Rahmenvertrag für die Lieferung und Installation von insgesamt 50 elektronischen S...
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Ludwigstraße 3 - 5
55469
Simmern
Deutschland
Zentrale Vergabestelle
+49 676182119
+49 676182111
vergabestelle@rheinhunsrueck.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YR3YT960QGMT

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YR3YT960QGMT/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

- 50 Sirenenanlagen in den Größen 600, 900 und 1.200 Watt mit Sirenensteuer-Empänger-Systemen (Zwei-Wege-Auslösung)

- davon:
- 1 vorhandene E.57 Mastsirene zum Austausch mit Solarpaneelen
- 12 neue Mastsirenen mit Solarpaneelen
- 32 vorhandene E.57 Dachsirenen zum Austausch
- 5 neue Dachsirenen

- 50 Beschallungspläne
- Probebetrieb, Abnahme und Dokumentation der Sirenenanlagen
- 5 Jahre Wartungsvertrag

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Ludwigstraße 3 - 5
55469
Simmern

Insgesamt 50 Sirenenanlagen im ganzen Kreisgebiet verteilt.
Endgültige Standorte werden nach der Zuschlagserteilung dem Auftragnehmer mitgeteilt.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Ausführungsfristen des Leistungsverzeichnisses sind bindend.

Laufzeit bzw. Dauer

15.09.2025
31.12.2026

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

15.09.2025
31.12.2026

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung; Eigenerklärung, dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vereinbarten Deckungssummen vom 3 Mio. Euro vorliegt. Nachweis kann auch durch die Vorlage der Versicherungspolice in Kopie erfolgen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Referenzen; Vorlage von drei Referenzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Vertragsstrafe LTTG:
Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss.
Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat.

Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist.

Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


Vorzulegende Nachweise:
Fakultative Ausschlussgründe § 124 GWB; Erklärung, dass bei dem Unternehmen keiner der unter § 124 Absatz 1 Nummer 1 bis 9 GWB genanten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt; Eigenerklärung entweder nach § 4 Absatz 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), in seiner jeweils geltenden Fassung bei öffentlichen Aufträgen, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden oder nach § 4 Absatz 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), in seiner jeweils geltenden Fassung bei allen anderen öffentlichen Auftragsvergaben, dass alle Bestimmungen des LTTG zur Kenntnis genommen wurden und eingehalten werden.
(Alternativ z.B. durch Vorlage und Unterzeichnung der entsprechenden Erklärung 1 oder 3).; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Insolvenzverfahren; Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Sowie, dass kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
(Alternativ durch Vorlage und Unterzeichnung des entsprechenden Formblattes 124).; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Schwere Verfehlungen VOB; Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 7 VOB/A (§ 6e VOB/A - EU) begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellen. Diese beziehen sich insbesondere auf Verstöße gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG, § 21 Absatz 1 AEntG oder § 19 Absatz 1 MiLoG
(Alternativ durch Vorlage und Unterzeichnung des entsprechenden Formblattes 124).; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Zahlung von Steuern und Abgaben; Erklärung, dass der Bieter seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachkommt
(Alternativ durch Vorlage und Unterzeichnung des entsprechenden Formblattes 124).; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Zwingende Ausschlussgründe § 123 GWB; Erklärung, dass keine Person deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Absatz 1 GWB
(Alternativ durch Vorlage und Unterzeichnung des entsprechenden Formblattes 124).; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

05.08.2025 10:30 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

12.09.2025

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

05.08.2025 10:30 Uhr

KV Rhein-Hunsrück-Kreis, Ludwigstraße 3-5 in 55469 Simmern

Frau Brand-Le Maire und Frau Keane
in Vertretung Frau Kathrin Kölzer und Herr Mario Piroth

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bitte laden Sie alle Dateien/Angebotsunterlagen in einer Datei hoch.

Postalisch eingereichte Angebote müssen zwingend mit Ablauf der Angebotsfrist bei der Kreisverwaltung eingegangen sein. Das Risiko des Postversandes trägt der Bieter. Verfristet eingereichte Unterlagen dürfen vergaberechtlich nicht gewertet werden.

Alle Unterlagen, die der Ausschreibung beigefügt sind, gelten verbindlich für das Ausschreibungsverfahren und das anschließende Vertragsverhältnis.
Die Unterlagen sind zu prüfen. Unklarheiten sind innerhalb der Fragefrist an die Vergabestelle zu richten.

Es gilt die VOB A/B/C in der zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Fassung.

Vertragsstrafe LTTG:
Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss.
Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat.

Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist.

Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Deutschland
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