Lieferung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) für den Wasserrettungszug des...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Ludwigstraße 3 - 5
55469
Simmern
Deutschland
Zentrale Vergabestelle
+49 676182119
+49 676182111
vergabestelle@rheinhunsrueck.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YR3YTBU5P8BX

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YR3YTBU5P8BX/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Lieferung eines Fahrgestelles für ein MTF (8 Personen) mit Allradantrieb und automatischem Getriebe (Los 1) mit einem zulässigen Gesamtgewicht vom maximal 4.200 kg.
Lieferung eines Katastrophenschutz Aufbaus inklusive Einbau der Beladung (Los 2) sowie
Lieferung der Katastrophenschutzbeladung und Zusatzbeladung für eine MTF (Los 3).

Haupterfüllungsort

Feuerwehrgerätehaus Simmern
Brühlstraße 4
55469
Simmern

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Ausführungsfristen der Ausschreibung sind bindend.

Laufzeit bzw. Dauer

15.09.2025
31.12.2026

Nebenangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Ja

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Lieferung eines Fahrgestelles für ein MTF (8 Personen) mit Allradantrieb und automatischem Getriebe
1

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Lieferung eines Fahrgestelles für ein MTF (8 Personen) mit Allradantrieb und automatischem Getriebe (Los 1) mit einem zulässigen Gesamtgewicht vom maximal 4.200 kg.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Lieferung eines Fahrgestelles für ein MTF (8 Personen) mit Allradantrieb und automatischem Getriebe (Los 1) mit einem zulässigen Gesamtgewicht vom maximal 4.200 kg.

Beschreibung
Lieferung eines Katastrophenschutz Aufbaus inklusive Einbau der Beladung
2

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Lieferung eines Katastrophenschutz Aufbaus inklusive Einbau der Beladung (Los 2)

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Lieferung eines Katastrophenschutz Aufbaus inklusive Einbau der Beladung (Los 2)

Beschreibung
Lieferung der Katastrophenschutzbeladung und Zusatzbeladung für ein MTF
3

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Lieferung der Katastrophenschutzbeladung und Zusatzbeladung für eine MTF (Los 3)

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Lieferung der Katastrophenschutzbeladung und Zusatzbeladung für eine MTF (Los 3)

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung; Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vereinbarten Deckungssummen vorliegt. Nachweis kann auch durch die Vorlage der Versicherungspolice in Kopie erfolgen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Vertragsstrafe LTTG:
Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss.
Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat.

Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist.

Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

07.08.2025 09:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

12.09.2025

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bitte laden Sie alle Dateien/Angebotsunterlagen in einer Datei hoch.

Alle Unterlagen, die der Ausschreibung beigefügt sind, gelten verbindlich für das Ausschreibungsverfahren und das anschließende Vertragsverhältnis.
Die Unterlagen sind zu prüfen. Unklarheiten sind innerhalb der Fragefrist an die Vergabestelle zu richten.

Es gilt die VOL/B in der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Fassung.

Vertragsstrafe LTTG:
Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss.
Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat.

Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist.

Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen.

Bitte warten...