4 cm x
6 cm, inkl. Dachlatten, Dübel und Schraubverbindungen
und sonstiger Befestigungsmaterialien, mit Bekleidung
aus PE-Folie (mind. 0,2 mm), überlappt, einseitig,
befestigt/aufgelegt an der Tragkonstruktion an
Fußböden, an Decken und
Wänden, einschließlich Verkleben der Folienstöße mit
Industrie-Klebeband für staubdichte Raumabschottungen,
einer 4-Kammer-Personenschleuse als Zugang und
Unterdruckhaltung für einen Unterdruck von mindestens
20 Pa in dem
Sanierungsbereich bestehend aus Unterdruckhaltegerät,
Filtereinrichtung (maximaler Asbestfasergehalt in der
Abluft < 1000 Fasern/m³), 50 m Schlauchleitungen mit
allen erforderlichen Verbindungsmitteln,
Unterdruckkontrollgerät mit kontinuierlicher
Aufzeichnungseinrichtung und
optischer oder akustischer Warneinrichtung, Größe des
Schwarzbereichs nach Wahl des AN, geeignet für Innen
und Außenbereich, während der gesamten
Sanierungsdauer (Flanschdichtungen, Brandschutztüren,
Rippenheizkörper) vorhalten, warten, reinigen und
betreiben.

Nach Abschluss der Arbeiten freimessen gemäß VDI
Richtlinie 3492 Blatt 2, wieder abbauen und
abtranportieren/entsorgen.

   
       
    1  psch
 
 
1.2.20
Rückbau Asbestzement-Fensterbänke
Fachgerechter Rückbau (gemäß TRGS 519) von
Fensterbänken außenseitig, aus Asbestzement-Formteilen
(Maße im Mittel ca. 2,20 m x 0,30 m), unter vorhandenen
Fensterahmen und Verglasung durch einen autorisierten
Fachbetrieb, zerstörungsfrei, in Teilflächen, inkl.
luftdichter Verpackung und Transport zu den
Bereitstellungsflächen, inkl. erforderlicher
Schutzmaßnahmen, Reinigung der Arbeitsbereiche gem.
TRGS 519 und Restfaserbindung.
Die Kosten für die erforderlichen Gerüstbau- bzw.
Hubsteigerleistungen für die Ausführung der Arbeiten
bis zu einer Höhe von ca. 17 m sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.

Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen
Baustoffen werden gem. Leistungsbeschreibung gesondert
vergütet.

   
       
    150  St
 
 
1.2.30
Rückbau Asbestzement-Formteile
Fachgerechter Rückbau (gemäß TRGS 519) von
Asbestzement-Formteilen, Lüftungskanäle, etc.,
Durchmesser bis ca. 0,3 m, durch einen autorisierten
Fachbetrieb, auch einbetoniert/eingemauert, in
Teilfächen, inkl. luftdichter Verpackung und Transport
aus den Gebäuden zu den Bereitstellungsflächen, inkl.
erforderlicher Schutzmaßnahmen, Reinigung der
Arbeitsbereiche gem. TRGS 519 und Restfaserbindung.

Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen
Baustoffen werden gem. Leistungsbeschreibung gesondert
vergütet.

   
       
    200  lfm
 
 
1.2.40
Rückbau und Demontage asbesthaltige Rippenheizkörper
Zerstörungsfreier Rückbau von Rippenheizkörpern mit
asbesthaltigen
Dichtungen durch Heraustrennen der kompletten
Heizkörper (Länge: bis ca. 3,0 m, Höhe: bis ca. 1,0 m),
in Teilfächen, inkl. Transport zu dem
Sanierungsbereich gem. Pos. 2.1.10, inkl. Reinigung und
Ausschleusung der asbestfreien Bauteile.

Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen
Baustoffen werden gem. Leistungsbeschreibung gesondert
vergütet.

   
       
    190  St
 
 
1.2.50
Rückbau asbesthaltige Brandschutztüren/-tore
Zerstörungsfreier Rückbau von asbesthaltigen
Brandschutztüren /-toren
inkl. Abkleben von Öffnungen (z.B. Schlossöffnung,
etc.) durch einen autorisierten Fachbetrieb, in
Teilflächen, inkl. Transport aus den Gebäuden zu den
Bereitstellungsflächen.

Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen
Baustoffen werden gem. Leistungsbeschreibung gesondert
vergütet.

   
       
    25  St
 
 
1.2.60
Rückbau asbesthaltige Fußbodenkleber
Fachgerechter Rückbau (gemäß TRGS 519) von
asbesthaltigen Kleber/Vergussmassen mittels
zugelassener emmissionsarmer Schleif-/ Fräsverfahren
durch einen autorisierten Fachbetrieb, nkl. sämtlicher
erforderlicher Schutzmaßnahmen zum angebotenen
Ausbauverfahren, in Teilfächen, inkl. Transport aus den
Gebäuden zu den Bereitstellungsflächen, inkl. Reinigung
der Arbeitsbereiche gem. TRGS 519 und Restfaserbindung.


Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen
Baustoffen werden gem. Leistungsbeschreibung gesondert
vergütet.

   
       
    60  m²
 
 
1.2.70
Rückbau asbesthaltiger Putz an Innenwänden/Decken
Fachgerechter Rückbau (gemäß TRGS 519) von
asbesthaltigem Putz an
Innenwänden und Decken, auch Buntstein- und
Strukturputz, auch schimmelpilzbelastet, Arbeitshöhe
bis ca. 3,2 Meter, auch in Treppenhäusern, mittels
zugelassenen Arbeitsverfahren (z.B. BT43 nach DGUV
Information 201-012) durch einen autorisierten
Fachbetrieb, inkl. sämtlicher erforderlicher
Schutzmaßnahmen zum angebotenen Ausbauverfahren, in
Teilflächen, inkl. Verpackung der anfallenden Abfälle
und Transport aus den Gebäuden zu den
Bereitstellungsflächen, inkl. Reinigung der
Arbeitsbereiche gem. TRGS 519 und Restfaserbindung.

Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen
Baustoffen werden gem. Leistungsbeschreibung gesondert
vergütet.

   
       
    300  m²
 
 
1.2.80
Rückbau asbesthaltige Spachtelmasse
Fachgerechter Rückbau (gemäß TRGS 519) von
asbesthaltigen Spachtelmassen um Türrahmen, 1 Stück
(ca. 2,2 m x 1,1 m) mittels zugelassenem Schleif-/
Fräsverfahren (BT 43-Verfahren nach TRGS 519), durch
einen autorisierten Fachbetrieb, inkl. sämtlicher
erforderlichen Schutzmaßnahmen zum angebotenen
Ausbauverfahren in Teilflächen, inkl. Verpackung der
anfallenden Abfälle und Transport aus dem Gebäude zu
den Bereitstellungsflächen, inkl. Reinigung der
Arbeitsbereiche gem. TRGS 519 und Restfaserbindung.

Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen
Baustoffen werden gem. Leistungsbeschreibung gesondert
vergütet.

   
       
    1  psch
 
 
1.2.90
Rückbau und Demontage asbesthaltige Brandschutztüren/-tore
Zerstörungsfreier Rückbau von asbesthaltigen
Rauch-/Brandschutztüren /-toren inkl. Abkleben von
Öffnungen (z.B. Schlossöffnung, etc.) durch einen
autorisierten Fachbetrieb, in Teilfächen, inkl.
Transport zu dem Sanierungsbereich gem. Pos. 2.1.10,
Öffnen der Brandschutztüren/-tore und fachgerechter
Ausbau der asbest- und KMF-haltigen Bauteile gem. TRGS
519 im Sanierungsbereich durch einen autorisierten
Fachbetrieb, inkl. Reinigung und Ausschleusung der
asbestfreien Bauteile. Transport und Entsorgung von
schadstoffhaltigen Baustoffen werden gem.
Leistungsbeschreibung gesondert vergütet.

   
       
    21  St
 
 
1.2.100
Rückbau und Demontage asbesthaltige Flanschverbindungen
Zerstörungsfreier Rückbau von Flanschverbindungen mit
asbesthaltigen Dichtungen inkl. Schiebern mit
asbesthaltigen Stopfbuchsen durch Heraustrennen der
kompletten Flanschverbindungen/Schieber, inkl. Abkleben
der Flanschverbindung, Arbeitshöhe bis 6 m, in
Teilfächen, inkl. Transport aus den Gebäuden zu dem
Sanierungsbereich gem. Pos. 2.1.10, Lösen der
Flanschverbindung und fachgerechter Ausbau der
asbesthaltigen Dichtung gem. TRGS 519 im
Sanierungsbereich durch einen autorisierten
Fachbetrieb, inkl. Reinigung und Ausschleusung der
asbestfreien Bauteile, inkl. Verschließen des
Flanschanschlusses mittels Blindflansch und Dichtung
PN10.

Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen
Baustoffen werden gem. Leistungsbeschreibung gesondert
vergütet.
   
       
    50  St
 
 
1.2.110
Rückbau KMF aus Wänden/Dachschrägen
Fachgerechter Rückbau (gem. TRGS 521) von Dämmstoffen
aus künstlichen Mineralfasern (alte KMF nach TRGS 521)
aus Dachschrägen und Wandverkleidungen
(Akkustikverkleidung) und/oder aus Leichtbauwänden
(z.B. Gipskarton, Heraklith, Holz), Stärke KMF bis ca.
15 cm, Arbeitshöhe bis ca. 4 m, inkl. Rückbau der
Leichtbauwände/Wandverkleidungen, in Teilfächen, inkl.
Transport aus den Gebäuden zu den
Bereitstellungsflächen.

Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen
Baustoffen werden gem. Leistungsbeschreibung gesondert
vergütet.

   
       
    75  m²
 
 
1.2.120
Rückbau KMF aus Decken
Fachgerechter Rückbau (gem. TRGS 521) von Dämmstoffen
aus künstlichen Mineralfasern (alte Mineralwolle nach
TRGS 521) aus Deckenverkleidungen/ abgehängten Decken
(z.B. Odenwald-Platten aus KMF, KMF-Deckenplatten
und/oder KMF-Auflage (bis ca. 20 cm) auf abgehängten
Decken (Metallpaneel-, Holzpaneel-, OWA-Decken
sonstigen abgehängten Decken), inkl. Vlies-/Folielagen,
inkl. Rückbau der Abhangdecken, Höhe bis 4 m, in
Teilflächen, inkl. Transport aus den Gebäuden zu den
Bereitstellungsflächen.

Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen
Baustoffen werden gem. Leistungsbeschreibung gesondert
vergütet.

   
       
    350  m²
 
 
1.2.130
Rückbau KMF-Trittschalldämmung
Fachgerechter Rückbau (gem. TRGS 521) künstlichen
Mineralfasern (alte KMF nach TRGS 521) aus
Trittschalldämmungen, auch mehrlagig, inkl.
Trennschichten aus Pappe (auch PAK-haltig > 30 mg/kg
TS), Folie, etc., in Teilflächen, inkl. Transport aus
den Gebäuden zu den Bereitstellungsflächen.

Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen
Baustoffen werden gem. Leistungsbeschreibung gesondert
vergütet.

   
       
    350  m²
 
 
1.2.140
Rückbau KMF-Rohrisolierungen, Arbeitshöhe bis ca. 6 m
Fachgerechter Rückbau (gem. TRGS 521) von Dämmstoffen
aus künstlichen Mineralfasern (alte KMF nach TRGS 521)
aus Rohrisolierungen, inkl. Rückbau der Kunststoff-,
Blech-, Pappe- (auch PAK-haltig > 30 mg/kg TS), Gips-
und Aluminiumummantelung in Gebäuden und im
Außenbereich, auch in Kriechkellern in beengten
Verhältnissen, in Teilflächen, inkl. Transport aus dem
Gebäude zu den Bereitstellungsflächen. Transport und
Entsorgung von schadstoffhaltigen Baustoffen werden
gem. Leistungsbeschreibung gesondert vergütet.
Rohrleitungsdurchmesser ca. 50 bis 400 mm
Durchmesser mit Isolierung ca. 100 bis 600 mm
Arbeitshöhe bis ca. 8 m

   
       
    1.000  lfdm
 
 
1.2.150
Rückbau KMF von Heizungs- und Lüftungsanlagen
Fachgerechter Rückbau (gem. TRGS 521) von Dämmstoffen
aus künstlichen Mineralfasern (alte KMF nach TRGS 521)
aus Heizkesseln, Warmwasserspeichern u.ä. mit Blech-
oder Gipsummantelung, in Teilflächen, inkl. Transport
aus den Gebäuden zu den Bereitstellungsflächen.

Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen
Baustoffen werden gem. Leistungsbeschreibung gesondert
vergütet.


   
       
    50  m²
 
 
1.2.160
Rückbau von Kleber/Vergußmassen (PAK-Gehalt > 30 mg/kg TS)
Fachgerechter Rückbau (gemäß TRGS 551, z.B.
Abfräsen/Abschleifen) von
Kleber/Vergußmassen/Abdichtungen/Anstrichen (PAK-Gehalt
> 30 mg/kg TS), auch mit Anhaftungen von Dämmstoffen
und/oder Bodenmaterial, von Zementverbundestrich,
Rohfußböden (auch uneben) und Wänden auf Anordnung des
AG, in Teilflächen, inkl. Transport aus den Gebäuden zu
den Bereitstellungsflächen.

Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen
Baustoffen werden gem. Leistungsbeschreibung gesondert
vergütet.

   
       
    50  m²
 
 
1.2.170
Rückbau PCB-haltige Kleinkondensatoren
Zerstörungsfreier Ausbau von PCB-haltigen
Kleinkondensatoren aus der Deckenbeleuchtung in den
rückzubauenden Gebäuden (Höhe bis ca. 8 Meter) inkl.
Verpackung und Transport aus dem Gebäude zum
Bereitstellungslager.

Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen
Baustoffen werden gem. Leistungsbeschreibung gesondert
vergütet.
   
       
    360  St
 
 
1.2.180
Rückbau PCB-haltige Fugenmassen (>50 mg/kg PCB), Arbeitshöhe bis 4 m
Fachgerechter rückstandsfreier Ausbau (gemäß
PCB-Richtlinie) von PCB-haltigen Fugenmassen (> 50
mg/kg PCB) durch einen autorisierten Fachbetrieb, inkl.
Entfernen der obersten 5 cm der angrenzenden
Bausubstanz mittels Schneiden/Abstemmen, in
Teilflächen, inkl. Transport zu den
Bereitstellungsflächen.

Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen
Baustoffen werden gem. Leistungsbeschreibung gesondert
vergütet.
   
       
    64  lfdm
 
 
1.2.190
Rückbau PCB-haltige Farben/Putze (> 50 mg/kg PCB)
Fachgerechter Rückbau (gem. PCB-Richtlinie) von
PCB-haltigen Farben/Putzen (> 50 mg/kg PCB) an Wänden,
inkl. Entfernen der obersten 1 cm der angrenzenden
Bausubstanz mittels Abstemmen/Schleifen bis ca. 4 m
Arbeitshöhe, in Gebäuden, durch einen autorisierten
Fachbetrieb, in Teilflächen. Luftdichte Verpackung der
Materialien im Schwarzbereich, inkl. Transport aus den
Gebäuden zu den Bereitstellungsflächen.

Transport und Entsorgung von schadstoffhaltigen
Baustoffen werden gem. Leistungsbeschreibung gesondert
vergütet.
   
       
    360  m²
 
 
1.2.200
Rückbau Einbauschränke PCB-Holz
Demontage von Einbauschränken mit PCB-haltigem
Farbanstrich unterschiedlicher Größe einschließlich
aller Befestigungen, Beschläge und Verbindungselemente.
Die Einbauschränke sind sorgfältig auszubauen teilweise
ordnungsgemäß als PCB-Holz zu entsorgen.
Nach vorliegen der Raumluftmessung sind die
Einbauschränke zum Erhalt zu schützen und gem. Vorgabe
des AG im Gebäude zwischenzulagern.

Abmessungen b/h/t: ca. 1,40 bis 5,30 x 2,20 x 0,85 m
   
       
    45  St
 
 
1.2.210
Rückbau Polystyrol-Trittschalldämmung (HBCD-haltig > 500 mg/kg TS)
Fachgerechter Rückbau von Dämmstoffen aus Polystyrol
(auch HBCD-haltig > 500 mg/kg TS) aus
Trittschalldämmungen, auch mehrlagig, inkl.
Trennschichten aus Pappe (auch PAK-haltig > 100 mg/kg
TS), Folie, etc., in Teilflächen, inkl. Transport zu
den Bereitstellungsflächen. Transport und Entsorgung
von schadstoffhaltigen Baustoffen werden gem.
Leistungsbeschreibung gesondert vergütet.
   
       
    390  m²
 
 
1.2.220
Rückbau quecksilberhaltige Leuchtstoffröhren
Zerstörungsfreier Ausbau von quecksilberhaltigen
Leuchtstoffröhren aus der Deckenbeleuchtung in den
rückzubauenden Gebäuden (Höhe bis ca. 8 Meter) inkl.
Verpackung und Transport aus dem Gebäude zum
Bereitstellungslager. Transport und Entsorgung von
schadstoffhaltigen Baustoffen werden gem.
Leistungsbeschreibung gesondert vergütet.
   
       
    450  St
 
 
1.2.230
Rückbau schwermetallhaltige Farbanstriche/Putze
Fachgerechter Rückbau von Schwermetall-haltigen Farben
an Wänden und Decken, inkl. Entfernen angrenzenden
Bausubstanz (Putz, ca. 1 cm) mittels
Abstemmen/Schleifen bis ca. 4 m Arbeitshöhe, in
Gebäuden, durch einen autorisierten Fachbetrieb, in
Teilflächen. Luftdichte Verpackung der Materialien im
Schwarzbereich, inkl. Transport aus den Gebäuden zu den
Bereitstellungsflächen. Transport und Entsorgung von
schadstoffhaltigen Baustoffen werden gem.
Leistungsbeschreibung gesondert vergütet.
   
       
    5.500  m²
 
 
Summe 1.2
 
Schadstoffsanierung
1.3
Rückbau
 
 
1.3.10
Entkernung des Gebäudes
Entkernung des Gebäudes bis auf den Rohbauzustand mit
fachgerechtem Rückbau von sämtlichen Wand- und
Bodenfliesen in Sanitärbereichen, Klassenzimmern,
Technikräumen, etc, inkl. Unterputzen, Fußbodenbelägen
(Linoleum, PVC, Nadelfilz, etc., auch auf Treppen
o.ä.), Schweißbahnen unter Estrichen, leichten
Trennwänden (inkl. Vormauerungen), Holzsockelleisten,
Raumteilern aus Stahl-/Glaskonstrukion, Abhangdecken
aus Schilfrohr (verputzt) inkl. Befestigungen,
(Wand-)Putzen, Dacheinläufen inkl. Verbindungsteile,
Attikaabdeckungen inkl. Verbindungsteilen, sämtlichen
Innentüren (Holz) inkl. Türzagen (Metall), sämtlichen
Eingangstüren (Stahl bzw. Stahl-Glas-Konstruktion),
schadstofffreien Fensterbänken außen, nur beschädigten
innenliegenden Natursteinfensterbänken, Außenjalousien
im Bereich von Fensterlaibungen (B ca. 2,3 m, H ca. 2,2
m, im Innenhof), sämtlichen WC-Trennwänden in den
WC-Anlagen (inkl. Verschraubungen, etc.), sämtlichen
Gardinenleisten (diverse Ausführungen, inkl.
Verschraubungen, etc.), sämtlichen, fest mit der
Bausubstanz verbundenen Einrichtungsgegenständen
(Lautsprecher, Tafeln, u.ä., inkl. Verschraubungen,
etc.), PKW Hebebühne (inkl. Pumpen, etc.), Bodenkanälen
und Schachtabdeckungen (eingelassen, aus Blech, etc.),
Faltschiebewänden aus Holz (inkl. Führungsschienen,
Verschraubungen, etc.), Sauberlaufmatten (in
Flurbereichen, inkl, Rahmenteile, etc.), Stahlrampen,
Rammschutzbügeln an Außenfassade, Beschilderungen an
der Außenfassade und sonstige Einrichtungen.

Demontage aller technischen Installationen/Anlagen wie
z.B. Heizungs-/Lüftungstechnik (inkl. Ausdehnungsgefäß
5.OG, an Decken befestigt, Absperreinrichtungen,
Pumpen, Ventilen, etc.), Heizkörper, Rohrleitungen,
Lampen, Ventilatoren, Kabel, Leitungen und
Verlegesysteme (3x1,5 mm² bis 4x10 mm², auf Putz, unter
Putz, in PVC Rohren, Bodenkanälen etc.), elektrische
Anlagen (Verteiler und Unterverteilungen, Schalt- und
Steckgeräte, etc., auf Putz, unter Putz, Lampenträgen,
Pausenzeichenanlagen), Wasserversorgungstechnik
(Trinkwasserleitungen, Abwasserleitungen,
Löschwasserversorgung inkl. aller Absperreinrichtungen,
Wandhydrantleitungen inkl. Löschkästen, etc., unter
Putz, in Steigschächten/Bodenkanälen/-schächten, in
abgehängten Deckenbereichen, etc.) und sonstigen
Einrichtungen wie Sanitäreinrichtungen (Waschbecken,
WCs, Urinale, Armaturen, Accessoires, Boiler, etc.,
inkl. Vorwandinstallationen (z.B. aus Gipskarton,
Porenbeton, etc.), etc.

Der Aufwand zur Öffnung von Steigschächten,
Vorwandinstallationen, Bodenkanälen, Wandabschnitten,
etc. zur Freilegung für den Rückbau von Leitungen etc.
sind in die Position mit einzukalkulieren.

Reinigung des Gebäudes nach Abschluss der Arbeiten
(besenrein).
Inkl. Transport der ausgebauten Stoffe aus dem Gebäude
zu den Bereitstellungsflächen, inkl. Transport und
Entsorgung gem. Leistungsbeschreibung.

Alle Leitungen, die Regenwasser ableiten, die
Fallleitung in Raum A007 sowie die Grundleitungen in
dem Bodenkanal werden nicht zurückgebaut und verbleiben
im Gebäude. Die Arbeiten sind stets mit dem AG
abzustimmen.

   
       
    1  psch
 
 
1.3.20
Rückbau Zementestrich
Fachgerechter Rückbau von Zementestrich/obere Lage
Bodenplatte, Dicke bis ca. 10 cm, auf Abdichtung, auch
bewehrt, inkl. ggf. vorhandener mineralischer
Bodenbeläge (Fliesen, Terrazzo, etc.), Kleber und
Ausgleichsmassen, inkl. ggf. vorhandener Trennschichten
aus Pappe (auch PAK-haltig > 200mg/kg PAK bzw. > 50
mg/kg BaP), Folie, etc., in Teilfächen, inkl. Transport
aus dem Gebäude zu den Bereitstellungsflächen.

   
       
    300  m²
 
 
1.3.30
Schneiden von Innenwänden
Fachgerechtes, geradliniges Schneiden von nicht
tragenden Innenwänden aus Beton/Mauerwerk zur Trennung
der rückzubauenden Bauteile (siehe nachstehende Pos.)
von Bestandswänden, in Teilflächen.

Türdurchbrüche nach Vorgaben des AG, in Abstimmung mit
AG
l/b: ca. 2,10 m x 0,90 bis 1,40 m

Durchbrüche für Trinkwasserstationsnischen l/b: ca.
1,20 m x 3 m nach Vorgaben des AG, in Abstimmung mit
AG.

   
       
    120  lfdm
 
 
1.3.40
Rückbau von Innenwänden
Fachgerechter Rückbau von nicht tragenden Innenwänden
aus (Leicht-) Beton/Mauerwerk, in Teilflächen, inkl.
Transport aus dem Gebäude zu den
Bereitstellungsflächen.

   
       
    250  m²
 
 
1.3.50
Rückbau Parkett inkl. Schüttung
Fachgerechter rückstandsfreier Rückbau von Holzparkett
(auch schadstoffbelastet), inkl. Podeste, inkl.
Schüttung unter Holzparkett (Höhe ca. 15 cm), in
Teilflächen, inkl. Transport aus dem Gebäude zu den
Bereitstellungsflächen. Transport und Entsorgung gem.
Leistungsbeschreibung.


   
       
    100  m²
 
 
1.3.60
Rückbau Oberflächenversiegelung Gehwegplatten Beton
Totalabbruch der Versiegelung aus Pflastersteinen,
Gehwegplatten, Verbundpflaster, u.ä., inkl.
Einfassungen und Einbauten (Schachtdeckel, Einläufe,
etc.), inkl. Sand-/Splitt-/Magerbetonbettung, in
Teilflächen, aufbrechen, lösen, laden, transportieren
und entsorgen.
Die Kosten für die abfalltechnische Separierung aller
anfallenden Stoffe, Transport und Entsorgung sind in
den Einheitspreis dieser Position einzurechnen.

   
       
    100  m²
 
 
Summe 1.3
 
Rückbau
1.4
Sonstige Arbeiten
 
 
1.4.10
Schutz Fußbodenbelag Naturstein
Schutz des bestehenden Naturstein Bodenbelags in den
Fluren und Treppenhäusern durch Milchtütenpapier o.ä.,
inkl. Lieferung und Einbau aller notwendigen
Befestigungsmaterialien, etc.

   
       
    2.400  m²
 
 
1.4.20
Schutz Holzparkett
Schutz des bestehenden Holzparketts in den Räumen durch
Milchtütenpapier o.ä., inkl. Lieferung und Einbau aller
notwendigen Befestigungsmaterialien, etc.

   
       
    550  m²
 
 
1.4.30
Rückbau Absturzsicherung Fenster
Die Gitter (Breite ca. 2m, Höhe ca. 1 m) der
Absturzsicherung in der Martin-Luther-Straße sind
zerstörungsfrei zu demontieren und zum Wiedereinbau auf
einer von dem AG zugewiesenen Fläche zwischenzulagern.
In Teilbereichen, Arbeitshöhe bis ca. 15 m.


   
       
    1  psch
 
 
1.4.40
Rückbau Heizungsgitter
Die Gitter (Breite ca. 1,3 m, Höhe ca. 1 m) der
Heizungskörper in den Fluren sind zerstörungsfrei zu
demontieren und zum Wiedereinbau auf einer von dem AG
zugewiesenen Fläche zwischenzulagern, in Teilbereichen.

   
       
    90  St
 
 
Summe 1.4
 
Sonstige Arbeiten
1.5
Transport und Entsorgung gefährliche
Abfälle
 
 
1.5.10
Asbesthaltige Baustoffe
Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen (AVV 170605*)
wie Faserzement, Fensterkitt, Brandschutztüren,
Dachpappe, Pappen etc., inkl. liefern der
Transportverpackungen, vom Bereitstellungslager laden,
transportieren und entsorgen, Abrechnung auf Nachweis.

   
       
    25  TO
 
 
1.5.20
KMF-haltiges Dämmmaterial
Entsorgung von KMF-haltigen Dämmmaterial inkl. liefern
der Transportverpackungen, vom Bereitstellungslager
laden, transportieren und entsorgen. Abrechnung auf
Nachweis.

   
       
    12  TO
 
 
1.5.30
PAK-haltige Baustoffe (> 30 mg/kg PAK)
Entsorgung von PAK-haltigen Baustoffen (Abdichtungen,
etc., PAK-Gehalt > 30 mg/kg TS und/oder
Benzo(a)pyren-Gehalt > 50 mg/kg TS), inkl. liefern der
Transportverpackungen, vom Bereitstellungslager laden,
transportieren und entsorgen, Abrechnung auf Nachweis.

   
       
    0,05  TO
 
 
1.5.40
PCB-haltige Kleinkondensatoren
Entsorgung von PCB-haltigen Kleinkondensatoren, inkl.
liefern der Transportverpackungen, vom
Bereitstellungslager laden, transportieren und
entsorgen, Abrechnung auf Nachweis.

   
       
    360  St
 
 
1.5.50
Leuchtstoffröhren
Entsorgung von Leuchtstoffröhren, inkl. liefern der
Transportverpackungen, vom Bereitstellungslager laden,
transportieren und entsorgen, Abrechnung auf Nachweis.

   
       
    450  St
 
 
1.5.60
HBCD-haltige Polystyrol-Dämmung (HBCD > 500 mg/kg TS)
Entsorgung von HBCD-haltiger Polystyrol-Dämmung (HBCD >
500 mg/kg TS, nachweisplichtiger Abfall), auch
mikrobiologisch (Schimmelpilze) belastet, inkl. liefern
der Transportverpackungen, vom Bereitstellungslager
laden, transportieren und entsorgen, Abrechnung auf
Nachweis.

   
       
    0,5  TO
 
 
1.5.70
Holz A 2 / A 3
Entsorgung von Holz, Belastungsgruppe A 2 / A 3, inkl.
liefern/bereitstellen von Transportbehältnissen, vom
Bereitstellungslager laden, transportieren und
entsorgen, Abrechnung auf Nachweis.

   
       
    5  TO
 
 
1.5.80
Holz A 4
Entsorgung von Holz, Belastungsgruppe A 4, vom
Bereitstellungslager laden, transportieren und
entsorgen, Abrechnung auf Nachweis.

   
       
    20  TO
 
 
1.5.90
Holz PCB-haltig
Entsorgung von PCB-haltigem Holz inkl. liefern der
Transportverpackungen, vom Bereitstellungslager laden,
transportieren und entsorgen. Abrechnung auf Nachweis.

   
       
    10  TO
 
 
1.5.100
Baumischabfälle
Bei Entrümpelung anfallenden Baumischabfälle vom
Bereitstellunglager laden, transportieren und
entsorgen, Abrechnung auf Nachweis.

   
       
    15  TO
 
 
1.5.110
Bauschutt bis RC-2
Entsorgung von Bauschutt bis Materialklasse RC-2 nach
ErsatzbaustoffV, inkl. liefern/bereitstellen von
Transportbehältnissen, von Bereitstellungsfläche laden,
transportieren und entsorgen, Abrechnung auf Nachweis.


   
       
    210  TO
 
 
1.5.120
Bauschutt RC-3
Entsorgung von Bauschutt Materialklasse RC-3 nach
ErsatzbaustoffV, inkl. liefern/bereitstellen von
Transportbehältnissen, von Bereitstellungsfläche laden,
transportieren und entsorgen, Abrechnung auf Nachweis.


   
       
    20  TO
 
 
1.5.130
Bauschutt schwermetallhaltig
Entsorgung von schwermetallhaltigem Bauschutt
Materialklasse RC-3 nach ErsatzbaustoffV, inkl.
liefern/bereitstellen von Transportbehältnissen, von
Bereitstellungsfläche laden, transportieren und
entsorgen, Abrechnung auf Nachweis.

   
       
    120  TO
 
 
1.5.140
Bauschutt > RC 3, Deponieklasse DK I
Entsorgung von Bauschutt > Materialklasse RC-3,
Deponieklasse DK I, auch gefährlich, inkl.
liefern/bereitstellen von Transportbehältnissen,
transportieren und entsorgen, Abrechnung auf Nachweis.

   
       
    5  TO
 
 
1.5.150
Bauschutt > RC 3, Deponieklasse DK II
Entsorgung von Bauschutt > Materialklasse RC-3,
Deponieklasse DK II, auch gefährlich, inkl.
liefern/bereitstellen von Transportbehältnissen,
transportieren und entsorgen, Abrechnung auf Nachweis.

   
       
    5  TO
 
 
1.5.160
Bauschutt > RC 3, Deponieklasse DK III
Entsorgung von Bauschutt > Materialklasse RC-3,
Deponieklasse DK III, auch gefährlich, inkl.
liefern/bereitstellen von Transportbehältnissen,
transportieren und entsorgen, Abrechnung auf Nachweis.

   
       
    5  TO
 
 
1.5.170
Sperrmüll
Entsorgung von Sperrmüll aus Entrümpelung, inkl.
liefern/bereitstellen von Transportbehältnissen, vom
Bereitstellunglager laden, transportieren und
entsorgen, Abrechnung auf Nachweis.

   
       
    10  TO
 
 
Summe 1.5
 
Transport und Entsorgung gefährliche
Abfälle

1.6
Stundenlohnarbeiten / Stundensätze
 
 
Es werden keine planmäßigen Stundenlohnarbeiten
ausgeführt.

Das Leistungsverzeichnis beinhaltet jedoch Ansätze für
den Fall, dass nicht vorhersehbare auch Gewerks-Fremde
Leistungen erforderlich werden. Vergütet werden nur die
tatsächlich geleisteten Stunden für Arbeitskräfte
und Maschineneinsatz auf der Baustelle ohne Anfahrt- /
Wegezeiten und nur nach vorheriger Ankündigung bei der
Bauleitung des AG.

Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst

sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen
Lohn
einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den
Zuschlägen
für Gemeinkosten. Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage
und
desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und
Zuschläge für
Überstunden sind einzurechnen.

 
 
1.6.10
Vorabeiter/Polier
Vorabeiter/Polier,
Ausführung auf Anweisung der Bauüberwachung, Abrechnung
auf Nachweis.

   
       
    5  h
 
 
1.6.20
Baufacharbeiter
Baufacharbeiter
Ausführung auf Anweisung der Bauüberwachung, Abrechnung
auf Nachweis.

   
       
    10  h
 
 
1.6.30
Hilfsarbeiter
Hilfsarbeiter
Ausführung auf Anweisung der Bauüberwachung, Abrechnung
auf Nachweis.

   
       
    20  h
 
 
Summe 1.6
 
Stundenlohnarbeiten / Stundensätze
 
Summe 1
 
Leistungsbeschreibung
 
 

Zusammenstellung

Projekt: GAEB 90 Abbrucharbeiten u. Schadstoffsanierung, 2.Bauabschnitt MLS
LV: Abbrucha Abbrucharbeiten u. Schadstoffsanierung,
 
OZ Kurztext Betrag in EURO
     
1
Leistungsbeschreibung
 
1.1
Baustelleneinrichtung  
1.2
Schadstoffsanierung  
1.3
Rückbau  
1.4
Sonstige Arbeiten  
1.5
Transport und Entsorgung gefährliche
Abfälle
 
1.6
Stundenlohnarbeiten / Stundensätze  
 
Summe 1
 
Leistungsbeschreibung
 
           
 
OZ Kurztext Betrag in EURO
     
LV
Abbrucha
 
1
Leistungsbeschreibung  
  LV  Abbrucharbeiten u. Schadstoffsanierung,
 
 
  Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus
  in Höhe von 19.00 % NaN
  Brutto-Summe