Kanalsanierung Schlossstraße Kirrweiler
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Zentrale Vergabestelle der Verbandsgemeinden Annweiler am Trifels, Edenkoben, Hauenstein und Maikammer
Saarlandstr. 13
76855
Annweiler am Trifels
Deutschland
DE148930184
Zentrale Vergabestelle
Jannis Dreyer
+49 6346301-152
vergabe@annweiler.rlp.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YB4YT55W562L

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YB4YT55W562L/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Kanalarbeiten

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Kanalsanierung mit Schlauchliner
Schlosstraße
67489
Kirrweiler

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

09.06.2025
29.08.2025

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

09.06.2025
29.08.2025

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Vorzulegende Nachweise:
Angabe der PQ-Nummer; im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung zur Eignung; für nicht präqualifizierte Unternehmen; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug; und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen)
auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Vorzulegende Nachweise:
Haftpflichtversicherung; Für den Nachweis genügt die Abgabe der vorbereiteten Eigenerklärung, die in den Vergabeunterlagen bereitgestellt wird.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers; mit Angabe der Lohnsummen; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse; falls das Unternehmen beitragspflichtig ist; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes; bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


Vorzulegende Nachweise:
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft; Formblatt 234; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachweis Güteschutz Kanalbau AK2 und DVGW GW 301 und 129; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Referenznachweise; mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Verzeichnis Nachunternehmerleistungen; Formblatt 233; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung

Sonstige

Dem Angebot sind zu Grunde zu legen:
- Das Leistungsverzeichnis mit Vorbemerkungen, zusätzlichen technische Vertragsbedingungen, Sonderbedingungen und Schlussbemerkungen.
- Die Besonderen Vertragsbedingungen aus den Ausschreibungsunterlagen (Formblatt 214).
Vertragsbedingungen seitens des Auftragnehmers sind nicht zugelassen.
- Die beigefügten Zeichnungen, Pläne und schriftliche Angaben.
- Die Bedingungen für Bau- und Handwerkerleistungen (wenn anliegend) sowie die jeweils aktuellen Sicherheitsbestimmungen (wenn anliegend).
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A, Teil B und Teil C) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Diese Unterlagen gelten in der vorstehend aufgeführten Reihenfolge.

Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG
jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.

Vorzulegende Nachweise:
Angaben zur Preisermittlung; entsprechend Formblatt 221 oder 222; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Angebotsschreiben; Formblatt 213; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Freistellungsbescheinigung; nach § 48b Einkommensteuergesetz; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm; Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen; Mit dem Angebot

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen aus den Ausschreibungsunterlagen (Formblatt 214), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (allgemeine Bestimmungen),
Teil B (allgemeine Vertragsbedingungen).

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
- für Personenschäden: 1,5 Mio. EUR
- für Sach- und Vermögensschäden: 500.000 EUR
betragen und mindestens 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Dies ist im Auftragsfall durch eine Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Für den Nachweis im Angebot genügt die Zusicherung des Bieters zum Abschluss dieser Versicherung im Auftragsfall in Verbindung mit einer schriftlichen Zusicherung des Haftpflichtversicherers über die Möglichkeit des Abschlusses einer entsprechenden Versicherung in der geforderten Höhe.

- Preisermittlung, § 2 VOB/B
"Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Auftragserteilung dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. Die Preisermittlung (Kalkulation) muss dabei in einer solchen Qualität vorliegen, dass jeder Preis im Einzelnen preislich nachvollziehbar bewertet ist. Hierzu zählen alle preisbildenden Faktoren, die zur Bestimmung des Einheitspreises für jede im Angebot einzelne Leistungsposition entsprechend dem Leistungsverzeichnis oder dem Leistungsbild erforderlich sind. Der
Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht.
Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder 8 Abs. 2 VOB/B Preise zu vereinbaren oder sonstige vertragliche Ansprüche zu prüfen, darf der Auftraggeber die Preisermittlung öffnen und ansehen, nachdem der Auftragnehmer davon rechtzeitig verständigt und ihm
freigestellt wurde, bei der Einsichtnahme anwesend zu sein. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Die Preisermittlung wird danach wieder verschlossen. Ist eine inhaltlich ordnungsgemäße Preisermittlung (Urkalkulation) innerhalb der vorgenannten Frist nicht überreicht worden oder ist die überreichte Preisermittlung
insgesamt fehlerhaft, widersprüchlich oder nicht plausibel, ist der Auftraggeber berechtigt, den neu zu vereinbarenden Preis - ggf. unter Hinzuziehung eines Sachverständigen - nach § 315 BGB festzulegen. Die Kosten für die Ermittlung gehen in diesen Fällen zu Lasten des Auftragnehmers."

- Vertragsstrafen, §§ 9a VOB/A, 11 VOB/B
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der Frist für die Vollendung der Baumaßnahme als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
o 0,2 % der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer, die Vetragsstrafe wird auf insgesamt 5,0 % der Auftragssumme begrenzt. Vereinbaren die Parteien nach Vertragsschluss neue Zwischentermine und/oder einen neuen Fertigstellungstermin, gilt die Vertragsstrafenregelung auch für die neuen Termine. Verschieben sich während der Vertragslaufzeit die Zwischentermine und/oder der Fertigstellungstermin aus anderen Gründen, so gilt die Vertragsstrafenregelung ebenfalls
für die neuen Termine.

- Sicherung der Baustelle
Der Auftragnehmer hat alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen, polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen. Er haftet für sämtliche aus
der Unterlassung solcher Maßnahmen dem Auftraggeber erwachsenden Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen im Zusammenhang mit den ihm übertragenen Arbeiten schuldhaft verursacht hat. § 10 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 VOB/B bleibt unberührt.

- Anordnung von Stundenlohnarbeiten, § 15 VOB/B
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgestellt. Die Stundenlohnzettel, die die Angaben nach § 15 Abs. 3 S. 2 VOB/B enthalten, sind grds. wöchentlich dem Auftraggeber zu übermitteln. Bei Bedarf kann der Auftraggeber auch die werktägliche Übermittlung von Stundenlohnzettel verlangen."

- Vereinbarung Schlusszahlung, § 16 VOB/B
Die Frist für die Prüfung der Schlussrechnung und die Fälligkeit der Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B:
- beträgt 30 Kalendertage oder (zutreffendes auswählen)
X wird aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung auf 60 Kalendertage verlängert
Schlussrechnung sind zahlbar innerhalb von 60 Kalendertagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung nebst prüffähigen Abrechnungsunterlagen bei der zuständigen Fachabteilung

Sicherheitsleistungen, § 17 VOB/B
entfällt

Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 S. 1 VOB/B beträgt für Bauwerke 5 Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht und für die von Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen 3 Jahre. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der gesamten Leistung. Im Übrigen gilt § 13 VOB/B.

- Baunebenkosten
Baustrom/Bauwasser
Hauptstationen und Unterverteilungen für Baustrom sowie ein Bauwasseranschluss sind nicht vorhanden. Die Verbrauchskosten werden über das zuständigen Versorgungsunternehmen (Wasseranschluss: VGW Maikammer, Strom: Pfalzwerke) abgerechnet.

- Lohnänderungen
Lohnänderungen werden nicht berücksichtigt oder (zutreffendes auswählen

- Stoffpreisänderungen
Stoffpreisänderungen werden nicht berücksichtigt oder (zutreffendes auswählen

- Baustellenbesprechung
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, welche vom Auftraggeber initiiert werden, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Der bevollmächtigte Vertreter muss folgende Anforderungen erfüllen:
Entsprechende Fachkunde in dem zur Rede stehenden Gewerk/Leistung/Maßnahme Verständigung in Wort und Schrift in deutscher Sprache.
Die Baustellenbesprechungen werden turnusmäßig nach einem festgesetzten Zeitplan durch den Auftraggeber durchgeführt. Ermangelt es einem festgesetzten Zeitplan wird eine Baustellenbesprechung bei Bedarf einberufen.
Der Termin und die Örtlichkeit der Baustellenbesprechung wird durch den Auftraggeber festgesetzt und dem Auftragnehmer rechtszeitig per E-Mail mitgeteilt. Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, eine Baustellenbesprechung bei Bedarf beim Auftraggeber anzumelden. Die Durchführung und Organisation einer Baustellenbesprechung obliegt ausschließlich
dem Auftraggeber.

- Bautagebuch
Der Auftragnehmer ist verpflichte ein Bautagebuch zu führen und davon dem Auftraggeber und der örtlichen Bauüberwachung bis zum Ende der jeweils laufenden Woche digital zu übergeben.
Nachunternehmer sind ebenso verpflichtet ein Bautagebuch zu führen. Das Bautagebuch des Nachunternehmers ist der Übermittlung des Bautagebuchs des Auftragnehmers an den Auftraggeber beizufügen. Eintragungen der Bauüberwachung des Auftraggebers in das Bautagebuch sind als verbindliche Anweisungen resp. als Mängelrüge zu behandeln. Das Bautagebuch ist auf der Baustelle ständig vorzuhalten.
In das Bautagesbuch sind insbesondere einzutragen:
- Bezeichnung der Baumaßnahme
- Name des Bauleiters des Auftragnehmers
- Zeitpunkt der Aushändigung der Ausführungsunterlagen sowie ggf. von Anordnungen, Änderungen und Berichtigungen seitens des Auftraggebers an den Auftragnehmer
- Ggf. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
- Ggf. Dokumentation über die Gründe eines behinderungsbedingten modifizierten Bauzeitenplans nach Punkt 10.7.
- Anzahl und Qualifikation (Polier, Facharbeiter, Hilfsarbeiter, etc) der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte und ggf. jeder etwaige Personalwechsel
- Beginn und Ende der Arbeitsschichten
- Dokumentation des wesentlichen Baufortschritts
- Beginn und Fertigstellung einzelner Bauarbeiten und Bauabschnitte
- Einsatz von Großgeräten: Zugang, Einsatz und Abgang von der Baustelle sowie Dauer
und Ursache bei etwaigem Ausfall oder Ablaufstörung
- Geleistete Stundenlohnarbeiten i.S.d. § 15 VOB/B
- Eingang der vom Auftraggeber bauseits gestellten Baustoffe/Bauprodukte
- Eingang der vom Auftragnehmer gelieferten Baustoffe/Bauprodukte
- Grund und Dauer von Unterbrechungen und Verzögerungen
- Außergewöhnliche Ereignisse (bspw. Unfälle, Baueinstellung, etc)
- Notwendigkeit etwaiger Abweichungen von genehmigten Bauzeichnungen mit Begründung, Beantragung und Genehmigung derartiger Änderungen. Im Übrigen muss das Bautagebuch alle Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können."

- Bauzeitenplan
Sofern den Vergabeunterlagen kein Bauzeitenplan über die Ausführung beiliegt, obliegt es dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung einen Bauzeitenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen. Hierbei ist der Bauzeitenplan so zu erstellen, dass die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen und der Baubeschreibung. Die Festlegungen des Auftraggebers bspw. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit der übrigen Leistungsbeschreibung sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von Festlegungen ist der Bauzeitenplan durch den Auftragnehmer unverzüglich in Form eines behinderungsbedingten modifizierten Bauzeitenplans zu überarbeiten und fortzuschreiben. Der Bauzeitenplan ist dem Auftraggeber 12 Werktage nach Auftragserteilung, ein behinderungsbedingter modifizierter Bauzeitenplan unverzüglich jeweils in 1-facher Fertigung zu übergeben. Massenmehrungen, die den Auftragswert um weniger als 10% des ursp. Auftragswerts erhöhen bedingen keine Verlängerung der Baufristen.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung Schwarzarbeit; Erklärung gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte; gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung
Mustererklärung 1; AEntG Stand Dezember 2023; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Urkalkulation; in verschlossenem Umschlag, schriftlich einzureichen.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

22.04.2025 11:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

22.05.2025

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

22.04.2025 11:00 Uhr

Zentrale Vergabestelle, Saarlandstr. 13, 76855 Annweiler am Trifels

Es sind keine Bieter zugelassen (§ 14 VOB/A). Die Information nach der Angebotsöffnung gem. § 14 Abs. 6 VOB/A erfolgt elektronisch.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1.) Erfüllungsort ist Kirrweiler, Gerichtsstand ist Landau in der Pfalz.
2.) Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Sofern Unterlagen nachgefordert werden, müssen diese innerhalb von sechs Kalendertagen vorgelegt werden. Das gleiche gilt für Unterauftragnehmer / Nachunternehmer. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
3.) Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten über den Vergabemarktplatz an die Vergabestelle der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels.
4.) Die Kommunikation erfolgt bis zur Angebotsöffnung über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Rheinland empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Bieterfragen können bis zum 15.04.2025 gestellt werden.
Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
5.) Der Bieter trägt das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines Angebotes.
6.) Die Ergebnisse der Angebotsöffnung werden den Bietern elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
7.) Bei technischen Schwierigkeiten der Vergabeplattform betreffend, steht Ihnen der Bietersupport des VMS-Cosinex unter der +49 (234) 298796 - 11 zur Verfügung.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Vergabeprüfstelle beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Stiftstr. 9
55116
Mainz
Deutschland
+49 6131162546
vergabepruefstelle@mwvlw.rlp.de
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