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Verfahrensangaben

Hämatologie-Automation -vergebener Auftrag

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
HRB-Nr. 3770
Bremserstr. 79
67063
Ludwigshafen
Deutschland
DEB34
stabsstelle_vergabe@klilu.de
+49 621503-4876

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung - Geschäftsstelle -
DE355604198
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp
+49 613116-2234

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

38434570-2
38432000-2
38000000-5
50400000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftraggeber hat zur der Sicherstellung der Versorgung der Hämatologie ein neues Gerätesystem für 2 Standorte beauftragt. Neben den Analysengeräten soll die Versorgung ein "Geräteparkmanagement" (Service und Wartung) und eine "Vollversorgung" (Verbrauchs- und Kontrollmaterialien) umfassen.
Mit der Beschaffung soll die Versorgung ab dem 01.07.2026 (Routinestart) für fünf Jahre mit einer auftraggeberseitigen Möglichkeit zur Verlängerung um dreimal jeweils ein Jahr sichergestellt werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Zur Versorgung der Hämatologie sowohl am Standort des Auftraggebers (folgend "Standort KliLu"), als auch an dessen Betriebsstätte BG-Klinik sollen die vorhandene Hämatologie-Automation XN-3000 und das Analysengerät XN-1000 (bzw. XN-1000 und XP-300 am Standort BG-Klinik) des Herstellers Sysmex GmbH abgelöst und gegen ein neues Gerätesystem ausgetauscht werden.
Der Bereich Hämatologie des Instituts für Labordiagnostik, Hygiene und Transfusionsmedizin benötigt Analysegeräte/-systeme, welche nach Art und Leistungsfähigkeit in der Lage sind, den Bedarf des Auftraggebers gemäß der im Anhang aufgeführten Liste der Analysen (Anhang 1 zur Leistungsbeschreibung) des KliLu zu decken. Im Zweigstellenlabor in der BG-Klinik soll ein baugleiches Einzelgerät eingesetzt werden, welches den Bedarf der BG-Klinik deckt.
Eine Backup-Lösung für die Messung von Blutbildern (in beiden Kliniken) und für die Erstellung und Färbung von Ausstrichen (nur KliLu) soll integriert bzw. Teil des Gesamtkonzepts sein.
Eine Wasseraufbereitungsanlage zum Betrieb einer Vorrichtung zur Herstellung von Systemflüssigkeiten aus Konzentraten soll im KliLu installiert werden. Die Anlage, deren Installation und ggf. bauseits notwendige Arbeiten sind ebenfalls bis zu einer Höhe von 15.000 EUR Bestandteil des Angebots.
Ebenso soll das System am Standort KliLu mit einer Notstromquelle (=unterbrechungsfreie Stromversorgung - USV) zur Überbrückung eines Stromausfalles ausgestattet sein. Diese muss in der Lage sein, den Vollbetrieb für eine Überbrückungszeitspanne von mindestens 15 Minuten bei 85% Batteriekapazität zu gewährleisten. Die USV und deren Wartung ist Bestandteil des Angebots.
Das einzureichende Preisangebot für die Verbrauchsmaterialien basiert auf der Analysenliste. Dabei dient die Analysenliste als Grundlage über Art und Menge der anfallenden Analysen. Die Zahlen stellen lediglich einen Anhaltspunkt dar und führen nicht zu einer Abnahmeverpflichtung.
Das "Geräteparkmanagement" soll jedenfalls neben der Lieferung, Aufstellung, Installation, Inbetriebnahme und Validierung der Laborgeräte auch deren Instandhaltung und jederzeitige Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft umfassen. Dies beinhaltet die herstellerseitige Wartung und Reparatur der Geräte, die Softwarepflege, sämtliche Instandhaltungsmaßnahmen sowie alle hierfür erforderlichen Ersatz- und Verschleißteile.
Auch soll die Einweisung und Schulung des Personals des Auftraggebers in die Geräte und Software erfasst werden. Hierbei soll ebenfalls die Möglichkeit der Neu- und Nachschulung des Personals über die Vertragslaufzeit inbegriffen sein.
Sämtliche für die Instandhaltung, Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft, Schulungen und Einweisungen entstehenden Anfahrtskosten sollen ebenfalls enthalten sein.

Umfang der Auftragsvergabe

0,01
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.07.2026
30.06.2031

3 x um jeweils Jahr

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bremserstr. 79
67063
Ludwigshafen
Deutschland
DEB34

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Ludwig-Guttmann-Straße 13
67071
Ludwigshafen
Deutschland
DEB34

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
technische Qualität

Verschiedene technisch-inhaltlich Aspekte; Details siehe Vergabeunterlagen (Leistungs- und Bewertungsmatrix)

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Kosten
Gesamtkosten

Gesamtkosten bestehend aus Mietkosten, Servicekosten und Verbrauchsmaterial für acht (5 + 3x1) Jahre

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.

Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).

Ergebnis

Allgemeine Angaben
Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2025-015-ILHT
Hämatologie-Automation
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Sysmex Deutschland GmbH
Sysmex Deutschland GmbH
Großunternehmen
22297
Hamburg
Deutschland
DE600
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

10.03.2026
23.03.2026

Angaben zum Angebot

02.03.2026
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung