Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Vorschrift 3 in allen kreiseigenen sowie den vom Rhein-Hunsrück-Kreis angemieteten Liegenschaften, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rhein-Hunsrück-Kreises beschäftigt werden.Zu den Liegenschaften gehören neben Verwaltungsgebäuden auch Schulen und Sporthallen.Die Gesamtzahl der zu prüfenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel beträgt schätzungsweise 30.000 Stück, die Ausschreibung wird in 5 Lose aufgeteilt. Weitere Details siehe Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag kann bei Bedarf 2 mal um 1 Jahr verlängert werden.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Keine.
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Alle Unterlagen, die der Ausschreibung beigefügt sind, gelten verbindlich für das Ausschreibungsverfahren und das anschließende Vertragsverhältnis.Die Unterlagen sind zu prüfen. Unklarheiten sind innerhalb der Fragefrist an die Vergabestelle zu richten.
Vertragsstrafe LTTG:Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss.Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat.
Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist.
Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen.
Es gilt die VOL/B in der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Fassung.
Außer dem Angebot werden alle Unterlagen nachgefordert. Das Angebot fordern wir nicht nach. Sollte dies nicht vorliegen, müssen wir Sie vom Verfahren ausschließen.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung vorliegt in Höhe von 3.000.000 Euro für Personenschäden und 3.000.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden, durch Vorlage der Versicherungspolice in Kopie.
Für die Ausführung des Auftrags sind keine besonderen Bedingungen zu erfüllen.