Teilnahmeberechtigt sind Architekten in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten. Die Berechtigung zum Führen beider Berufsbezeichnungen muss vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt / Landschaftsarchitekt zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt / Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der
Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden
Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen
erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Arbeitsgemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvorausset-
zungen erfüllt.
Jede Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der / die für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist
Bei teilnehmenden Bewerbergemeinschaften muss die Bewerber-gemeinschaft insgesamt teilnahmeberechtigt sein. Als Teilnahme-hindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen, u.a. dürfen Architekten / Landschaftsarchitekten nicht an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt sein. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird verwiesen.
In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren werden 25 Teilnehmer gemäß EU-Bekanntmachung zur Teilnahme am Verfahren ausgewählt.
Die Teilnahmeberechtigung der Teilnehmer wird im Vorfeld des Wettbewerbsverfahrens geprüft. Die Nennung des Landschafts-architekten erfolgt nach der Auswahl nachträglich nach Aufforderung durch die Vergabestelle innerhalb einer Frist von 7 KT.
Auswahl der Teilnehmer:
Für die Bewerbung wird ein Bewerbungsformular zur Verfügung gestellt welches zwingend zu verwenden ist.
Schlusstermin für die elektronische Einreichung der Bewerbungsunterlagen ausschließlich über die hierfür vorgesehene Funktion ist der in der Wettbewerbsbekanntmachung als "Teilnahmefrist" benannte Termin.
Im Rahmen der Bewerbungsunterlagen dokumentieren die Bewerber die Erfüllung der fachlichen Anforderungen sowie sonstiger Zulassungsvoraussetzungen zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung nach § 4 Abs.1 Satz 2 RPW 2013.
Fachliche Anforderungen sowie sonstige Zulassungsvoraus-setzungen zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung:
- Fristgerechter elektronischer Eingang der Bewerbungsunterlagen
- Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß § 46 Abs. 2 VgV (im Teilnahmeantrag)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 + 124 GWB vorliegen (im Teilnahmeantrag)
- Eigenerklärung zur geforderten Berufshaftpflichtversicherung (im Teilnahmeantrag)
- Eigenerklärung gem. 5. EU-Sanktionspaket "Russlandsanktionen"
- Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation jedes Bewerbers/ Mitglieds der Bewerbergemeinschaft durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen des Architekten und des Landschaftsarchitekten (Die Benennung des*der Landschaftsarchitekt*in erfolgt nach Abschluss des Auswahlver-
fahrens. Ein entsprechendes Formular wird nach Auswahl der Teilnehmer zur Verfügung gestellt. Eine Benennung im Teilnahme-antrag ist nicht gefordert.
- Eigenerklärung Referenzen
- Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb in Textform gem. § 126 BGB
- Ggf. weitere Erklärung gem. Bewerbungsformular
Die Ausloberin behält sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
Alle Bewerber, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen.
Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für den Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV.
Aus allen Bewerbungen werden 19 Teilnehmende und 8 nachrückende Büros ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbenden, bei denen ein zwingender Ausschlussgrundnach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle.
Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer und Teilnehmerinnen oder gesetzter Büros werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist
ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich.
Es werden alle Teilnehmenden gebeten, die Auslobungsunterlagen unverzüglich durchzusehen und zu prüfen, ob sie am Wettbewerb teilnehmen möchten. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie dies der auslobenden Stelle bitte bis zum Ablauf der Rückfragenfrist mit. Etwaige Nachrücker*innen werden bis spätestens zum Tag vor
dem Einführungskolloquium über ihre Teilnahmemöglichkeit benachrichtigt.
Vorab benannte Teilnehmer des Verfahrens:
- Werkgemeinschaft Landau Architektur und Innenarchitektur Sebastian | Seegmüller PartGmbB, Landau, mit faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB, Freiburg
- AV1 Architekten GmbH, Kaiserslautern, mit HDK DUTT & KIST GmbH, Saarbrücken
- Bayer & Strobel Architekten PartGmbB, Kaiserslautern, mit reSET_land Landschaftsarchitekten und Stadtplaner PartGmbB, München
- löhle neubauer architekten BDA pmbB, Augsburg, mit bäuerle landschaftsarchitektur + stadtplanung, Stuttgart
- H. Gies Architekt GmbH, Mainz, mit Pfrommer + Roeder Freie Landschaftsarchitekten BDLA, Stuttgart
- arnold + partner | architekten mbB, Pirmasens, mit Spielraum+ Landschaftsarchitektur, Heidelberg
Das Preisgericht wurde in folgender Besetzung gebildet und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört:
Sachpreisrichter:
- Markus Zwick, Oberbürgermeister Stadt Pirmasens
- Marco Dobrani, Stiftungsvorstand Heinrich-Kimmle-Stiftung
- Anne Dörthe Hammel, Schulleitung Grundschule Husterhöhe
- Michael Dickes, Schulleitung Pirminiusschule
- Dr. Susanne Ganster, Landrätin Kreis Südwestpfalz
Stellvertretende Sachpreisrichter:
- Michael Maas, Bürgermeister Stadt Pirmasens
- Markus Matheis, Verwaltungsleitung Heinrich-Kimmle-Stiftung
- Bianca Behncke, Vertretung Schulleitung Grundschule Husterhöhe
- Nadja Fahr, Konrektorin Pirminiusschule
- Peter Sammel, Kreisbeigeordneter
Fachpreisrichter:
- Prof. Ulrich Hamann, Architekt, Darmstadt / Kaiserslautern
- Prof. Annette Rudolph-Cleff, Architektin und Stadtplanerin, Darmstadt
- Susanne Weihrauch, Landschaftsarchitektin, Solingen
- Marius Puppendahl, Architekt, Münster
- Prof. Alexander Reichel, Architekt, Kassel
- Michael Burghaus, Architekt, Kaiserslautern
Stellvertretende Fachpreisrichter:
- Katharina Söllner, Landschaftsarchitektin, Kitzingen
- Kilian Schmitz-Hübsch, Architekt, Bingen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben.
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach § 7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis
HOAI. Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme
einen Gesamtbetrag in Höhe von 235.000,- EUR zur Verfügung. Hiervon entfallen ca. 48
% auf den Ideenteil. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Preise
1. 63.000,- EUR
2. 40.000,- EUR
3. 24.000,- EUR
Anerkennungen:
Für Anerkennungen ist eine Summe von 33.000,- EUR vorgesehen.
Die zum Verfahren ausgewählten Teilnehmenden erhalten bei Einreichung einer vollständigen und prüffähigen Wettbewerbsarbeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000,- EUR netto.
Bei einer angedachten Teilnehmerzahl von 25 ergibt sich hier ein Betrag von 75.000,- EUR netto für Bearbeitungsentgelte. Sollten weniger als 25 Teilnehmende eine vollständige und prüffähige Arbeit einreichen, so wird der freiwerdende Betrag gleichmäßig auf die übrigen Teilnehmenden verteilt.
Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer vom Auslober in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.