Es gelten die UVgO und VOL/B in den jeweils gültigen Fassungen.
Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), des Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einhält.
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebots. Dabei handelt es sich u.a. um die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren, die Mitteilung zusätzlicher Informationen sowie Austauschseiten der Vergabeunterlagen.
Daher wird die kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Es liegt in alleiniger Verantwortung des Bieters, sich über die Beantwortung von Bieterfragen oder Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren.