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Tablets für klinische Dokumentation
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Bremserstr. 79
67063
Ludwigshafen
Deutschland
164653199
+49 621503-4876
stabsstelle_vergabe@klilu.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYMYEZ3

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYMYEZ3/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Lieferung von 350 Stück kompakten Tablets (iPads mini) zur Nutzung der digitalen Patientenakte im klinischen Betrieb. Die Tablets müssen mit der bestehenden klinischen Softwareplattform kompatibel sein.

Aufgrund technischer und lizenzrechtlicher Anforderungen ist ein Tablet mit iOS-Betriebssystem und Displaygröße unter 10 Zoll erforderlich.
- mit aktuellem iOS-Betriebssystem
- mit 128 GB interner Speicher

Das angebotene Gerät muss kompatibel sein mit:
- bestehendem Mobile Device Management System (Intune)
- klinischer Software zur digitalen Patientenakte (T-Systems MPR)
- sicherer Authentifizierung im Krankenhausnetz

Herstellergarantie mindestens 12 Monate

Haupterfüllungsort

Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Bremserstr. 79
67063
Ludwigshafen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Rechnungslegung sofort nach Zuschlag / Auftragserteilung (KHZG-Vorgabe)

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1) Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung mit den im Eignungsformblatt genannten Bedingungen vorzuhalten. Den Nachweis des Bestehens einer ausreichenden Versicherung hat er durch Erklärung der Angaben zu seiner Versicherung im Eignungsformblatt zu führen. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat er einen Nachweis durch die Versicherung zu erbringen.
2) Zur Beurteilung, ob der Bieter zur Erbringung des Auftrags wirtschaftlich in der Lage ist, möchte sich der Auftraggeber ein allgemeines Bild von dem Bieter machen. Daher reicht der Bieter eine kurze Unternehmensbeschreibung nebst Organigramm der Unternehmens- und gegebenenfalls Konzernstruktur sowie eine Übersicht über etwaige Zweigniederlassungen ein.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1) Der Auftraggeber geht davon aus, dass für die Ausführung des gegenständlichen Vorhabens eine adäquate Anzahl geeigneter technischer Fachkräften erforderlich ist. Der Auftraggeber bittet daher um Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Die Angaben sind im Eignungsformblatt vorzunehmen.
2) Erklärung zum Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystem. Die Erklärung ist im Eignungsformblatt vorzunehmen. Auf Anforderung sind alle Auskünfte und Informationen zu erteilen, die für die gesetzliche Risikoanalyse nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz benötigt werden, gegebenenfalls auch für Vorlieferanten.

Sonstige

1) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 31 UVgO iVm §§ 123, 124 GWB:
Für den Bieter dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch Erklärung mit dem Eignungsformblatt nachzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, bezüglich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Justiz- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands einzuholen. Daher wird im Eignungsformblatt um persönliche Angaben des Firmeninhabers bzw. Vertretungsberechtigten gebeten.
2) Möchte oder kann der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringen, steht es ihm frei, Teilleistungen durch Dritte erbringen zu lassen (Unterauftragnehmer). Der Auftraggeber bittet daher um Angabe im Eignungsformblatt, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt werden. Außerdem wird um Nachweis gebeten, dass der Unterauftragnehmer zur Erbringung der beabsichtigten Leistung bereit bzw. geeignet ist, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Anhang 2.1 des Eignungsformblatts) sowie Eigenerklärungen nach §§ 122, 123 GWB (Eignungsformblatt, Anhang 2.2) abgibt. Diese sind mit Angebotsabgabe einzureichen.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

20.03.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

20.04.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Für den einschlägigen Rechtsschutz wird auf die Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen Vom 26. Februar 2021 (GVBl. 2021, 123, zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.06.2024 (GVBl. S. 188)) verwiesen.
Gemäß § 4 Abs. 1 hat der Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die wesentlichen Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich auf elektronischem Weg oder per Telefax zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 4 Abs. 2 hat der Auftraggeber eine Informations- und Wartepflicht von sieben Tagen einzuhalten, bevor er den Zuschlag für einen Auftrag erteilen darf.
Beanstandet ein Bieter oder Bewerber nach der Information nach § 4 Abs. 1 und vor Ablauf der nach § 4 Abs. 2 Satz 1 bestimmten Frist oder ein Bewerber innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen nach der Absendung der Information über die Nichtberücksichtigung seiner Bewerbung unter Angabe der Gründe schriftlich nach § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, hat dieser den Bieter oder Bewerber hierüber in Textform nach § 126b BGB zu unterrichten.
Gemäß § 5 legt der Auftraggeber der Vergabeprüfstelle die Beanstandung und die vollständigen Vergabeakten zur Entscheidung vor, sofern der Bieter oder Bewerber nicht auf die Durchführung des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabeprüfstelle verzichtet hat. Nach Eingang der Beanstandung informiert die Vergabeprüfstelle unverzüglich die für den Auftraggeber zuständige Aufsichtsbehörde über die Einleitung des Nachprüfungsverfahrens. Der Auftraggeber darf vor einer Entscheidung der Vergabeprüfstelle den Zuschlag nicht erteilen. § 9 Abs. 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 6 handelt es sich bei der Nachprüfung nach den §§ 4 bis 11 um ein besonderes Verfahren der staatlichen Aufsicht. Ein Anspruch eines beanstandenden Bieters oder Bewerbers auf Tätigwerden der Vergabeprüfstelle besteht nicht. Die Vergabeprüfstelle beschränkt sich bei ihrer Nachprüfung in der Regel auf das, was von dem Auftraggeber und dem beanstandenden Bieter oder Bewerber vorgebracht wurde oder ihr sonst bekannt sein muss. Zu einer umfassenden Rechtmäßigkeitskontrolle ist sie nicht verpflichtet.

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