Es müssen 2 Speisepläne über je 20 Verpflegungstage (zusammenhängend) vorgelegt werden: Ein Speiseplan exemplarisch für Frühjahr/Sommer (Monat: Juni) und einer für den Winter (Monat: Dezember).
Aus dem Speiseplan müssen das "Standardmenü" sowie die vegetarische Alternative hervorgehen. Die Speisepläne müssen rechtliche Vorgaben erfüllen und die besonderen Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfüllen.
Speisenangebot nach den geforderten Häufigkeiten (DGE + Leistungsbeschreibung/ Abwechslungsreicher Einsatz von Hülsenfrüchten, max. 2mal Reis...) sowie die Anforderungen aus der vorliegenden Leistungsbeschreibung müssen enthalten sein.
Weiterhin ist auf ein kindgerechtes Angebot zu achten, auf die Möglichkeit die gelieferten Komponenten auch einzeln zu servieren und immer wieder "rollierende" Wochentage.
Reichen Sie die Speisepläne ein und beschreiben Sie die Umsetzung der Vorgaben des DGE-Qualitätsstandards für ein abwechslungsreiches, gesundheitsförderliches und nachhaltiges Speisenangebot (max. auf 6 DIN4 Seiten).
Das eingereichte Umsetzungskonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Bei der Bewertung der Umsetzungskonzepte bewertet der Auftraggeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums inwieweit die DGE-Standards erfüllt sind, das Speisenangebot kindgerecht ist und ob die Möglichkeit besteht, die gelieferten Komponenten auch einzeln zu servieren.
5 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeber insgesamt betrachtet einen hervorragende Auftragsdurchführung erwarten lässt.
4 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeber insgesamt betrachtet eine sehr gute Auftragsdurchführung erwarten lässt.
3 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeber insgesamt betrachtet eine gute Auftragsdurchführung erwarten lässt.
2 Punkte erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeber insgesamt betrachtet eine durchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt.
1 Punkt erhält ein Konzept, das nach der Einschätzung der Auftraggeber insgesamt betrachtet eine unterdurchschnittliche Auftragsdurchführung erwarten lässt.
Die jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor "4" multipliziert, um der Gewichtung
von 20 % zu entsprechen. Maximal kann ein Bieter für den Speiseplan inkl. Umsetzung
der DGE-Standards 20 Punkte erreichen.