89 Jugendhaus Pirmasens - Los 02 Rohbauarbeiten
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Pirmasens - Zentrale Vergabestelle
Bahnhofstraße 50
66953
Pirmasens
Deutschland
Rechnungsprüfungsamt - Zentrale Vergabestelle
+49 633114890-24
+49 633114890-38
zentralevergabestelle@pirmasens.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YDEYT5ZJFB8R

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YDEYT5ZJFB8R/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Rohbauarbeiten

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Jugendhaus Pirmasens
Joßstraße 3
66953
Pirmasens

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

11.06.2025
27.09.2025

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

11.06.2025
27.09.2025

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

- Registereintragungen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Aktueller Auszug aus dem Wettbewerbsregister bei Angeboten über 30.000,00 EUR (wird von der Zentralen Vergabestelle eingeholt)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt

Die Gültigkeitsdauer der o.g. Nachweise beläuft sich auf 13 Monate ab Ausstellung. Ausgenommen hiervon sind Nachweise, deren Gültigkeitsdauer bereits durch die erteilende Stelle vorgegeben wurde.

Vorzulegende Nachweise:
3.4 Registereintragungen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz, LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000,00 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zu zahlen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes gem. § 48 b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen (gesetzliche Sozialversicherung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (SOKA), soweit der Betrieb beitragspflichtig ist
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
- Ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet

Die Gültigkeitsdauer der o.g. Nachweise beläuft sich auf 13 Monate ab Ausstellung. Ausgenommen hiervon sind Nachweise, deren Gültigkeitsdauer bereits durch die erteilende Stelle vorgegeben wurde.

Vorzulegende Nachweise:
3.4 Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wurde); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
3.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen (gesetzliche Sozialversicherung); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
3.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (SOKA), soweit der Betrieb beitragspflichtig ist; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
3.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind; es sind mindestens drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt

Vorzulegende Nachweise:
3.1 233 Formblatt - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
3.4 236 Formblatt - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen; Verpflichtungserklärung einzusetzender Unternehmer; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
3.4 Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
3.4 Referenznachweise (s. Bekanntmachung); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
3.4 Schweißzertifikat EXC 1 bis EXC 2 nach DIN 1090-2; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
3.4 Zertifikat der Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle (EXC 1 und EXC 2); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
3.1 124 Formblatt - Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikation mit der im Präqualifikationsverzeichnis eingetragenen Nummer oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
3.1 213 Formblatt - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
3.1 221 Formblatt - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder 222 Formblatt - Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
3.1 234 Formblatt - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
3.1 Leistungsverzeichnis mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen / GAEB-Datei; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
3.4 124 Formblatt - Eigenerklärung Nachunternehmer; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
3.4 Entsorgungsnachweis auf Anforderung; Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung
Der Bieter hat, soweit nicht vom AG bereits vorweggenommen, die Verwertungs- bzw.
Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die
Verwertungs- und Beseitigungsanlage auf Anforderung der Zentrale Vergabestelle zu benennen und nachzuweisen,
dass diese zur Aufnahme des Abfalls berechtigt sind und erklären, die Abfälle abzunehmen.
Außerdem haben sich diese damit einverstanden zu erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt. Die Erteilung des Auftrags kann vom Vorliegen dieser Erklärungen und Nachweise abhängig gemacht werden. Dies gilt auch für erforderliche Transportgenehmigungen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
3.4 Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommenssteuergesetz (EStG); Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
3.4 Urkalkulation; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Siehe Vergabeunterlagen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


Vorzulegende Nachweise:
3.1 Mustererklärungen 1/3 nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG); Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
3.4 Mustererklärungen 1/3 nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) - Nachunternehmer; Mustererklärung LTTG 1 und 3 von Nachunternehmern; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
3.4 Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

07.05.2025 10:30 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

05.06.2025

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

07.05.2025 10:45 Uhr

Rechnungsprüfungsamt - Zentrale Vergabestelle, Bahnhofstraße 50, 66953 Pirmasens

Nur Vertreter des Auftraggebers

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Aufklärungs- und Bieterfragen:

Bitte beachten Sie die Frist zur Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen, Anschreiben und für Aufklärungsfragen, welche am 24.04.2025 endet.
-

Datenschutz:

Informationen zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO

1. Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO)
- Stadtverwaltung Pirmasens
Rechnungsprüfungsamt - Zentrale Vergabestelle
Bahnhofstraße 50, 66953 Pirmasens
Tel. 06331 1489024
Email: zentralevergabestelle@pirmasens.de

2. Beauftragter für den Datenschutz (Art. 13 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Stadtverwaltung Pirmasens
Rechnungsprüfungsamt
Bahnhofstraße 50, 66953 Pirmasens
Herr Bernd Gehringer (Tel. 06331 1489030)
Email: datenschutz@pirmasens.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
personenbezogener Daten
(Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
- Vergaben öffentlicher Aufträge im Auftrag
nach VOB/A, VOB/A-EU, VgV sowie UVgO

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art.
13 Abs. 1 lit. e DSGVO)
- Bieter / Bewerber
- Fachplaner
- Fachamt

5. Übermittlung an Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f
DSGVO)
- nein

6. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a
DSGVO)
- 10 Jahre nach Abschluss des Vergabeverfahrens

7. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d
DSGVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrund-Verordnung insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person
gespeicherten personenbezogene Daten und
deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung, soweit die betreffenden
Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16
DSGVO)
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person
gespeicherten Daten, soweit eine der
Voraussetzungen nach Art. 17 DSGVO zutrifft.
Art.17 Abs. 3 DSGVO enthält
Ausnahmen vom Recht auf Löschung zur
Ausübung der Meinungs-und
Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher
Speicherpflichten, aus Gründen des
öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen
Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke,
wissenschaftliche, historische und statistische
Zwecke sowie zur Durchsetzung von
Rechtsansprüchen.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18
DSGVO), insbes. soweit die Richtigkeit der Daten
bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der
Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig
verarbeitet werden, die betroffene Person
aber statt der Löschung die Einschränkung der
Verarbeitung verlangt, wenn die betroffene Person
die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von
Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen
solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht
werden können, oder wenn bei einem Widerspruch
nach Art. 21 Abs. noch
nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des
Verantwortlichen gegenüber
denen der betroffenen Person überwiegen.
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
personenbezogener Daten aus persönlichen
Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches
Interesse an der
Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte
und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt,
oder die Verarbeitung der Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO) dient.

8. Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
_

Eigene Geschäftsbedingungen des Bieters:

Mit dem Angebot eingereichte, z.B. auf der Rückseite des Firmenkopfbogens abgedruckte eigene Geschäftsbedingungen und/oder Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Sie gelten als nicht abgegeben. Etwas anderes gilt nur, wenn bieterseits explizit darauf hingewiesen wird. Die Folge wäre -bei einem Widerspruch zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen- der Ausschluss des Angebotes.
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Eignung von Nachunternehmern:

Beabsichtigt der Bieter im Auftragsfall Leistungen an Nachunternehmer zu vergeben, hat der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle die Eignung der Nachunternehmer anhand derselben Kriterien nachzuweisen, die für den Nachweis seiner Eignung verlangt sind.
-

Form der Angebote:

Die Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform eingereicht werden.

Angebote per E-Mail oder per Fax sind nicht zugelassen und werden aus formellen Gründen ausgeschlossen.
-

Kommunikation:

Die gesamte Kommunikation bei allen elektronischen Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die E-Vergabeplattform.

Anfragen über sonstige Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, E-Mail, FAX etc.) werden nicht bearbeitet.

Die Vollständigkeit der eingereichten Vergabeunterlagen obliegt alleine dem Bieter.
-

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Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen:

Dieses Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen.
Erkennbare Verstöße müssen innerhalb der jeweils geltenden Fristen des § 10 Abs. 3 dieser Verordnung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Rügeobliegenheiten nach § 10 Abs. 3 der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen
Die Vergabeprüfstelle weist in Ihrer Entscheidung das Nachprüfungsbegehren des beanstandenden Bieters oder Bewerbers zurück,
1. soweit der beanstandende Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor der Information (nach § 4 Abs. 1 der LVO über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen) über die Nichtberücksichtigung seines Angebotes bzw. die Ablehnung seiner Bewerbung erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen gerügt hat,

2. soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Service & Hotline:

Beratung und Hilfe in dringenden Fragen in Bezug auf die Bedienung der Vergabeplattform steht Ihnen unter nachfolgender Service-Telefonnummer (kostenpflichtig) zur Verfügung.

Service-Telefonnummer: 0900-3-243837
(1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen)

Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr

E-Mail Kontakt an SUPPORT cosinex unter nachstehender E-Mailadresse: support@cosinex.de

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
+49 6131162546
vergabepruefstelle@mwvlw.rlp.de
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