Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1. Wettbewerbsergebnis 50%
2. Weiterentwicklung Entwurf 10%
3. Projektmanagement 20%
4. Bieterprofil und Personaleinsatz 20%
Die erreichte Platzierung im Wettbewerb wird wie folgt bepunktet:
Der 1. Preis erhält 50 % bzw. 50 Punkte;
der 2. Preis erhält 37,5 % bzw. 37,5 Punkte;
der 3. Preis erhält 25 % bzw. 25 Punkte.
Ein ggf. 4. Preis erhält 17,5 % bzw. 17,5 Punkte.
Näheres siehe beigefügte Zuschlagsmatrix.
Mit Abgabe ihres (indikativen) Erstangebotes im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sind die nachfolgenden Nachweise durch den / die Bieter zu erbringen. Eventuelle Bie-tergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch, auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird verwiesen.
Folgende Nachweise bzw. Erklärungen werden gefordert:
- Projektreferenzen gem. Zuschlagsmatrix
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung
des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Kreditversicherer mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude sowie mit einer Deckungssumme
von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden für das Leistungsbild Objektplanung Freianlagen. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das 2-fache der Deckungssumme beträgt.
Bei Bietergemeinschaften muss aus den Unterlagen klar ersichtlich sein, dass der Versicherungsschutz sich auch auf die Bietergemeinschaft erstreckt.
- Für jede Teilleistung ist ein verantwortlicher Leistungserbringer (ggf. eines
Nachunternehmers)
zu benennen. Für diesen ist ein entsprechender Nachweis der Berufszulassung (Architekt bzw. Landschaftsarchitekt) zu erbringen. Sofern die Übernahme einzelner Leistungsphasen durch einen Nachunternehmer vorgesehen ist so sollte auch dieser bereits mit der
Eignungsprüfung benannt werden.
- Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, vgl. §47 VgV ("Eignungsleihe"). In diesem Falle sind
folgende Erklärungen zusätzlich für jedes eignungsleihende Unternehmen zu erbringen:
- Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen
- Verpflichtungserklärung des eignungsleihenden Unternehmens
-Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket - RUS-Sanktionen und dem dort enthaltenen Verbot von Auftragserteilungen an russische
Staatsangehörige/Unternehmen/Lieferanten für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie je-den Nachunternehmer, ggf. in einer Erklärung
- Eigenerklärung zu Tariftreue und Mindestlohn für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie jeden Nachunternehmer, ggf. in einer Erklärung, Entsprechende Formblätter werden zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - VgV i.V.m. RPW 2013
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
Aufklärungs- und Bieterfragen:
Bitte beachten Sie die Frist zur Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen, Anschreiben und für Aufklärungsfragen, welche am 26.11.2025 endet.
-
Datenschutz:
Informationen zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO
1. Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO)
- Stadtverwaltung Pirmasens
Rechnungsprüfungsamt - Zentrale Vergabestelle
Bahnhofstraße 50, 66953 Pirmasens
Tel. 06331 1489024
Email: zentralevergabestelle@pirmasens.de
2. Beauftragter für den Datenschutz (Art. 13 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Stadtverwaltung Pirmasens
Rechnungsprüfungsamt
Bahnhofstraße 50, 66953 Pirmasens
Herr Bernd Gehringer (Tel. 06331 1489030)
Email: datenschutz@pirmasens.de
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
personenbezogener Daten
(Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
- Vergaben öffentlicher Aufträge im Auftrag
nach VOB/A, VOB/A-EU, VgV sowie UVgO
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art.
13 Abs. 1 lit. e DSGVO)
- Bieter / Bewerber
- Fachplaner
- Fachamt
5. Übermittlung an Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f
DSGVO)
- nein
6. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a
DSGVO)
- 10 Jahre nach Abschluss des Vergabeverfahrens
7. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d
DSGVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrund-Verordnung insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person
gespeicherten personenbezogene Daten und
deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung, soweit die betreffenden
Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16
DSGVO)
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person
gespeicherten Daten, soweit eine der
Voraussetzungen nach Art. 17 DSGVO zutrifft.
Art.17 Abs. 3 DSGVO enthält
Ausnahmen vom Recht auf Löschung zur
Ausübung der Meinungs-und
Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher
Speicherpflichten, aus Gründen des
öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen
Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke,
wissenschaftliche, historische und statistische
Zwecke sowie zur Durchsetzung von
Rechtsansprüchen.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18
DSGVO), insbes. soweit die Richtigkeit der Daten
bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der
Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig
verarbeitet werden, die betroffene Person
aber statt der Löschung die Einschränkung der
Verarbeitung verlangt, wenn die betroffene Person
die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von
Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen
solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht
werden können, oder wenn bei einem Widerspruch
nach Art. 21 Abs. noch
nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des
Verantwortlichen gegenüber
denen der betroffenen Person überwiegen.
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
personenbezogener Daten aus persönlichen
Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches
Interesse an der
Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte
und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt,
oder die Verarbeitung der Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO) dient.
8. Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
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Eigene Geschäftsbedingungen des Bieters:
Mit dem Angebot eingereichte, z.B. auf der Rückseite des Firmenkopfbogens abgedruckte eigene Geschäftsbedingungen und/oder Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Sie gelten als nicht abgegeben. Etwas anderes gilt nur, wenn bieterseits explizit darauf hingewiesen wird. Die Folge wäre -bei einem Widerspruch zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen- der Ausschluss des Angebotes.
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Eignung von Nachunternehmern:
Beabsichtigt der Bieter im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Eignung der Nachunternehmer anhand derselben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind.
-
Form:
Die Teilnahmeanträge können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Teilnahmeanträge per E-Mail oder per Fax sind nicht zugelassen und werden aus formellen Gründen ausgeschlossen.
-
Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation bei allen elektronischen Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die E-Vergabeplattform.
Anfragen über sonstige Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, E-Mail, FAX etc.) werden nicht bearbeitet.
Die Vollständigkeit der eingereichten Vergabeunterlagen obliegt alleine dem Bieter.
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Service & Hotline:
Beratung und Hilfe in dringenden Fragen in Bezug auf die Bedienung der Vergabeplattform steht Ihnen unter nachfolgender Service-Telefonnummer (kostenpflichtig) zur Verfügung.
Service-Telefonnummer: 0900-3-243837
(1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen)
Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr
E-Mail Kontakt an SUPPORT cosinex unter nachstehender E-Mailadresse: support@cosinex.de