Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) Liefer- und Dienstleistungen; Nachweis des Bieters seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit:
- Umsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angaben zu drei Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum
- Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlichen Beschäftigten
- Eintragung in des Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die jeweils genannten Bestätigungen / Nachweise zu den Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.; Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung
Nachunternehmen Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124); Eigenerklärung zur Eignung von Nachunternehmen, alternativ Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung oder Nachweis durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (mit Angabe der PQ-Nummer)
sowie
Vorlage der einzelnen Nachweise / Erklärungen von Nachunternehmen gemäß Eigenerklärung zur Eignung:
- Angaben zu Referenzen
- Angaben zu Arbeitskräften
- Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der IHK)
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan, falls erforderlich
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung