Beschaffung von drei TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wasser)
Die Fahrzeuge umfassen Fahrgestell, feuerwehrtechnischen Aufbau mit 1.000-Liter-Löschwassertank, umfangreiche Beladungs- und Ausrüstungslagerungen sowie die erforderliche feuerwehr- und straßenverkehrstechnische Ausstattung gemäß DIN EN 14530-17.
Preis/Grundpreis
Technische Merkmale und Bedingungen
Vergleichsinspektion
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierenden Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Die Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zugelassen.
Bieterfragen müssen ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform. Bieterfragen können nur bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig auf der Vergabeplattform registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf der Vergabeplattform zu registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen oder ein Austausch der Vergabeunterlagen stattgefunden hat. Unabhängig davon haben auch die registrierten Bieter die Pflicht (Holschuld) regelmäßig auf der Vergabeplattform nach Informationen/ Nachrichten/Änderungen des Auftraggebers Ausschau zu halten. Eine Benachrichtigung per E-Mail über neue Nachrichten/Informationen/Änderungen mittels der Bieterkommunikation über die Vergabeplattform kann nicht garantiert werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Angebote sind fristgerecht und ausschließlich elektronisch verschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen. Der Bieter verpflichtet sich mit Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach (Bieterkommunikation) für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem jeweiligen Vergabeverfahren zu nutzen und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers unerheblich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen gemäß § 56 VgV nachzufordern. Eine Nachforderung von Unterlagen, deren Fehlen zu einer inhaltlichen Änderung oder Vervollständigung des Angebots führen würde, ist ausgeschlossen. Unvollständige Angebote können vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Befähigung zur Berufsausübung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachzuweisen sind:- Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Berufsregister;- alternativ: Gewerbeanmeldung, sofern keine Eintragungspflicht besteht.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen nachzuweisen.Hierzu sind mindestens zehn Referenzprojekte über die Lieferung von Feuerwehrfahrzeugen vergleichbarer Art und Größenordnung aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist zu benennen.Als vergleichbar gelten insbesondere Lieferungen von Feuerwehrfahrzeugen mit vergleichbaren technischen Anforderungen, Fahrzeugklassen und Ausstattungsumfängen.Die Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:- Auftraggeber (Name und Anschrift)- Fahrzeugtyp- Lieferjahr- Beschreibung des Auftragsumfangs- Ansprechpartner des AuftraggebersDie Vergabestelle behält sich vor, Referenzen zu überprüfen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann die Vergabestelle insbesondere folgende Nachweise verlangen:- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungssummen;- Angaben zu den Unternehmensumsätzen der letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre;- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bzw. geeignete Bonitätsnachweise.Die Vergabestelle ist berechtigt, ergänzende Nachweise anzufordern, sofern dies zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlich ist.
Freistellungsbescheinigung Finanzamt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
Insolvenzplan (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanesangegeben wurde)
schriftliche Erklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Schadensfall kann die Kommunikation in deutscher Sprache erfolgen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung BG (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, nicht älter als 3 Monate
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, nicht älter als 3 Monate
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, nicht älter als 3 Monate
Unternehmensbezogene Unterlagen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Fachliche und organisatorische Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Zum Nachweis der fachlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit ist ein gültiges Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 vorzulegen.Sofern kein Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 vorliegt, ist ein gleichwertiger Nachweis über ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem vorzulegen.Das Qualitätsmanagementsystem dient der Sicherstellung einer gleichbleibenden Qualität bei der Entwicklung, Herstellung, Montage, Prüfung und Auslieferung der Feuerwehrfahrzeuge sowie der ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen.
Qualitätssicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat nachzuweisen, dass die angebotenen Fahrzeuge entsprechend den einschlägigen Normen und Richtlinien gefertigt werden. Die Vergabestelle behält sich die Durchführung von Rohbau-, Konstruktions- und Endabnahmen vor. Der Bieter hat auf Verlangen entsprechende Nachweise, Prüfprotokolle oder Herstellerunterlagen vorzulegen.
siehe auch zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen unter
6. Rechnungsstellung und Bezahlung6.1 Rechnungen müssen als elektronische Rechnungen im XRechnung-Format oder einem gleichwertigen strukturierten Format gemäß den geltenden E-Rechnungsverordnungen erstellt und übermittelt werden. Die Rechnung ist je Fahrzeug/Zubehör an die Verbandsgemeinde Bad Marienberg zu richten.6.2 Die Zahlung erfolgt nach mängelfreier Endabnahme des jeweiligen Fahrzeuges und Eingang einer prüffähigen Rechnung innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles.Sofern Abschlagszahlungen vereinbart werden, sind diese gesondert im Zuschlagsschreiben oder im Auftrag festzulegen.6.3 Vorauszahlungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung geleistet und sind zwingend durch eine bankbestätigte Vorauszahlungsbürgschaft des Auftragnehmers abzusichern.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Einzureichende Unterlagen:
Mit dem Angebot sind mindestens folgende Unterlagen einzureichen:- Angebotsschreiben- vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis/Preisblatt- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit- Eigenerklärung zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen- Mustererklärung 1 AEntG- Mustererklärung 3 Mindestentgelt- Erklärung über Nachunternehmerleistungen (soweit zutreffend)- Erklärung zur Bietergemeinschaft (soweit zutreffend)- Angaben zur Eignung gemäß Abschnitt 3 der Bewerbungsbedingungen