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Verfahrensangaben

IT-Visitenwagen, Teil2 (vergebener Auftrag)

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
HRB-Nr. 3770
Bremserstr. 79
67063
Ludwigshafen
Deutschland
DEB34
stabsstelle_vergabe@klilu.de
+49 621503-4876

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung - Geschäftsstelle -
DE355604198
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp
+49 613116-2234

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33197000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Zuge der Einführung der Digitalen Akte entsteht im Klinikum Ludwigshafen ein erhöhter Bedarf an mobilen, leistungsfähigen und hygienisch sicheren Arbeitsplätzen. Die vorhandenen Visitenwagen erfüllen die heutigen Anforderungen an Nachhaltigkeit, Hygiene, Nutzerfreundlichkeit und Versorgungssicherheit nicht.
Das Klinikum Ludwigshafen hat den Auftrag von weiteren ca. 45 - 60 mobilen IT-Visitenwagen zur Unterstützung der digitalen Dokumentation am Patientenbett erteilt. Die Maßnahme ist Teil der Einführung der Digitalen Akte und wird teilweise aus Fördermitteln des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG, Fördertatbestand 3) gefördert.
Eine erste Tranche von 25 Stück ist bereits Ende 2025 als Direktvergabe nach vorheriger Markterkundung (mit ex-ante-Bekanntmachung) durchgeführt. Sie diente der kurzfristigen Ausstattung der Pilotabteilungen, die im Rahmen der Einführung der Digitalen Akte als erste in den Echtbetrieb gegangen sind. Die zeitkritische Verfügbarkeit war erforderlich, um den Go-Live-Termin sicherzustellen und zugleich Erfahrungen zu sammeln, wie sich die Wagen im klinischen Alltag hinsichtlich Laufzeit, Ergonomie, Hygiene und Servicekonzept bewähren.
Auf Basis der Ergebnisse aus der Pilotphase erfolgt nun im Anschluss eine europaweite Ausschreibung über weitere ca. 45 - 60 Visitenwagen, wovon 45 Stück obligatorisch sind, die weiteren 15 Stück dienen als Puffer für etwaigen Mehrbedarf. Die Ausschreibung erfolgt als Rahmenvertrag mit einer Mindestabrufmenge von 45 Stück und einer Maximalmenge von 60 Stück.
Die gewonnenen Praxiserkenntnisse werden genutzt, um die technischen Spezifikationen weiter zu präzisieren und sicherzustellen, dass die finale Beschaffung bedarfsgerecht, wirtschaftlich und transparent erfolgt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die IT-Visitenwagen bilden die mobile Basisinfrastruktur für Pflege- und Behandlungsdokumentation, ärztliche Leistungsdokumentation sowie Spracherkennung. Sie sind damit ein zentraler Bestandteil der Digitalisierung klinischer Kernprozesse und müssen höchste Anforderungen an Zuverlässigkeit, Ergonomie und Hygiene erfüllen.
Für das Klinikum Ludwigshafen sind dabei vier Kategorien von zentraler Bedeutung:
- Nachhaltigkeit: Langlebigkeit der Komponenten, lange Akkulaufzeiten und wartungsarme Systeme, die Investitionssicherheit gewährleisten.
- Hygiene: Validierte, desinfizierbare Oberflächen und Konstruktionen, die den hohen Anforderungen eines Maximalversorgers - insbesondere in Isolations- und Intensivbereichen - entsprechen.
- Handling: Intuitive Bedienbarkeit, ergonomische Verstellmechanismen und störungsfreier Betrieb über eine gesamte Schicht hinweg.
- KRITIS / Versorgungssicherheit: Hersteller mit stabiler Marktstellung, ISO-zertifizierten Prozessen und einem belastbaren Service- und Ersatzteilkonzept zur Sicherstellung der Betriebskontinuität.

Umfang der Auftragsvergabe

0,01
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Der Rahmenvertrag hat eine fixe Laufzeit von 24 Monaten und wird nicht verlängert.
Der Wartungsvertrag hat eine Laufzeit von 60 Monaten und kann jährlich verlängert werden, solange die Wagen im Betrieb sind.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Bremserstr. 79
67063
Ludwigshafen
Deutschland
DEB34

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt nach einer Rangfolge

Die Auswahl erfolgt nur nach den Kosten.

Zuschlagskriterium

Kosten
Gesamtkosten des Auftrags

Preis für insgesamt 45 IT-Visitenwagen inkl. der abgefragten Optionen für Wagen und 60 Monaten Service.

1
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zubehör wie ausgeschrieben

Zusätzliche Angaben

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

§ 15 Abs. 3 VgV sieht die Möglichkeit vor, die Angebotsfrist im offenen Verfahren auf bis zu 15 Tage abzukürzen, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Standardangebotsfrist unmöglich macht, weil der Beschaffungsbedarf kurzfristig gedeckt werden muss. Die Gründe dafür müssen objektiv nachvollziehbar sein. Die ist hier der Fall:
Ursprünglich war geplant, die Ausschreibung bereits Anfang Januar durchzuführen. Durch Verzögerungen in der Pilotphase und die oben beschriebene Evaluationsnotwendigkeit, durch die Abhängigkeit vom Rollout der Digitalen Akte und der Verknüpfung mit patientensicherheitsrelevanten Prozessen, bei denen es ebenfalls zu Verzögerungen gekommen ist, konnte die Ausschreibung jedoch nicht wie geplant bereits Anfang Januar erfolgen. Der fixe Stichtag für den förderrechtlichen Mittelabruf nach KHZG bis Ende April 2026 erfordert nunmehr jedoch eine sehr kurzfristige Beschaffung, die unter Einhaltung der Standardfristen von 35 bzw. 30 Tagen nicht rechtzeitig zum Abschluss gebracht werden kann. Aus diesen Gründen ist eine Fristverkürzung zwingend erforderlich, da eine Lieferzeit von ca. 4 Wochen eingeplant werden muss und die Rechnungsstellung spätestens Mitte April erfolgen muss.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
0,01
EUR
EUR
0,01
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.

Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).

Ergebnis

Allgemeine Angaben
Angaben zum Auftrag
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2026-001-GBDIT
IT-Visitenwagen, Teil 2
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

März Network Service GmbH
HRB14333
Großunternehmen
Adalperostr. 45
85737
Ismaning
Deutschland
DE21H
mob.insidesales@maerz-network.de
0893268130
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

12.03.2026
20.03.2026

Angaben zum Angebot

10.03.2026
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung