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Verfahrensangaben

IT-Visitenwagen, Teil2

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.03.2026
11.03.2026 10:00 Uhr
11.03.2026 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
HRB-Nr. 3770
Bremserstr. 79
67063
Ludwigshafen
Deutschland
DEB34
stabsstelle_vergabe@klilu.de
+49 621503-4876

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung - Geschäftsstelle -
DE355604198
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp
+49 613116-2234

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33197000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Zuge der Einführung der Digitalen Akte entsteht im Klinikum Ludwigshafen ein erhöhter Bedarf an mobilen, leistungsfähigen und hygienisch sicheren Arbeitsplätzen. Die vorhandenen Visitenwagen erfüllen die heutigen Anforderungen an Nachhaltigkeit, Hygiene, Nutzerfreundlichkeit und Versorgungssicherheit nicht.
Das Klinikum Ludwigshafen beabsichtigt die Beschaffung von weiteren ca. 45 - 60 mobilen IT-Visitenwagen zur Unterstützung der digitalen Dokumentation am Patientenbett. Die Maßnahme ist Teil der Einführung der Digitalen Akte und wird teilweise aus Fördermitteln des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG, Fördertatbestand 3) gefördert.
Eine erste Tranche von 25 Stück ist bereits Ende 2025 als Direktvergabe nach vorheriger Markterkundung (mit ex-ante-Bekanntmachung) durchgeführt. Sie diente der kurzfristigen Ausstattung der Pilotabteilungen, die im Rahmen der Einführung der Digitalen Akte als erste in den Echtbetrieb gegangen sind. Die zeitkritische Verfügbarkeit war erforderlich, um den Go-Live-Termin sicherzustellen und zugleich Erfahrungen zu sammeln, wie sich die Wagen im klinischen Alltag hinsichtlich Laufzeit, Ergonomie, Hygiene und Servicekonzept bewähren.
Auf Basis der Ergebnisse aus der Pilotphase erfolgt nun im Anschluss eine europaweite Ausschreibung über weitere ca. 45 - 60 Visitenwagen, wovon 45 Stück obligatorisch sind, die weiteren 15 Stück dienen als Puffer für etwaigen Mehrbedarf. Die Ausschreibung erfolgt als Rahmenvertrag mit einer Mindestabrufmenge von 45 Stück und einer Maximalmenge von 60 Stück.
Die gewonnenen Praxiserkenntnisse werden genutzt, um die technischen Spezifikationen weiter zu präzisieren und sicherzustellen, dass die finale Beschaffung bedarfsgerecht, wirtschaftlich und transparent erfolgt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die IT-Visitenwagen bilden die mobile Basisinfrastruktur für Pflege- und Behandlungsdokumentation, ärztliche Leistungsdokumentation sowie Spracherkennung. Sie sind damit ein zentraler Bestandteil der Digitalisierung klinischer Kernprozesse und müssen höchste Anforderungen an Zuverlässigkeit, Ergonomie und Hygiene erfüllen.
Für das Klinikum Ludwigshafen sind dabei vier Kategorien von zentraler Bedeutung:
- Nachhaltigkeit: Langlebigkeit der Komponenten, lange Akkulaufzeiten und wartungsarme Systeme, die Investitionssicherheit gewährleisten.
- Hygiene: Validierte, desinfizierbare Oberflächen und Konstruktionen, die den hohen Anforderungen eines Maximalversorgers - insbesondere in Isolations- und Intensivbereichen - entsprechen.
- Handling: Intuitive Bedienbarkeit, ergonomische Verstellmechanismen und störungsfreier Betrieb über eine gesamte Schicht hinweg.
- KRITIS / Versorgungssicherheit: Hersteller mit stabiler Marktstellung, ISO-zertifizierten Prozessen und einem belastbaren Service- und Ersatzteilkonzept zur Sicherstellung der Betriebskontinuität.

Umfang der Auftragsvergabe

0,01
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Der Rahmenvertrag hat eine fixe Laufzeit von 24 Monaten und wird nicht verlängert.
Der Wartungsvertrag hat eine Laufzeit von 60 Monaten und kann jährlich verlängert werden, solange die Wagen im Betrieb sind.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bremserstr. 79
67063
Ludwigshafen
Deutschland
DEB34

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Die Auswahl erfolgt nur nach den Kosten.

Zuschlagskriterium

Kosten
Gesamtkosten des Auftrags

Preis für insgesamt 45 IT-Visitenwagen inkl. der abgefragten Optionen für Wagen und 60 Monaten Service.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zubehör wie ausgeschrieben

Zusätzliche Angaben

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

§ 15 Abs. 3 VgV sieht die Möglichkeit vor, die Angebotsfrist im offenen Verfahren auf bis zu 15 Tage abzukürzen, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Standardangebotsfrist unmöglich macht, weil der Beschaffungsbedarf kurzfristig gedeckt werden muss. Die Gründe dafür müssen objektiv nachvollziehbar sein. Die ist hier der Fall:
Ursprünglich war geplant, die Ausschreibung bereits Anfang Januar durchzuführen. Durch Verzögerungen in der Pilotphase und die oben beschriebene Evaluationsnotwendigkeit, durch die Abhängigkeit vom Rollout der Digitalen Akte und der Verknüpfung mit patientensicherheitsrelevanten Prozessen, bei denen es ebenfalls zu Verzögerungen gekommen ist, konnte die Ausschreibung jedoch nicht wie geplant bereits Anfang Januar erfolgen. Der fixe Stichtag für den förderrechtlichen Mittelabruf nach KHZG bis Ende April 2026 erfordert nunmehr jedoch eine sehr kurzfristige Beschaffung, die unter Einhaltung der Standardfristen von 35 bzw. 30 Tagen nicht rechtzeitig zum Abschluss gebracht werden kann. Aus diesen Gründen ist eine Fristverkürzung zwingend erforderlich, da eine Lieferzeit von ca. 4 Wochen eingeplant werden muss und die Rechnungsstellung spätestens Mitte April erfolgen muss.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
0,01
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYMYESN

Einlegung von Rechtsbehelfen

Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.

Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Eignungsnachweise und Eigenerklärungen, Angebotsbezogene Zertifikate und Technische Dokumentationen können nachgefordert werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein.
Um Angabe, ob eine Eintragung in einer Berufsgenossenschaft besteht, wird gebeten.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Zur Beurteilung, ob der Bieter zur Erbringung des Auftrags wirtschaftlich in der Lage ist, möchte sich der Auftraggeber ein allgemeines Bild von dem Bieter machen. Daher reicht der Bieter eine kurze Unternehmensbeschreibung nebst Organigramm der Unternehmens- und gegebenenfalls Konzernstruktur sowie eine Übersicht über etwaige Zweigniederlassungen ein.
Zudem ist anzugeben, ob der Bieter ein KMU im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union ist.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung mit den im Eignungsformblatt (Anlage 1.2) genannten
Bedingungen vorzuhalten (dies sind: Geforderte Versicherungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: mind. 10 Mio. EUR
Geforderter Versicherungsumfang: Für mindestens jeweils 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr
(2-fache Maximierung der Versicherungssumme)
(d.h. mindestens 20 Mio. EUR / Kalenderjahr)

Den Nachweis des Bestehens einer ausreichenden Versicherung hat er durch Erklärung der Angaben zu seiner Versicherung im Eignungsformblatt zu führen. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat er einen Nachweis durch die Versicherung zu erbringen.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Bitte geben Sie diese Erklärung im Eignungsformblatt (Anlage 1.2) ab.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Bitte geben Sie diese Erklärung im Eignungsformblatt (Anlage 1.2) ab.

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Der Auftraggeber möchte sich zur Absicherung der ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung ein Bild von der Zahlungsfähigkeit des Bieters machen. Daher hat der Bieter seinen Liquiditätsstatus durch eine aktuelle Unbedenklichkeitserklärung seines Kreditinstituts oder einer entsprechenden Erklärung seines Steuerberaters (jeweils nicht früher als drei Monate vor Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt) nachzuweisen.

Eignungskriterium

Supply-Chain-Management

Gefordert wir eine Erklärung zum Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystem. Auf Anforderung sind zudem alle Auskünfte und Informationen zu erteilen, die für die gesetzliche Risikoanalyse nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz benötigt werden, gegebenenfalls auch für Vorlieferanten.
Bitte geben Sie diese Erklärung im Eignungsformblatt (Anlage 1.2) ab.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Der Auftraggeber geht davon aus, dass für die Ausführung des gegenständlichen Vorhabens eine adäquate Anzahl geeigneter technischer Fachkräften erforderlich ist. Der Auftraggeber bittet daher um Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
Bitte geben Sie diese Erklärung im Eignungsformblatt (Anlage 1.2) ab.

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle

Der Auftraggeber bittet daher um Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Bitte geben Sie diese Erklärung im Eignungsformblatt (Anlage 1.2) ab.

Eignungskriterium

Anzahl der Führungskräfte

Der Auftraggeber hält zur sachgerechten Ausführung des Auftrags eine adäquate Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften für erforderlich. Es wird daher um Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten und der Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren gebeten.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Der Bewerber weist dem Auftraggeber mindestens fünf Referenzen im Gebiet des EWR, davon drei Referenzen im deutschsprachigen Raum und von letzteren mindestens zwei von Kritis-Krankenhäusern, unter Angabe des Vertragsbeginns, des Leistungsvolumens und einer Kontaktperson beim Referenzgeber nach, welche vom Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre (2023 bis 2025) erbracht wurden. Die Refe-renzaufträge müssen in Bezug auf folgende Kriterien mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein:
- Leistung beinhaltet einen Auftrag des Referenzgebers über die angebotenen Visitenwagen von mehr als 30 Stück.
- Echtbetrieb bereits seit mindestens ein Jahr.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Die Leistungen, die für den Bewerber/Bieter durch Unterauftragnehmer erbracht werden, sind zu benennen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung