Beschaffung eines Gerätewagens Logistik (GW-L1)
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Verbandsgemeinde Bad Marienberg
Kirburger Straße 4
56470
Bad Marienberg
Deutschland
DE147997651
Vergabestelle
+49 2661/6268-0
+49 2661/6268-201
vergabestelle@bad-marienberg.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YMQDYH6UT0G6

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YMQDYH6UT0G6/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Art der Leistung
Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges Gerätewagen Logistik GW-L1

Umfang der Leistung
Die Leistung umfasst die Lieferung eines allradgetriebenen Fahrgestells mit serienmäßiger Doppelkabine (Besatzung 1/5) sowie eines feuerwehrtechnischen Pritsche/Plane-Aufbaus mit Rollplanen, Ladebordwand (1.000 kg Hubkraft), pneumatischem Lichtmast, Sondersignalanlage, Funkvorbereitung/-einbau sowie Norm- und Zusatzlagerungen gemäß DIN 14555-21.

Haupterfüllungsort

56470
Bad Marienberg

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

24

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

24

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

siehe ergänzend auch "Bewerbungsbedingungen"

Vorzulegende Nachweise:
Befähigung zur Berufsausübung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Unternehmensbezogene Unterlagen; Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

siehe ergänzend auch "Bewerbungsbedingungen"

Vorzulegende Nachweise:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit; Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann die Vergabestelle insbesondere folgende Nachweise verlangen:
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungssummen;
- Angaben zu den Unternehmensumsätzen der letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre;
- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bzw. geeignete Bonitätsnachweise.
Die Vergabestelle ist berechtigt, ergänzende Nachweise anzufordern, sofern dies zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlich ist.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Freistellungsbescheinigung Finanzamt; Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung BG; Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, nicht älter als 3 Monate; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, nicht älter als 3 Monate; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse; Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, nicht älter als 3 Monate; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Insolvenzplan; rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes
angegeben wurde); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

siehe ergänzend auch "Bewerbungsbedingungen"

Vorzulegende Nachweise:
Fachliche und organisatorische Leistungsfähigkeit; Zum Nachweis der fachlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit ist ein gültiges Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 vorzulegen.
Sofern kein Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 vorliegt, ist ein gleichwertiger Nachweis über ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem vorzulegen.
Das Qualitätsmanagementsystem dient der Sicherstellung einer gleichbleibenden Qualität bei der Entwicklung, Herstellung, Montage, Prüfung und Auslieferung der Feuerwehrfahrzeuge sowie der ordnungsgemäßen Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit; Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie seine Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen nachzuweisen.
Hierzu sind mindestens drei Referenzprojekte über die Lieferung von Feuerwehrfahrzeugen vergleichbarer Art und Größenordnung aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist zu benennen.
Als vergleichbar gelten insbesondere Lieferungen von Feuerwehrfahrzeugen mit vergleichbaren technischen Anforderungen, Fahrzeugklassen und Ausstattungsumfängen.
Die Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Auftraggeber (Name und Anschrift)
- Fahrzeugtyp
- Lieferjahr
- Beschreibung des Auftragsumfangs
- Ansprechpartner des Auftraggebers
Die Vergabestelle behält sich vor, Referenzen zu überprüfen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Qualitätssicherung; Der Bieter hat nachzuweisen, dass die angebotenen Fahrzeuge entsprechend den einschlägigen Normen und Richtlinien gefertigt werden.
Die Vergabestelle behält sich die Durchführung von Rohbau-, Konstruktions- und Endabnahmen vor. Der Bieter hat auf Verlangen entsprechende Nachweise, Prüfprotokolle oder Herstellerunterlagen vorzulegen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Referenznachweis; drei Referenznachweise: aus den letzten drei Jahren über die Ausführung vergleichbarer Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Auf Anforderung der Vergabestelle

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
schriftliche Erklärung; Im Schadensfall kann die Kommunikation in deutscher Sprache erfolgen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

siehe auch zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen unter

6. Rechnungsstellung und Bezahlung
6.1 Rechnungen müssen als elektronische Rechnungen im XRechnung-Format oder einem gleichwertigen strukturierten Format gemäß den geltenden E-Rechnungsverordnungen erstellt und übermittelt werden. Die Rechnung ist je Fahrzeug/Zubehör an die Verbandsgemeinde Bad Marienberg zu richten.
6.2 Die Zahlung erfolgt nach mängelfreier Endabnahme des jeweiligen Fahrzeuges und Eingang einer prüffähigen Rechnung innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles.
Sofern Abschlagszahlungen vereinbart werden, sind diese gesondert im Zuschlagsschreiben oder im Auftrag festzulegen.
6.3 Vorauszahlungen werden nur nach gesonderter Vereinbarung geleistet und sind zwingend durch eine bankbestätigte Vorauszahlungsbürgschaft des Auftragnehmers abzusichern.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

siehe auch "zusätzliche allgemeine Vertragsbedingungen" unter

8. Lieferverzug und Vertragsstrafe
8.1 Kommt der Auftragnehmer mit der Einhaltung eines verbindlich vereinbarten Liefertermins in Verzug, den er zu vertreten hat, kann der Auftraggeber für jeden Werktag des Verzugs eine Vertragsstrafe verlangen. Die Vertragsstrafe beträgt 0,3 % des Netto-Einzelpreises der verzögerten Leistung je Werktag, insgesamt jedoch maximal 5 % der betroffenen Nettoauftragssumme.
Die Vertragsstrafe kann neben der Erfüllung verlangt werden.
Die Vertragsstrafe entfällt, soweit der Auftragnehmer den Verzug nicht zu vertreten hat.
8.2 Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dem Landestariftreuegesetz (LTTG) wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Nettoauftragswertes verwirkt. Bei mehreren Verstößen darf die Summe dieser Vertragsstrafen 10 % des Nettoauftragswertes nicht überschreiten.
8.3 Der Auftraggeber kann Ansprüche aus verwirkter Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend machen.
8.4 Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

12.11.2026 09:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

11.01.2027

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.

Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nichtregistrierenden Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.

Die Kommunikation ist ausschließlich über die Vergabeplattform zugelassen.

Bieterfragen müssen ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform. Bieterfragen können nur bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig auf der Vergabeplattform registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf der Vergabeplattform zu registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selbst dafür verantwortlich auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen oder ein Austausch der Vergabeunterlagen stattgefunden hat. Unabhängig davon haben auch die registrierten Bieter die Pflicht (Holschuld) regelmäßig auf der Vergabeplattform nach Informationen/ Nachrichten/Änderungen des Auftraggebers Ausschau zu halten. Eine Benachrichtigung per E-Mail über neue Nachrichten/Informationen/Änderungen mittels der Bieterkommunikation über die Vergabeplattform kann nicht garantiert werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Angebote sind fristgerecht und ausschließlich elektronisch verschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen. Der Bieter verpflichtet sich mit Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach (Bieterkommunikation) für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem jeweiligen Vergabeverfahren zu nutzen und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers unerheblich sind.

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