Bei Angebotsabgabe muss zwingend das Angebotsblatt 213 EU (Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung) eingereicht werden. Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
- ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss,
nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen,
wird das Angebot ausgeschlossen.
Vorliegen muss ebenfalls bei Angebotsabgabe bereits das ausgefüllte Leistungsverzeichnis.
Bei Angebotsabgabe sollen ebenfalls folgende Formulare vorliegen:
-124 Eigenerklärung zur Eignung
-Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
-233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer verge-ben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leis-tung an Nachunternehmer vergeben werden sollen)
-234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgege-ben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)
-235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazitä-ten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)
-248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
-Mustererklärung 1 nach dem Landestariftreuegesetz
-Mustererklärung 3 nach dem Landestariftreuegesetz
Siehe hierzu auch Blatt "216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)", in den Vergabeunterlagen.