Neubau Feuerwehrhaus Bad Marienberg - Freianlagen
Erdarbeitenca. 4.200 m3 Boden lösen, laden und verwerten (Bodenklasse 3-5)ca. 5.160 t Frostschutzmaterial ca. 6.100 m2 Erdplanum
Entwässerungsanlagen:ca. 1.150 m3 Leitungsgräben für Haupt- und Anschlusskanäle ca. 1.300 m2 Grabenverbau für Tiefen bis 3,50 m herstellen und entfernenca. 550 m PP-Rohrleitungen (DN 160 bis DN 400) liefern und verlegen1 Stk. Sedimentationsanlage (Bauwerk zur Regenwasservorbehandlung) ca. 19 Stk. Schachtbauwerke (DN 800/1000) und Straßenabläufe
Oberflächenbefestigungen (Verkehrsflächen):ca. 1.400 m2 Asphalttrag- und Deckschichten ca. 2.300 m2 Betonsteinpflaster für Fahrgassen und Parkplätze
Stützbauwerke und Einfassungen:ca. 240 Stk. L-Steine / Mauerwinkel aus Beton (Höhen von 0,55 m bis 2,80 m)ca. 310 m Bordsteine verschiedener Art setzen (Hoch-, Rund- und Tiefborde)ca. 680 m Rinnensteine (1-reihig bis 3-reihig) aus Beton
Landschaftsbau und Ausstattung:ca. 725 m2 Pflanzflächen herstellen und mit ca. 4.000 Stauden und Gräsern bepflanzenca. 20.000 Stk. Blumenzwiebeln stecken9 Stk. Solitärgehölze (Laubbäume, 3x verpflanzt) ca. 312 m Stabgitterzaun (H=1,80 m) herstellenAußenbeleuchtungsanlage mit 10 Mastleuchten und Verkabelung Leistung inkl. 3-jähriger Fertigstellungs- und Entwicklungspflege für alle Pflanzflächen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierenden Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Die Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zugelassen.
Bieterfragen müssen ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform. Bieterfragen können nur bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg
Bieter und ihre Bevollmächtigten
Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. Wir bitten um Beachtung, dass insbesondere das Formblatt 213 sowie ein ausgefülltes Leistungsverzeichnis nicht nachgefordert werden. Fehlende Angaben und unvollständige Unterlagen in diesem Bereich, führen zum Ausschluss des Angebotes.
Erklärung Arbeitskräfte (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Freistellungsbescheinigung Finanzamt (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
Insolvenzplan (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanesangegeben wurde)
Referenznachweis (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): drei Referenznachweise: aus den letzten drei Jahren über die Ausführung vergleichbarer Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
Unbedenklichkeitsbescheinigung BG (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, nicht älter als 3 Monate
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, nicht älter als 3 Monate
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, nicht älter als 3 Monate
Unternehmensbezogene Unterlagen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Abzugsregelung von der Schlussrechnung - für Bauleistungsversicherung: 0,3 % - für Bauwasser: 0,1 %- für Baustrom: 0,1 %
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§17 VOB/B)Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Frist als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs 0,1 % der im Auftragsschreiben genannte Auftragssumme ohne Umsatzsteuer zu zahlen. Die Strafe wird auf insgesamt 5 % der Auftragssumme ohne Umsatzsteuer begrenzt.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung- Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblätter 221 oder 222- Angebotsschreiben entsprechend Formblatt 213- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft entsprechend Formblatt 234- Mustererklärung 1 AEntG- Mustererklärung 3 Mindestentgelt- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen entsprechend Formblatt 233- Angaben zur Stoffpreisgleitklausel entsprechend dem Formblatt 225** Mittels Dritterklärung:- Güteschutz Kanalbau: der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zumachen:RAL-GZ 961 für Beurteilungsgruppe AK 2 (oder AK 3 mit Angabe der Ausführung von Leistungen in denletzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind) sind zu erfüllen und mitAngebotsabgabe nachzuweisen.** Keine oder anderweitige Formerfordernis:- Leistungsverzeichnis mi