| Projekt: | GAEB 90 | Messe-Pirmasens |
| LV: | Innenput | Innenputz & Maler |
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Titel
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Bezeichnung
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00 |
Arbeitsvorbereitung |
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01 |
Putz- & Malerarbeiten |
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01.01 |
Trockenbauwände |
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01.02 |
Bestandsmauerwerk |
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01.03 |
Bestandsstützen |
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01.04 |
Versiegelung |
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03 |
Lackierarbeiten |
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04 |
Regiearbeiten
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| Projekt: | GAEB 90 | Messe-Pirmasens |
| LV: | Innenput | Innenputz & Maler |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Globale Angaben zum Bauvorhaben
Name und Anschrift des Auftraggebers Messe Pirmasens GmbH Zeppelinstraße 11 66953 Pirmasens vertreten durch Herrn Guido Frey Beschreibung des Bauvorhabens Umbau der Messehalle 5B zum Stadtarchiv der Stadt Pirmasens Weitere Angaben Ein SiGeKo ist durch den AG beauftragt. Durch den SiGeKo wird eine Baustellenordnung übergeben. Angaben zur Baustelle Anschrift der Baustelle Zeppelinstraße 11 66953 Pirmasens Lage des Grundstücks Der Gebäudekomplex der Messe Pirmasens befindet sich am östlichen Rand der Stadt Pirmasens nahe der B10 gelegen. Die Erschließung des Gebäudes befindet sich auf der Ostseite des Gebäudes, ebenerdig im 4. UG. Der Hauptzugang zur Verwaltung auf der Westseite liegt aufgrund der steilen Hanglage im Erdgeschoss, ist jedoch zur Andienung der Baustelle irrelevant. Die Zufahrt zum Gelände für Baufahrzeuge und Handwerker ist durch ein Tor aus der Zeppelinstraße zu erreichen. Umgebungsbedingungen Die Maßnahme in Pirmasens findet im 2. UG eines 8-stöckigen Gebäudekomplexes statt, welcher in Teilen stetig genutzt wird. Die Erschließung erfolgt über einen Aufzug aus dem 4. UG, welcher ebenfalls für den Materialtransport genutzt werden kann. Der Aufzug verfügt über nutzbare Innenmaße von ca. b = 2,425 m / l = 4,06 m (ohne Lichtschranke) / h = 2,495 m (Aufzugsfläche ca 10m²). Die maximale Traglast beträgt 3.000 kg. Dieser ist in der Parkebene von außen zu beladen und mündet in der Ebene der Maßnamhe direkt im Baufeld. Personenzugang kann zudem über das Treppenhaus der Messe gewährleistet werden. Hierbei ist die gleichzeitige Nutzung durch den anderweitigen Betrieb des Gebäudes zu berücksichtigen, Material- und Gerätetransporte über diese Wege sind nur nach ausdrücklicher Genehemigung durch den Bauherrn zulässig. Alle allgemein zumutbaren Maßnahmen für den Schutz angrenzender Bauteile sind im Rahmen der nachfolgenden Leistungbeschreibung mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, sofern diese nicht als eigene Leistungsposition beschrieben sind. Zufahrtmöglichkeiten Von der B10 kommend, ist die Ausfahrt Richtung Pirmasens Centrum / Messe zu nehmen, um im Straßenverlauf rechts auf die Zeppelinstraße einzubiegen. Nach etwa 75m führt erneut rechts eine Abfahrt auf das Gelände/ die Stellplätze der Messe unterhalb des Gebäudes, welche für die Baumaßnahme zu nutzen sind. Schlüssel zum Einfahrtstor werden im Rahmen der Beauftragung gegen Unterschrift an die jeweiligen Firmen ausgegeben. Die Firmen übernehmen innerhalb Ihrer Einsatzzeiten vor Ort die Verantwortung, dass der Zugang nach Ein- oder Ausfahrt, vor allem beim täglichen Verlassen der Baustelle verschlossen ist. Anzahl und Höhe des Gebäudes Es handelt sich bei dem Gebäudekomplex der Messe um ein 8-stöckiges Bauwerk mit einer Gesamthöhe von 36,60m, unterschiedlicher Nutzungen. Das Gebäude endet mit der Atikka bei +15,70m über Gelände. Neben der Verwaltung in den Geschossen - EG (OK FFB bei +/- 0,00m) - bis OG2 (OK FFB +8,55m) ist vor allem die Wasgauhalle im 1. UG, unmittelbar über dem Umbaubereich, auch über den Zeitraum des Umbaus u.a. durch den Schulbetrieb genutzt. Die bestehenden Messehalle 5B, welche im Zuge der Baumaßnahme umzunutzen ist, befindet sich im 2. UG des Gebäudes bei -8,70m OKRF Der Baustellenzugang erfolgt vom Parkplatz in der Ebene des 4.UG, bei -20,90m OK FFB. Zur Einbringungen von Material und Gerätschaften kann ein Aufzug zwischen den beiden Geschossen genutzt werden. Der Aufzug kann im 4. UG Parkplatzseitig beladen und im Baufeld des 2. UG entladen werden. Ein Quertransport innerhalb der Gebäudeebenen selbst ist somit nicht notwendig. Verkehrsverhältnisse, freizuhaltende Flächen Es stehen auf der Ostseite des Grundstückes der Messe im 4. UG ausreichend Parkplätze für die ausführenden Firmen zur Verfügung. Während der Bauphase ist dafür zu sorgen, dass Verkehrsflächen für den Baustellenverkehr und die Anlieferung von Baumaterialien an den Aufzug frei zu halten sind. Gleiches gilt für die Feuerwehrumfahrung. Das Parken, sowie Materiallagerungen sind nur in ausgewiesenen Flächen erlaubt. Transportwege der Baustoffe auf der Baustelle, Lagerflächen Es sind gemäß der Anlage zum Leistungsverzeichnis Baustelleneinrichtungsflächen vorgesehen. Diese Flächen befinden sich einerseits im Außenbereich des 4. UG, sowie unmittelbar innerhalb des Baufeldes im 2. UG. Beide Flächen sind mitteles Aufzug verbunden. Dieser dient innerhalb der Maßnahme als Transportweg benötigter Materialen und Gerätschaften. Sonstige Verkehrswege innerhalb des Gebäudes dienen lediglich dem Personenzugang und sind frei von Materialien o.Ä. zu halten. Zur Nutzung überlassene Flächen und Räume Der AG stellt Baustelleneinrichtungsflächen zur Verfügung. Diese Flächen können vom AN in Abstimmung mit der Bauleitung und anderen Baugewerken teilweise genutzt werden. Einerseits können hierzu Stellflächen im Außenbereich des 4. Untergeschosses, sowie Teilflächen innerhalb des Baufeldes im Inneren des 2. UG genutzt werden.Es besteht kein verbindlicher Anspruch auf eine bestimmte Flächengröße oder Lage innerhalb der BE-Fläche. Die erforderliche Lagerfläche des AN soll auf ein notwendiges Minimum begrenzt werden. Abschließbare Magazine oder Lagerflächen sind sofern es diese bedarf vom AN im Rahmen seiner BE-Kosten entsprechend einzukalkulieren. Baugrund entfällt Schadstoffe Die ausgeschriebenen Leistungen basieren auf dem derzeit bekannten Schadstoffbestand, sowie dem der Ausschreibung beiliegenden Gutachten untersuchter Bauteile. Entsorgung von Abfall nach DIN 18299 Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV, DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Eigene Abfälle hat der AN immer arbeitstäglich von der Baustelle zu entfernen und auf eigene Kosten zu entsorgen. Abfälle, die durch Abbruch- und Rückbauarbeiten entstehen, sind sortiert und stofflich getrennt zu entsorgen. Nachweislich unbefugt entsorgte Eigenabfälle des AN werden gegen Nachweis durch den AG entsorgt und mit der unbestrittenen Forderung des verursachenden AN verrechnet. Bei der Entsorgung von Abfällen ist die Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) in ihrer gültigen Fassung zu beachten. Durch den AN ist ein Abfallkonzept zu erstellen und vor Baubeginn beim AG zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Zudem sind die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie technischen Regeln einzuhalten. Entsprechende Nachweise sind dem AG auf Verlangen vorzulegen. Schutz von Grünflächen Sämtliche Grünflächen im nichtöffentlichen Straßenraum im Bereich des Baufeldes sind zu schützen. Für Schäden an den Bepflanzungen außerhalb des unmittelbaren Baufeldes haften die Verursacher. Schutz vorhandener Einrichtungen oder Bauteile (Art und Umfang) Sämtliche vorhandene Bauteile des Bestandsgebäudes, sowie die Transport- und Zugangswege innerhalb des Bestandes sind vor Beschädigungen vollumfänglich zu schützen. Hindernisse im Erdreich entfällt Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle entfällt Baustellenordnung Durch den SiGeKo des AG wird eine Baustellenordnung erlassen. Diese wird dem AN vor Baubeginn im Rahmen der Einweisung übergeben und ist in vollem Umfang zu beachten. Besondere Anforderungen an die Bauausführung Normale Anforderungen an die Luftdichtheit. Im gesamten Baustellenbetrieb dürfen nur solche Baustoffe und Bauhilfstoffe verwendet werden, die keine schädlichen Stoffe ausgasen oder Schadstoffe an die Umwelt abgeben. Lärmarme Baustelle Seitens des Gesetzgebers existieren maximale Lärmpegel die bei Baustellen einzuhalten sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich alle erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, um die vom Gesetzgeber festgelegten maximale Lärmpegel der Baustelle einzuhalten (schallgedämmte Maschinen, Schallschutzmaßnahmen, etc.). Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem seine Mitarbeiter in der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Lärmreduzierung zu schulen beziehungsweise einzuweisen und dem AG einen Nachweis über die erfolgte Durchführung dieser Schulung / Einweisung zukommen zu lassen. Staubarme Baustelle Die Entstehung von Staub auf der Baustelle oder durch die Baustelle ist so weit wie möglich zu verhindern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Umsetzung wirksamer Staubschutzmaßnahmen während der Ausführung seiner Leistungen, insbesondere durch: - Einsatz von Maschinen mit Absaugvorrichtung, - Abtrennung der Arbeitsbereiche mit Staubentstehung, - Anwendung von Nassverfahren bzw. Befeuchtung. Alle Anlagen und Maßnahmen zum Staubschutz sind regelmäßig zu warten und instand zu halten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich außerdem, seine Mitarbeiter hinsichtlich der erforderlichen Maßnahmen zur Staubreduzierung zu schulen bzw. einzuweisen und dem Auftraggeber einen Nachweis über die erfolgte Durchführung der Schulung / Einweisung vorzulegen. Bei staubintensiven Arbeiten ist zudem die BMA (Brandmeldeanlage) rechtzeitig zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat den Hausmeister vor Beginn der Arbeiten entsprechend zu informieren; eine gegebenenfalls erforderliche Abschaltung der BMA für die Dauer der Arbeiten erfolgt durch den Hausmeister. Angaben zur Ausführung Termine und Fristen Geplanter Ausführungsbeginn und Ausführungsende gemäß den Vergabebedingungen des AG, sowie dem der Ausschreibung beiligenden Rahmenterminplan Laufender Betrieb Aufgrund der Nutzung der weiteren in Betrieb befindlichen Gebäudeteile der Messe sind Staubbildung zu reduzieren. Im Hinblick auf die Sicherheit baustellenfremder Personen ist die Baustellensicherung stets geschlossen zu halten. Baustellenfremde Personen sind nach Möglichkeit auf die Sicherheitsrisiken hinzuweisen und zum Verlassen der Baustelle aufzufordern. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass in der gegenüberliegenden Halle 6B, welche über das Foyer zugänglich ist, insbesondere an Vormittagen die Jugendverkehrsschule betrieben wird. Hierbei bewegen sich täglich mehrere Grundschulklassen im Bereich des Gebäudekomplexes. Auf erhöhte Sorgfalt hinsichtlich Baustellenlogistik, Verkehrsführung, Lärm-, Staub- und Sicherheitsmaßnahmen ist daher besonders zu achten. Der Baustellenbetrieb ist entsprechend umsichtig zu organisieren. Baustelleneinrichtung Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer einen Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Der Baustelleneinrichtungsplan hat insbesondere Angaben zu Lagerflächen, Verkehrswegen, Materialtransporten, Baustellenzugängen, Sicherungsmaßnahmen sowie gegebenenfalls erforderlichen Schutzmaßnahmen gegenüber dem laufenden Betrieb zu enthalten. Die Vorgaben des dem Leistungsverzeichnis beiliegenden Baustelleneinrichtungsplans sowie die Anforderungen aus der Baustellenordnung des SiGeKo sind hierbei vollumfänglich zu berücksichtigen. Sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben, sind die hierfür entstehenden Kosten in die Einheitspreise einzukalkulieren. Gerüste, Sicherheitsmaßnahmen Für seine Leistungen notwendige Gerüste, Hebezeuge oder Hubbühnen sind vom AN im eigenen Ermessen an die Baustelle zu liefern und zu verwenden. Wenn nicht anders beschrieben, sind die dafür entstehenden Kosten in die Einheitspreise einzukalkulieren. Nicht genormte Baustoffe Nicht genormte Baustoffe dürfen nicht verwendet werden. Mitgeltende Normen, Regeln der Technik Neben dem Leistungsverzeichnis gelten die anerkannten Regeln der Technik und die VOB/C in allen die nachfolgenden beschriebenen Leistungen betreffenden Teilen. |
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Beschreibung der Leistung
Gegenstand der Ausschreibung sind die Innenputz- und Malerarbeiten für den Umbau der Messehalle 5B zum Stadtarchiv der Stadt Pirmasens. Betriebsbedingungen Die Baustelleneinrichtung für die eigenen Leistungen ist vom AN unter dem entsprechenden Titel zu kalkulieren und für die Dauer der eigenen Arbeiten vor Ort vorzuhalten. Planung und Ablauf Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer innerhalb der vorgebenen Zeit lt. Rahmenterminplan die Ausführungsunterlagen in Form von Werkszeichnungen, Materialkennwerten, Produktdatenblätter etc. vorzulegen. Der Auftraggeber hat hierfür die notwendigen Auskünfte zu erteilen. |
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Anlagen
Den Ausschreibungsunterlagen liegen folgende Unterlagen bei: Leistungsbeschreibung des Gewerkes Planunterlagen in verschiedenen Maßstäben gesamtes Brandschutzkonzept Rahmenterminplan Schadstoffuntersuchung |
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Allgemeiner Hinweis auf die technischen Regeln
Ausdrückliche Verwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik Bei Widersprüchen innerhalb dieser Leistungsbeschreibung sind immer die allgemein anerkannten Regeln der Technik als verbindlich vereinbart anzusehen, sofern anderes nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wird. Auf eine ggfls. fehlerhafte Erwähnung einer veralteten Norm kann der Bieter sich insofern nicht berufen, sondern muss die Einheitspreise so kalkulieren, dass die Leistung den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Nachtragsangebote, die auf der Grundlage eines etwa fehlerhaften Normenverweises eingereicht werden, werden vom Auftraggeber nicht anerkannt. Die VOB/C DIN 18299 ff. sind immer maßgeblich, sofern bei einzelnen Positionen oder im Ganzen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Weiterhin gelten die (ATV) DIN18350 - Putz- und Stuckarbeiten DIN18363 - Maler- und Lackierarbeiten DIN 18366 - Tapezierarbeiten |
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Arbeitsvorbereitung
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00.1
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Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung für alle nachgenannten
Leistungen ist nach den Erfordernissen zu erstellen, vorzuhalten und wieder abzubauen. Die für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte und Einrichtungen sowie Lager- und Arbeitsplätze, alle auch sonst nicht genannten Geräte und Arbeitsmaterialien, die zur kompletten Baustelleneinrichtung gehören, sind zu liefern, aufzustellen, nach Abschluss der Arbeiten restlos abzubauen und abzutransportieren. Die Säuberung der Baustelle und die fachgerechte Entsorgung ist mit einzukalkulieren. Einrichten der Baustelle für sämtliche in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, mit folgenden, in den Einheitspreis einzurechnenden Leistungen, die für das Bauvorhaben gebraucht werden: - Herrichten der erforderlichen Lager- und Arbeitsflächen und deren Sicherung, - Gerätekosten, - Maschinenkosten, - Lohnkosten, - Personalkosten, - alle sonstigen Kosten, die der AN zur ordnungsgemäßen Durchführung der Bauaufgabe zu erbringen hat, - Räumen der Baustelle von der Baustelleneinrichtung des AN nach Durchführung seiner Leistungen. Die Gelände- und Bodenflächen,auf denen sich die Baustelleneinrichtung und Materiallagerung befunden hat sind in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen. - Materialcontainer, - Hebegerät (Mobilkran etc.), - Geräte zum Materialtransport, - tägliche Reinigung. Sämtliche Maßnahmen, die der Unfallverhütung dienen und den bauaufsichtlichen, straßenbauaufsichtlichen, verkehrs- polizeilichen sowie berufsgenossenschaftlichen und örtlichen Angaben entsprechen, einschl. Beantragung und Gebühren. Bereitstellen von persönlicher Schutzausrüstung. Schutz und Sicherung öffentlichen sowie privaten Eigentums vor Beschädigung und Verschmutzung. Alle öffentlichen Straßen sind unverzüglich von Verschmutzungen durch den Baustellenbetrieb zu reinigen. |
| 1 | psch |
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00.2
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 001
Aufbauen fahrbare Arbeitsbühne 2kN/m2 H 3-4m
Aufbauen fahrbare Arbeitsbühne DIN EN 1004-1,
Lastklasse 3 (2 kN/m2), Höhe der Arbeitsplattform über 3 bis 4 m, im Gebäude. |
| 1 | St |
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00.3
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 001
Umsetzen fahrbare Arbeitsbühne 2kN/m2 H 3-4m
Umsetzen fahrbare Arbeitsbühne DIN EN 1004-1,
Lastklasse 3 (2 kN/m2), Höhe der Arbeitsplattform über 3 bis 4 m, im Gebäude, Länge des waagerechten Transportweges im Mittel bis 25 m. |
| 10 | St |
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00.4
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 001
Abbauen fahrbare Arbeitsbühne 2kN/m2 H 3-4m
Abbauen fahrbare Arbeitsbühne DIN EN 1004-1,
Lastklasse 3 (2 kN/m2), Höhe der Arbeitsplattform über 3 bis 4 m, im Gebäude. |
| 1 | St |
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00.5
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 034
Schutzabdeck. Bodenfläche Vlies herstellen beseitigen
Schutzabdeckung der Bodenfläche, aus Estrich,
Zementestrich, Abdeckung aus Vlies, Stöße und Ränder verkleben, herstellen und beseitigen. |
| 590 | m2 |
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00.6
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Abkleben von angrenzenden Bauteilen
Abkleben von angrenzenden Bauteilen
Alle angrenzenden Bauteile, einschließlich Türrahmen, Fuß- und Soceklleisten, Anlagenteile und sonstiger angrenzender Oberflächen, sind laufend pro Meter mit rückstandsfrei entfernbaren Klebeband sauber abzukleben und nach Abschluss der Arbeitenordnungsgemäß zu entfernen. |
| 590 | m |
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00.7
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 034
Schutzabdeck. Fenster Tür Folie D 0,3mm herstellen beseitigen
Schutzabdeckung des Fensters und der Tür, einseitig,
Abdeckung aus Folie, Dicke 0,3 mm, herstellen und beseitigen, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes. |
| 220 | m2 |
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Summe 00 |
Arbeitsvorbereitung |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Putz- & Malerarbeiten
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Trockenbauwände
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01.01.1
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Untergrund anschleifen entstauben Gipsplatte
Anschleifen und Entstauben des Untergrundes aus
Gipsplatten, über 3,5 bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüsts, Gerüst wird gesondert vergütet, für Tapezierarbeiten, Untergrund senkrecht. |
| 1.175 | m2 |
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01.01.2
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 037
Grundbesch GBS Wand
Grundbeschichtung mit wasserbasiertem
Grundbeschichtungsstoff (Tapetengrund), farblos, auf Wand, Untergrund Gipsplatten, Oberfläche glatt, vorh. Spachtelung Qualitätsstufe Q3, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden Fläche bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet. |
| 1.175 | m2 |
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01.01.3
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 037
Tapete Wand Glasfaserwandbekl.
Tapezieren der Wand, aus grundierten Gipsfaserplatten,
vorh. Spachtelung Qualitätsstufe Q3, mit Glasfaserwandbekleidung für nachträgliche Behandlung DIN EN 234, nachträgliche Behandlung wird gesondert vergütet, glatt, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet. |
| 1.775 | m2 |
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01.01.4
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 037
Tapete Leibung B 7,5 cm Glasfaserwandbekl.
Tapezieren der Leibung, aus grundierten
Gipsfaserplatten, vorh. Spachtelung Qualitätsstufe Q3, Breite Leibung '7,5' cm, mit Glasfaserwandbekleidung für nachträgliche Behandlung DIN EN 234, nachträgliche Behandlung wird gesondert vergütet, glatt, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes. |
| 50 | m |
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01.01.5
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 037
Anpassen Papierwandbekl. Wand angrenz. Bauteil eckig
Anpassen der Wandbekleidung,
fertige Papierwandbekleidung DIN EN 233, auf Wand, an angrenzende Bauteile, eckig, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Vorhaltung des Gerüsts für Arbeiten anderer AN wird gesondert vergütet. |
| 400 | m |
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01.01.6
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Wandbeschichtung Glasfaserwandbekl. Dispersionsfarbe
Erstbeschichtung an Wand, innen,
Untergrund Glasfaserwandbekleidung für nachträgliche Behandlung, Grundbeschichtung für Dispersionsfarbe, pigmentiert, wasserbasiert, haftvermittelnd, Zwischenbeschichtung aus Dispersionsfarbe, wasserbasiert, Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, wasserbasiert, lösemittelfrei, matt DIN EN 13300, Glanzgrad G3, deckend, Nassabriebbeständigkeit R-Klasse 1 DIN EN 13300, RAL-9010 Reinweiß. Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet. |
| 1.775 | m2 |
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01.01.7
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Leibungsbeschichtung Glasfaserwandbekl. B 7,5 cm
Erstbeschichtung an Leibung, innen, Untergrund
Dispersionsfarbe Glasfaserwandbekleidung für nachträgliche Behandlung, Ergänzung 01 des Bieters
Breite Leibung
7,5
cm,
Grundbeschichtung für Dispersionsfarbe, pigmentiert, wasserbasiert, haftvermittelnd, Zwischenbeschichtung aus Dispersionsfarbe, wasserbasiert, Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, wasserbasiert, lösemittelfrei, matt DIN EN 13300, Glanzgrad G3, deckend, Nassabriebbeständigkeit R-Klasse 1 DIN EN 13300, RAL-9010 Reinweiß. Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes. |
| 100 | m |
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Summe 01.01 |
Trockenbauwände |
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Bestandsmauerwerk
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01.02.1
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Untergrund prüfen auf Schad-Hohlstellen abklopfen Innenwand
Untergrund prüfen auf Schad- und Hohlstellen, durch
Abklopfen, Schadstellen und Rissverläufe markieren, an Innenwand, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet. |
| 325 | m2 |
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01.02.2
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 036
Untergrund anschleifen absaugen vorh.Beschichtung
Anschleifen und Absaugen der vorh. Beschichtung,
Arbeitshöhe der zu bearbeitenden Fläche bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüsts, Untergrund senkrecht. |
| 325 | m2 |
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01.02.3
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 023
Schlitz/Fehlstelle füllen Innenwand H bis 5,5m
Schlitz/Fehlstelle füllen, in Innenwänden, innen,
Kalkzement-Normalputzm. B 5 cm T 5 cm Arbeitshöhe der zu bearbeitenden Fläche bis 5,5 m, Gerüst wird gesondert vergütet, mit Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), Schlitzbreite '5' cm, Schlitztiefe '5' cm. |
| 50 | m |
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01.02.4
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 023
Haftbrücke mineral. Innenwand Mauerwerk
Haftbrücke mineralisch, kunststoffvergütet, für später
aufzubringenden mineralischen Putz, auf Innenwand, innen, Untergrund Mauerwerk, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet. |
| 325 | m2 |
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01.02.5
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 023
Unebenheit Wand Gips-Putzm.B1 D 5-10mm
Unebenheiten auf Wand, innen, ausgleichen mit
Gips-Putzmörtel B1 DIN EN 13279-1, Dicke über 5 bis 10 mm, Untergrund Kalksandsteinmauerwerk, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet. |
| 325 | m2 |
|
01.02.6
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 023
Putzbewehrung Gittergewebe alkalibest. Innenwand
Putzbewehrung aus Gittergewebe, alkalibeständig, auf
Innenwand, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüsts, Gerüst wird gesondert vergütet. |
| 325 | m2 |
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01.02.7
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 023
Innenputz einlagig Innenwand Kalkzement-Normalputzm. CSII
Einlagiges Innenputzsystem DIN 18550-2 auf Innenwand,
D 10mm Q2 gefilzt Putzgrund Mauerwerk, aus Kalkzement-Normalputzmörtel (GP) DIN EN 998-1, Druckfestigkeitsklasse CS II (1,5 bis 5 N/mm2), Dicke 10 mm, Putzoberfläche Qualitätsstufe 2 (Q2), gefilzt, übliche Beanspruchung, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüsts, Gerüst wird gesondert vergütet. |
| 325 | m2 |
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01.02.8
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 023
Kantenprofil Innenputz Stahl verz kunststoffbesch D 10mm
Kante im Innenputz mit Kantenprofil aus verzinktem
Stahl, kunststoffbeschichtet, für Putzdicke 10 mm. |
| 25 | m |
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01.02.9
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Erstbesch Wand Putz Dispersionsfarbe
Erstbeschichtung an Wand, innen,
Untergrund Kalkzement-Putz, vorh. Qualitätsstufe Oberfläche Q2, Grundbeschichtung für Dispersionsfarbe, pigmentiert, wasserbasiert, haftvermittelnd, Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, wasserbasiert, matt DIN EN 13300, Glanzgrad G3, deckend, Nassabriebbeständigkeit R-Klasse 1 DIN EN 13300, RAL-9010 Reinweiß. Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet. |
| 325 | m2 |
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Summe 01.02 |
Bestandsmauerwerk |
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Bestandsstützen
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01.03.1
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Überholungsbesch Stütze Sichtbeton SB2 Abwicklung 2 m
Überholungsbeschichtung an Stütze, eckig, innen,
Dispersionsfarbe Untergrund Sichtbeton - normale Anforderungen Klasse SB 2 gemäß DBV-Merkblatt, Ergänzung 01 des Bieters
24 Stützen, Abwicklung der Bearbeitungsflächen je
Stütze bis 2 m, Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, wasserbasiert, lösemittelfrei, matt DIN EN 13300, Glanzgrad G3, deckend, Nassabriebbeständigkeit R-Klasse 1 DIN EN 13300, RAL-9010 Reinweiß. Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß Zeichnung. |
| 120 | m |
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Summe 01.03 |
Bestandsstützen |
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Versiegelung
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01.04.1
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Fugendichtung innen, Silikon, bis 25mm
Elasto-plastische Verfugung der Anschlüsse mit
Dichtstoff auf Silikonbasis, einschließlich Hinterfüllmaterial gemäß DIN 18540 verfüllen. weichelastisch, lösemittelfrei, anstrichverträglich nach DIN 52452, inkl. reinigen, abkleben und grundieren. Fugen anschließend glätten. Fugenbreite: bis 15 mm |
| 1.081,86 | m |
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Summe 01.04 |
Versiegelung |
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Summe 01 |
Putz- & Malerarbeiten |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Lackierarbeiten
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03.1
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Schlussbesch Innentür beidseitig Stahl Maulweite/WD 175mm
Schlussbeschichtung an Innentür, beidseitig, mit Zarge,
B 1250 mm H 2260 mm 2K-Acrylharzlack einflügelig, mit Falz/Doppelfalz, Untergrund grundierter Stahl, Maulweite/Wanddicke 175 mm, Ergänzung 01 des Bieters
Breite Nennmaß Wandöffnung
1250
mm,
Ergänzung 02 des Bieters
Höhe Nennmaß Wandöffnung
2260
mm,
Schlussbeschichtung aus Acrylharzlack, 2-komponentig, seidenmatt, deckend, Arbeitshöhe bis 3 m, Ausführung gemäß Zeichnung. RAL-Ton nach Wahl AG, nach Bemusterung |
| 7 | St |
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03.2
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Schlussbesch Innentür beidseitig Stahl Maulweite/WD 175mm
Schlussbeschichtung an Innentür, beidseitig, mit Zarge,
B 1250 mm H 2260 mm 2K-Acrylharzlack einflügelig, mit Falz/Doppelfalz, Untergrund grundierter Stahl, Maulweite/Wanddicke 250 mm, Ergänzung 01 des Bieters
Breite Nennmaß Wandöffnung
1250
mm,
Ergänzung 02 des Bieters
Höhe Nennmaß Wandöffnung
2260
mm,
Schlussbeschichtung aus Acrylharzlack, 2-komponentig, seidenmatt, deckend, Arbeitshöhe bis 3 m, Ausführung gemäß Zeichnung. RAL-Ton nach Wahl AG, nach Bemusterung |
| 9 | St |
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03.3
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Schlussbesch Innentür beidseitig Stahl Maulweite/WD 250mm
Schlussbeschichtung an Innentür, beidseitig, mit Zarge,
B 2010 mm H 2260 mm 2K-Acrylharzlack 2-flügelig, mit Falz/Doppelfalz, Untergrund grundierter Stahl, Maulweite/Wanddicke 250 mm, Ergänzung 01 des Bieters
Breite Nennmaß Wandöffnung
2010
mm,
Ergänzung 02 des Bieters
Höhe Nennmaß Wandöffnung
2260
mm,
Schlussbeschichtung aus Acrylharzlack, 2-komponentig, seidenmatt, deckend, Arbeitshöhe bis 3 m, Ausführung gemäß Zeichnung. RAL-Ton nach Wahl AG, nach Bemusterung |
| 5 | St |
|
03.4
|
Schlussbesch Innentür beidseitig Stahl Maulweite/WD 175mm
Schlussbeschichtung an Innentür, beidseitig, mit Zarge,
B 2010 mm H 2260 mm 2K-Acrylharzlack 2-flügelig, mit Falz/Doppelfalz, Untergrund grundierter Stahl, Maulweite/Wanddicke 175 mm, Ergänzung 01 des Bieters
Breite Nennmaß Wandöffnung
2010
mm,
Ergänzung 02 des Bieters
Höhe Nennmaß Wandöffnung
2260
mm,
Schlussbeschichtung aus Acrylharzlack, 2-komponentig, seidenmatt, deckend, Arbeitshöhe bis 3 m, Ausführung gemäß Zeichnung. RAL-Ton nach Wahl AG, nach Bemusterung |
| 2 | St |
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Summe 03 |
Lackierarbeiten |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Regiearbeiten
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Stundensatz für Leistungen, welche nicht in den
Positionen der "Innenputz- & Malerarbeiten" erfasst sind und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung gegen Nachweise zur Ausführung kommen. ABRECHNUNGSHINWEIS Stundenlöhne enthalten die Zulagen für Überstunden. Mit den Stundenlöhnen sind im Weiteren Fahrkosten, Aufwendungen für Verpflegung, Übernachtung sowie Kleinmaterialien, Einsatz von Kleinmaschinen und Verbrauchsmaterialien usw. abgegolten. Ein Anspruch auf Ableistung der nachstehend genannten Stunden besteht generell nicht. Ein Vergütungsanspruch für Zeitaufwendungen entsteht nur, wenn die voraussichtlich benötigten Aufwendungen vor Arbeitsausführung von der Bauleitung bestätigt/beauftragt wurden. Für einfache Tätigkeiten, wie Transport, Reinigung, Stemm- und Abbrucharbeiten etc., gelangen grundsätzlich nur die Stundensätze für Bauhelfer zur Abrechnung. Die vom AN angegebenen Stundensätze werden als Grundlage wechselseitiger Zeitaufwandsverrechnung zwischen AN und AG herangezogen. |
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04.1
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 091
Bauvorarbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
Stundenlohnarbeiten durch Bauvorarbeiter/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. |
| 5 | h |
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04.2
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 091
Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. |
| 10 | h |
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04.3
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STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 091
Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge
Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. |
| 10 | h |
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Summe 04 |
Regiearbeiten
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| Projekt: | GAEB 90 | Messe-Pirmasens |
| LV: | Innenput | Innenputz & Maler |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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00
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Arbeitsvorbereitung
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Summe 00 |
Arbeitsvorbereitung |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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01
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Putz- & Malerarbeiten
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01.01
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Trockenbauwände | |
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01.02
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Bestandsmauerwerk | |
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01.03
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Bestandsstützen | |
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01.04
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Versiegelung |
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Summe 01 |
Putz- & Malerarbeiten |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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03
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Lackierarbeiten
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Summe 03 |
Lackierarbeiten |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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04
|
Regiearbeiten
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Summe 04 |
Regiearbeiten
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| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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LV
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Innenput
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00
|
Arbeitsvorbereitung | |
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01
|
Putz- & Malerarbeiten | |
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03
|
Lackierarbeiten | |
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04
|
Regiearbeiten
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| LV | Innenputz & Maler |
| Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus | ||
| in Höhe von 19.00 % | NaN | |
| Brutto-Summe |