Versicherungsleistungen in 2 Losen für die Stadt Frankenthal & Stadtklinik Frankenthal
Los 1: Gebäude- und Inventarversicherung für die Stadt Frankenthal
Los 2: Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung für die Stadtklinik Frankenthal
Dieser Vertrag verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
DEB31
Preis
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
1. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.2. Die Teilnahmeanträge/ Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die angegebene Vergabeplattform einzureichen3. Anfragen werden nur in Textform über die Vergabeplattform entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 5 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.4. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen über die Vergabeplattform. Das Postfach des Bieters auf der Vergabeplattform erfüllt dabei für den Bieter die Funktion eines persönlichen elektronischen Briefkastens und ist maßgeblich und verbindlich für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen, Einladungen zum Aufklärungsgespräch und sonstigem Schriftverkehr.5. Der Versand der Informations- und Absageschreiben erfolgt über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des Bieters bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die Vergabeplattform an das plattformseitig hinterlegte Postfach des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an das Postfach der das Angebot einreichenden Stelle.6. Sofern sich ausländische Bieter am Wettbewerb beteiligen, haben sie geforderte Nachweise / Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.7. Der Auftraggeber wendet die Regelungen des "Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) Rheinland-Pfalz" in der jeweils geltenden Fassung an.8. Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise/ Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Gebäude- und Inventarversicherung für die Stadt Frankenthal
Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung für die Stadtklinik Frankenthal