Sammlung und Entsorgung von Problemabfällen der Stadt Pirmasens
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Pirmasens - Zentrale Vergabestelle
Bahnhofstraße 50
66953
Pirmasens
Deutschland
Rechnungsprüfungsamt - Zentrale Vergabestelle
+49 633114890-24
+49 633114890-38
zentralevergabestelle@pirmasens.de
Zuschlag erteilende Stelle
Wirtschafts- und Servicebetrieb der Stadt Pirmasens
Am Innweg 15
66955
Pirmasens
Deutschland
+49 6331240823
+49 6331240829
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YDEYT96LFN1E

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YDEYT96LFN1E/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Abfallentsorgungsleistung

Haupterfüllungsort

66953
Pirmasens

Weitere Erfüllungsorte

66954
Pirmasens
66955
Pirmasens

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Die Leistungen werden auf die Dauer von zwei Jahren ab dem 01.01.2026 vergeben. Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption). Die Beauftragung endet somit spätestens zum 31.12.2028.

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2026
31.12.2027

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.01.2026
31.12.2027

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

- Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer)
- Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister
Für Bieter außerhalb Deutsch-lands ersatzweise die Nachweise gem. § 33 Abs. 1 UVgO (nicht älter als 6 Monate1) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt

Die Gültigkeitsdauer der o.g. Nachweise beläuft sich auf 6 Monate ab Ausstellung. Ausgenommen hiervon sind Nachweise, deren Gültigkeitsdauer bereits durch die erteilende Stelle vorgegeben wurde.

Vorzulegende Nachweise:
3.4 Eintragung in relevante Berufsregister: Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
3.4 Registereintragungen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Angabe des allgemeinen Jahresumsatzes - Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022 bis 2024) sowie des spezifischen Jahresumsatzes - Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022 bis 2024), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
- Bankerklärungen bzw. -auskünfte
- Informationen über Bilanzen oder Jahresabschlüsse
Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt.
Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzu-reichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzu-legen.
Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröf-fentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- Angabe, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
- Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz, LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000,00 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen; Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zu zahlen
wurde.

Vorzulegende Nachweise:
3.4 Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
3.4 Vorlage entsprechender Bankerklärungen; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
3.4 Vorlage von Jahresabschlüssen; Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; Es sind vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen Auftraggebern anzugeben, die zusammen die Referenztonnage erreichen. Die Referenztonnage ist erreicht, wenn ein enzelner oder die Summe der angegebenen Referenzaufträge größer/ gleich der Referenztonnage ist, sofern die Referenzaufträge in den letzten fünf Jahren eine zeitliche Überlappung von mindestens 3 Jahren haben. Wird nur eine Referen zur Erreichung der Referenztonnage angegeben, muss diese über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren erbracht worden sein. Die erforderlichen Angaben sind auf dem als Anlage 1.1 zu Block A beiliegenden Formular zu machen.
- Angabe über die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten;
- Angaben über die sachliche Ausstattung und Realisierungskonzept
- Angaben zur technischen Ausrüstung (Fahrzeuge)
- Angaben zu Verwertungs- bzw. Entsorgungswegen der Problemabfälle; hierzu sind je Abfallfraktion bzw. Stoffgruppe nach AVV Angaben der geplanten Entsorgungseinrichtung zur Verwertung/ Entsorgung zu machen (Name, Unternehmen, Adresse)
- Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gem. §56 KrWG oder eines branchenbezogenen QM-Zertifikzierungsnachweis nach DIN EN 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder einen gleichwertigen Nachweis

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

27.08.2025 11:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

16.10.2025

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Aufklärungs- und Bieterfragen:

Bitte beachten Sie die Frist zur Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen, Anschreiben und für Aufklärungsfragen, welche am 18.08.2025 endet.
-

Datenschutz:

Informationen zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO

1. Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO)
- Stadtverwaltung Pirmasens
Rechnungsprüfungsamt - Zentrale Vergabestelle
Bahnhofstraße 50, 66953 Pirmasens
Tel. 06331 1489024
Email: zentralevergabestelle@pirmasens.de

2. Beauftragter für den Datenschutz (Art. 13 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Stadtverwaltung Pirmasens
Rechnungsprüfungsamt
Bahnhofstraße 50, 66953 Pirmasens
Herr Bernd Gehringer (Tel. 06331 1489030)
Email: datenschutz@pirmasens.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
personenbezogener Daten
(Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
- Vergaben öffentlicher Aufträge im Auftrag
nach VOB/A, VOB/A-EU, VgV sowie UVgO

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art.
13 Abs. 1 lit. e DSGVO)
- Bieter / Bewerber
- Fachplaner
- Fachamt

5. Übermittlung an Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f
DSGVO)
- nein

6. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a
DSGVO)
- 10 Jahre nach Abschluss des Vergabeverfahrens

7. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d
DSGVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrund-Verordnung insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person
gespeicherten personenbezogene Daten und
deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung, soweit die betreffenden
Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16
DSGVO)
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person
gespeicherten Daten, soweit eine der
Voraussetzungen nach Art. 17 DSGVO zutrifft.
Art.17 Abs. 3 DSGVO enthält
Ausnahmen vom Recht auf Löschung zur
Ausübung der Meinungs-und
Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher
Speicherpflichten, aus Gründen des
öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen
Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke,
wissenschaftliche, historische und statistische
Zwecke sowie zur Durchsetzung von
Rechtsansprüchen.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18
DSGVO), insbes. soweit die Richtigkeit der Daten
bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der
Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig
verarbeitet werden, die betroffene Person
aber statt der Löschung die Einschränkung der
Verarbeitung verlangt, wenn die betroffene Person
die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von
Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen
solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht
werden können, oder wenn bei einem Widerspruch
nach Art. 21 Abs. noch
nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des
Verantwortlichen gegenüber
denen der betroffenen Person überwiegen.
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
personenbezogener Daten aus persönlichen
Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches
Interesse an der
Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte
und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt,
oder die Verarbeitung der Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO) dient.

8. Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
_

Eigene Geschäftsbedingungen des Bieters:

Mit dem Angebot eingereichte, z.B. auf der Rückseite des Firmenkopfbogens abgedruckte eigene Geschäftsbedingungen und/oder Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Sie gelten als nicht abgegeben. Etwas anderes gilt nur, wenn bieterseits explizit darauf hingewiesen wird. Die Folge wäre -bei einem Widerspruch zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen- der Ausschluss des Angebotes.
-

Eignung von Nachunternehmern:

Beabsichtigt der Bieter im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Eignung der Nachunternehmer anhand derselben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind.
-

Form der Angebote:

Die Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.

Angebote per E-Mail oder per Fax sind nicht zugelassen und werden aus formellen Gründen ausgeschlossen.
-

Kommunikation:

Die gesamte Kommunikation bei allen elektronischen Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die E-Vergabeplattform.

Anfragen über sonstige Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, E-Mail, FAX etc.) werden nicht bearbeitet.

Die Vollständigkeit der eingereichten Vergabeunterlagen obliegt alleine dem Bieter.
-

_

Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen:

Dieses Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen.
Erkennbare Verstöße müssen innerhalb der jeweils geltenden Fristen des § 10 Abs. 3 dieser Verordnung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Rügeobliegenheiten nach § 10 Abs. 3 der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen
Die Vergabeprüfstelle weist in Ihrer Entscheidung das Nachprüfungsbegehren des beanstandenden Bieters oder Bewerbers zurück,
1. soweit der beanstandende Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor der Information (nach § 4 Abs. 1 der LVO über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen) über die Nichtberücksichtigung seines Angebotes bzw. die Ablehnung seiner Bewerbung erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen gerügt hat,

2. soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Service & Hotline:

Beratung und Hilfe in dringenden Fragen in Bezug auf die Bedienung der Vergabeplattform steht Ihnen unter nachfolgender Service-Telefonnummer (kostenpflichtig) zur Verfügung.

Service-Telefonnummer: 0900-3-243837
(1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen)

Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr

E-Mail Kontakt an SUPPORT cosinex unter nachstehender E-Mailadresse: support@cosinex.de

Bitte warten...