Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch eine direkte abrufbare Eintragung in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.pq-vol.de).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Vorzulegende Nachweise:
Erklärung Arbeitskräfte; Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Freistellungsbescheinigung Finanzamt; Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Insolvenzplan; rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes
angegeben wurde); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung BG; Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, nicht älter als 3 Monate; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, nicht älter als 3 Monate; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse; Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, nicht älter als 3 Monate; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung