LOS 1:Architektenleistungen LPH 4-9 gem. HOAI 2021
LOS 2:Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung LPH 4-9:Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen und Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen
LOS 3: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung LPH 4-9:Anlagengruppe 4 StarkstromanlagenundAnlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
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Alle Unterlagen, die der Ausschreibung beigefügt sind, gelten verbindlich für das Ausschreibungsverfahren und das anschließende Vertragsverhältnis.Die Unterlagen sind zu prüfen. Unklarheiten sind innerhalb der Fragefrist an die Vergabestelle zu richten.
Vertragsstrafe LTTG:Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss.Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat.
Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist.
Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vereinbarten Deckungssummen vorliegt. Nachweis kann auch durch die Vorlage der Versicherungspolice in Kopie erfolgen.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Fakultative Ausschlussgründe § 124 GWB: Erklärung, dass bei dem Unternehmen keiner der unter § 124 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 GWB genanten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.- Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt: Eigenerklärung entweder nach § 4 Absatz 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), in seiner jeweils geltenden Fassung bei öffentlichen Aufträgen, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden oder nach § 4 Absatz 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), in seiner jeweils geltenden Fassung bei allen anderen öffentlichen Auftragsvergaben, dass alle Bestimmungen des LTTG z
Architektenleistungen LPH 4-9 gem. HOAI 2021
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung LPH 4-9:Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen und Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung LPH 4-9:Anlagengruppe 4 StarkstromanlagenundAnlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen