Im Klinikum sind derzeit insgesamt 67 Ultraschallgeräte unterschiedlicher Hersteller und Typen, je nach fachlichem Bedarf und diagnostischem Einsatzgebiet, und verschiedenen Alters im Einsatz. Der Auftraggeber möchte ein bedarfsorientiertes und planbares Gerätemanagement etablieren, das die Investitionsplanung, die Optimierung des Geräteparks mittels Analyse des Bedarfs nach Gerätetyp und Geräteanzahl, die bedarfsgerechte und wirtschaftliche, herstellerunabhängige Beschaffung neuer Geräte und deren Austausch, ggf. die Gestellung von Leihgeräten sowie die Instandhaltung und Instandsetzung der Geräte umfasst. Die Beschaffung soll sämtliche notwendigen Geräte sowie einen Vollwartungsservice umfassen.Ziel dieser Ausschreibung ist die Vergabe eines Auftrags über die vollständige und nachhaltige Betreuung des Ultraschallgeräteparks des Klinikums über einen Zeitraum von acht Jahren. Dies umfasst die technische Instandhaltung bestehender Systeme, die gestufte und bedarfsorientierte Erneuerung veralteter Geräte gemäß Investitionsplanung sowie die qualifizierte Schulung des klinischen Personals.Der Vertragsgegenstand ist eine Kombination aus Lieferleistungen und Dienstleistungen.
Grundlage ist eine partnerschaftliche Versorgungsstruktur mit einem zentral verantwortlichen Auftragnehmer. Dieser gewährleistet durchgängige Funktionalität, klinische Sicherheit und technologische Weiterentwicklung der eingesetzten Systeme. Die auszuschreibenden Leistungen sind so zu erbringen, dass die maximale Verweildauer eines Geräts im Einsatz 15 Jahre nicht überschreitet. Dabei sind sowohl technische als auch klinisch-funktionale Kriterien maßgeblich.Der bestehende Gerätepark wird in Gänze in den Versorgungsvertrag übernommen. Der Gerätepark wird durch regelmäßige Wartung (präventiv und korrektiv), STK-Prüfungen, Softwarepflege und Instandhaltung technisch aufrechterhalten. Die Erneuerung erfolgt gestuft und strategisch fundiert unter Berücksichtigung technischer Alterung, Reparaturhäufigkeit und klinischer Bedeutung, einer Austauschplanung auf Basis der Untersuchungslast und der Evaluierung und Fortschreibung der Austauschplanung im jährlichen Investitionsdialog.Das anzubietende Umstellungskonzept stellt sicher, dass der Systemwechsel in einem klinisch sensiblen Umfeld risikominimiert und qualitätsgesichert erfolgt. Es ist integraler Bestandteil des Versorgungsvertrags und wird bei Bedarf projektbezogen angepasst.Ziel der Investitionsplanung ist die systematische, transparente und bedarfsgerechte Erneuerung des Ultraschallgeräteparks des Klinikums innerhalb der achtjährigen Vertragslaufzeit. Die Erneuerung erfolgt unter Beibehaltung der medizinischen Versorgungsqualität, der technischen Aktualität sowie unter Einhaltung wirtschaftlicher Kriterien.Die Investitions- und Erneuerungsplanung ist integraler Bestandteil des Versorgungsvertrages. Sie unterliegt einer jährlichen Evaluierung und Fortschreibung in Abstimmung mit dem Auftraggeber und ist mit den klinischen Fachbereichen sowie der Medizintechnik des Hauses abzugleichen.Das Investitionsbudget wird jährlich bereitgestellt und orientiert sich an einem gemeinsamen Planungsgespräch zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Die Mittel sind zweckgebunden für Geräteerneuerung und -integration einzusetzen.Das Servicekonzept ist integraler Bestandteil des Versorgungsvertrags. Es dient der nachhaltigen Sicherstellung von Funktionalität, Sicherheit und Nutzungskompetenz aller betreuten Systeme und wird regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber weiterentwickelt.
Verschiedene technisch-inhaltlich Aspekte; Details siehe Vergabeunterlagen (Leistungs- und Bewertungsmatrix)
Gesamtkosten bestehend aus Investitionsbudget, Service- und Wartungskosten für acht Jahre
Die Leistungsbeschreibung enthält sensible Geschäftsgeheimnisse und werden daher den Wettbewerbern nur nach Einreichung (über das Kommunikationstool) der beigefügten Vertraulichkeitserklärungen (Anlage 1.5, bei Bedarf Anlage 1.6) zur Verfügung gestellt.
Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigt, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
Der Auftraggeber möchte ein bedarfsorientiertes und planbares Gerätemanagement etablieren, das die Investitionsplanung, die Optimierung des Geräteparks mittels Analyse des Bedarfs nach Gerätetyp und Geräteanzahl, die bedarfsgerechte und wirtschaftliche, herstellerunabhängige Beschaffung neuer Geräte und deren Austausch, ggf. die Gestellung von Leihgeräten sowie die Instandhaltung und Instandsetzung der Geräte umfasst. Die Beschaffung soll sämtliche notwendigen Geräte sowie einen Vollwartungsservice umfassen. Nach Kenntnisstand des Auftraggebers ist auf dem Markt derzeit ein solches Konzept nicht verfügbar. Zwar gibt es Händler, die verschiedene Gerätemarken und Typen abdecken können, diese bieten jedoch in der Regel keinen oder nur für Teile der Geräte Wartungsservice an. Es gibt auch Hersteller, die eine Vollversorgung, also Lieferung und Wartung der Geräte anbieten, allerdings nur für die von Ihnen produzierten / vertriebenen Gerätetypen. Ein umfassendes Versorgungs- und Servicekonzept, angefangen bei der Ist-Aufnahme der Bestandsgeräte, zustands-, herstellerunabhängige bedarfs- und nutzungsorientierte Austausch- und Investitionsplanung unter Berücksichtigung eines zur Verfügung gestellten Investitionsbudgets, Schulung des Personals, Instandhaltung- und setzung der Geräte, ist eine neue Form der Zusammenarbeit mit dem Ziel eines wirtschaftlichen und bedarfsgerechten optimierten Geräteparkmanagements.
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Eignungsnachweise können nachgefordert werden, angebotsbezogene Unterlagen, Nachweise, Angaben können mit Ausnahme von wesentlichen Preisangaben nachgefordert werden.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein.Um Angabe, ob eine Eintragung in einer Berufsgenossenschaft besteht, wird gebeten.
Zur Beurteilung, ob der Bieter zur Erbringung des Auftrags wirtschaftlich in der Lage ist, möchte sich der Auftraggeber ein allgemeines Bild von dem Bieter machen. Daher reicht der Bieter eine kurze Unternehmensbeschreibung nebst Organigramm der Unternehmens- und gegebenenfalls Konzernstruktur sowie eine Übersicht über etwaige Zweigniederlassungen ein.Zudem ist anzugeben, ob der Bieter ein KMU im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union ist.
Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung mit den im Eignungsformblatt {Anlage 1.2) genanntenBedingungen vorzuhalten (dies sind: Geforderte Versicherungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: mind. 10 Mio. EURGeforderter Versicherungsumfang: Für mindestens jeweils 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr (2-fache Maximierung der Versicherungssumme) (d.h. mindestens 20 Mio. EUR / Kalenderjahr)
Den Nachweis des Bestehens einer ausreichenden Versicherung hat er durch Erklärung der Angaben zu seiner Versicherung im Eignungsformblatt zu führen. Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers hat er einen Nachweis durch die Versicherung zu erbringen.
Erklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Serviceumsätze und Geräteumsätze) sowie über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers: Vorlage der Jahresabschlüsse.
Der Auftraggeber möchte sich zur Absicherung der ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung ein Bild von der Zahlungsfähigkeit des Bieters machen. Daher hat der Bieter seinen Liquiditätsstatus durch eine aktuelle Unbedenklichkeitserklärung seines Kreditinstituts oder einer entsprechenden Erklärung seines Steuerberaters (jeweils nicht früher als drei Monate vor Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt) nachzuweisen.
Gefordert wir eine Erklärung zum Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystem. Auf Anforderung sind zudem alle Auskünfte und Informationen zu erteilen, die für die gesetzliche Risikoanalyse nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz benötigt werden, gegebenenfalls auch für Vorlieferanten.
Der Auftraggeber hält zur sachgerechten Ausführung des Auftrags eine adäquate Anzahl an Beschäftigten und Führungskräften für erforderlich. Es wird daher um Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten und der Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren und aktuell gebeten.
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden folgende Kriterien abgefragt und bewertet:Leistungsfähigkeit des technischen Serviceteams: - Anzahl Servicetechniker im Umkreis von 200 km zum Klinikum im eigenen Unternehmen des Bieters (im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre)
nachweisliche berufliche Erfahrung in der Medizintechnik der Serviceleitung sowie des Servicetechniker-Teams
Die Leistungen, die für den Bewerber/Bieter durch Unterauftragnehmer erbracht werden, sind zu benennen.Zudem sind die Ausstattungsteile, die dem Bewerber/Bieter im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung stehen, unter Angaben des eignungsverleihenden Unternehmens zu benennen.
Kopie des Sachkundenachweises nach § 83 Abs. 3 ist beizufügen.
Der Bieter ist autorisierter Händler und zertifizierter Servicepartner für mindestens zwei Hersteller. Entsprechende Nachweise (Zertifikate, Herstellerbestätigung o.ä.) sind beizufügen.
Der Bieter macht Angaben dazu, für welche Hersteller und Gerätetypen er kurzfristig Leih- und Ersatzgeräte zur Überbrückung von Reparaturmaßnahmen bereitstellen kann. Es müssen mindestens Geräte von zwei verschiedenen Herstellern bereitgestellt werden können.
Der Bieter macht Angaben dazu, für welche Hersteller und Gerätetypen er kurzfristig Leih- und Ersatzgeräte zur Überbrückung von Reparaturmaßnahmen bereitstellen kann. Es müssen mindestens Geräte von zwei verschiedenen Herstellern bereitgestellt werden können. Bewertet werden maximal drei weitere, über die Mindestanforderung hinausgehende, Hersteller.
Der Bewerber benennt unter Angabe des Leistungsvolumens und einer Kontaktperson beim Referenzgeber mindestens zwei Referenzaufträge, welche vom Bewerber innerhalb der letzten fünf Jahre (2020 bis Ende 2024) erbracht wurden. Die Referenzaufträge müssen in Bezug auf folgende Kriterien mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein:- Referenzgeber müssen entweder Universitätsklinika, Krankenhäuser der Maximalversorgung oder sonstige Krankenhäuser mit einer Anzahl von mindestens 750 Betten und einem Schwerpunkt auf Kardiologie/ Herzchirurgie, Neurologie und Onkologie haben. - Referenzaufträge sind Liefer- und Wartungsverträge über verschiedene Gerätetypen unterschiedlicher Hersteller (nachweislich mindestens 2 Hersteller die pro Auftrag abgedeckt werden).
Folgende Kriterien, die nachweislich über die vorstehende Mindestanforderung hinausgehen, werden als Auswahlkriterium bewertet: - Je zusätzliche Referenz, die die Mindestanforderungen (zwei Hersteller) erfüllt: 10 Punkte, - Je zusätzliche Referenz, die die Mindestanforderungen erfüllt und mindestens drei Hersteller abdeckt: je Referenz 10 Punkte und je zusätzlichem Hersteller 10 Punkte, Maximal werden drei zusätzliche Referenzen bewertet = erreichbare Punkte: 120 Punkte
Leistungsfähigkeit des Applikationsteam:- Mindestens zwei Applikationsmitarbeiter im eigenen Unternehmen des Bieters (im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre) mit Zuständigkeit für die Region des Auftraggebers - und für mindestens 2 Applikation über verschiedene Marken/Hersteller
Leistungsfähigkeit des Applikationsteam:- Mindestens drei Applikationsmitarbeiter im eigenen Unternehmen des Bieters (im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre) mit Zuständigkeit für die Region des Auftraggebers - und für mindestens 2 Applikation über verschiedene Marken/HerstellerBewertung: 3-4 Pers.= 50 Punkte, mindestens 5 Pers.= 100 Punkte
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers für die Erfüllung des Vertrages Sicherheit zu leisten. Die Sicherheit umfasst auch zukünftige Vertragsänderungen sowie Ansprüche auf Vertragsstrafe und Schadensersatz jeder Art, als auch die Rückerstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen. Die Sicherheit ist durch eine unbefristete, selbstschuldnerische und unbedingte Bürgschaft eines Kreditinstituts/Kreditversicherers bis zu einer Gesamthöhe von jeweils 5% der Bruttogesamtauftragswertes für die Vollversorgung und das Geräteparkmanagement, bezogen auf die fixe Laufzeit ohne Verlängerungsoptionen gegenüber dem Auftraggeber entsprechend § 18 VOL/B zu erbringen. Der Auftraggeber kann von der Anforderung einer Sicherungsbürgschaft oder anderweitiger Sicherheiten nach eigenem Ermessen Abstand nehmen.