Verwertung und Entsorgung von Altholz für den EGB des Nationalparkkreises Birkenfeld
Verwertung und Entsorgung des Altholzes für den EGB des Nationalparklandkreises Birkenfeld:Übernahme des Altholzes erfolgt am AWZ Reibertsbach. Durchführung der Transport- und Verwertungslogistik.Verwertung und Entsorgung des Altholzes (inkl. Entsorgung der anfallenden Störstoffe/Sortierreste)
Die zu vergebenden Leistungen sind für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 (drei Jahre) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 31.12.2030), wenn er nicht spätestens bis zum 31.12.2028 vom Auftraggeber schriftlich gekündigtwird (Verlängerungsoption).
Abfallwirtschaftszentrum - AWZ - Reibertsbach
genaue Fristen siehe Fristenübersicht
Das Vergabeverfahren wird vollständig über die Vergabeplattform abgewickelt.
wertungsrelevante Unterlagen werden nicht nachgefordert, um den Grundsatz der Gleichbehandlung zu gewährleisten
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): 1 Referenz aus den letzten 3abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mind. 1.000 Mg Altholz pro Jahr) mit mindestens 2 Jahre Laufzeit
Eigenerklärung Gesamtumsatz des Bieters (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Übersicht des Gesamtumsatzes für jedes Geschäftsjahr einzeln:- 2023- 2024- 2025 (ggf. Schätzwert möglich).
Eigenerklärung zur Solvenz (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle ist bereits während der Angebotsbewertung die Kalkulation zur angebotenen Leistung in einem separaten, verschlossenen Umschlag zu übersenden. Der Umschlag ist mit der Bezeichnung "Kalkulation" zu kennzeichnen. Die Kalkulation ist in einer dokumentenechten und nicht digitalisierten Form einzureichen. Sie wird - sofern notwendig - im Zuge von Aufklärungsgesprächen bzw. mit schriftlichem Einverständnis des Bieters geöffnet. Die Öffnung der Kalkulation dient der Angebotsbewertung sowie der Klärung von Fragen zum Angebot
siehe Leistungsbeschreibung