Lieferung, einer hyperkonvergenten Hardwareplattform, kompatibel mit der aktuellen Nutanix Hardware Compatibility List (HCL), zur Bereitstellung einer Virtual Desktop Infrastructure (VDI).
Kriterium Preis
Neben den technischen Gründen bestehen auch erhebliche wirtschaftliche Vorteile bei einer Beauftragung des bisherigen Systemhauses.Nach den vorliegenden Angebots- bzw. Herstellerinformationen entfällt bei einer Beschaffung über das bisherige Systemhaus die ansonsten anfallende "Platform Integration Fee" in Höhe von ca. 45.000,00 EUR.Bei einer Beschaffung über einen anderen Anbieter wäre diese zusätzliche Gebühr nach den vorliegenden Informationen zu berücksichtigen. Hierdurch ergäbe sich bereits ein zusätzlicher Kostenaufwand von ca. 45.000,00 EUR.Hinzu kämen bei einem Anbieterwechsel zusätzliche Aufwendungen für die technische Integration, die Einarbeitung in die bestehende Systemumgebung sowie die Migration und Anpassung der vorhandenen Betriebs- und Managementstrukturen.Die Beauftragung des bisherigen Systemhauses stellt daher neben den technischen Erfordernissen auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die vorteilhafte Lösung dar.Der wirtschaftliche Vorteil wird dabei nicht als alleinige Begründung für die Wahl des Verhandlungsverfahrens herangezogen. Maßgeblich für die Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb sind die unter Ziffer 2 dargestellten technischen Gründe und die daraus resultierende Anwendbarkeit des § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV.
Es sollen zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers beschafft werden, die entweder zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass der öffentliche Auftraggeber eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. (§ 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV).
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
1.) Erfüllungsort ist Annweiler am Trifels, Gerichtsstand ist Landau in der Pfalz.2.) Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen. Sofern Unterlagen nachgefordert werden, müssen diese innerhalb von sieben Kalendertagen vorgelegt werden. Das gleiche gilt für Unterauftragnehmer / Nachunternehmer. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.3.) Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten über den Vergabemarktplatz an die Vergabestelle der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels.4.) Die Kommunikation erfolgt bis zur Auftragserteilung über den Vergabemarktplatz sofern nicht im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens abweichende Regelungen gelten. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Rheinland empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Bieterfragen können bis spätestens eine Woche vor dem Einreichungstermin (Submission) gestellt werden.Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.5.) Der Bieter trägt das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen und vollständigen Eingangs seines Angebotes.6.) Unternehmen die Ihre Eignung bereits nachgewiesen haben müssen die Eignungsunterlagen nicht nochmal mit dem Angebot abgeben