Sammlung und Beseitigung von Sonderabfällen EGB Landkreis Birkenfeld
(1) Mobile Sammlung von Problemstoffen an 26 Sammeltagen (je 13 Tage im Frühjahr und Herbst)
(2) Zusätzlich 15 Sammeltage (freitags von 13:00 - 17:00 Uhr) an einem festen Standort im Kreisgebiet welcher vom Bieter festzulegen ist (ggf.auch auf eigenem Betriebsgelände), "Stationäre Sammlung"
(3) Übernahme vonProblemstoffen aus illegalen Ablagerungen
(4) Entsorgung der Problemstoffe
Die zu vergebenden Leistungen sind für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2028 (drei Jahren) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein Jahr (bis 31.12.2029 bzw. 31.12.2030), falls er nicht vom Auftraggeber bis spätestens zwölf Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird (Verlängerungsoptionen).
Nationalparklandkreis Birkenfeld. Genaue Beschreibung der Gegebenheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung ab Seite 34
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
genaue Fristen siehe Fristenübersicht
Das Vergabeverfahren wird vollständig über die Vergabeplattform abgewickelt.
wertungsrelevante Unterlagen werden nicht nachgefordert, um den Grundsatz der Gleichbehandlung zu gewährleisten
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die mobileSchadstoffsammlung für mindestens einen kommunalen Auftraggeber. Die Referenz ist für jedes der Kalenderjahren 2022 bis 2024 durch eineAuflistung der/des Auftraggeber/-s und der Beauftragungszeiträumevorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Versicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle ist bereits während der Angebotsbewertung die Kalkulation zur angebotenen Leistung in einem separaten, verschlossenen Umschlag zu übersenden. Der Umschlag ist mit der Bezeichnung "Kalkulation" zu kennzeichnen. Die Kalkulation ist in einer dokumentenechten und nicht digitalisierten Form einzureichen. Sie wird - sofern notwendig - im Zuge von Aufklärungsgesprächen bzw. mit schriftlichem Einverständnis des Bieters geöffnet. Die Öffnung der Kalkulation dient der Angebotsbewertung sowie der Klärung von Fragen zum Angebot
siehe Leistungsbeschreibung