Die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Eignung ist zwingend auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Vorzulegende Nachweise:
Gesamtumsatz; Erklärung über Gesamtumsatz in der Regel bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. In der Regel Eigenerklärung durch den Bieter oder Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung