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Übernahme und Verwertung von Elektro und Elektronikaltgeräten 2026 - 2028
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
ZAK - Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern AöR
Kapiteltal
67657
Kaiserslautern
Deutschland
DE811673817
Stabsstelle Recht und Vergabe
Herrn Wolfger
+49 63134117-1180
+49 63134117-7777
matthias.wolfger@zak-kl.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYJYEZQ

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYJYEZQ/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Der AG unterhält auf seinem eigenen Betriebsgelände eine Übernahmestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte. Dort werden zum einen direkt von den Bürgern selbst angelieferte Elektro- und Elektronikaltgeräte erfasst. Zum anderen erledigt der AG für den Landkreis Kaiserslautern die haushaltsnahe Abholung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Diese beiden Mengenströme werden in separaten Containern erfasst, so dass insoweit auf dem Betriebsgelände des AG eine entsprechende Anzahl an Container (siehe Anlage 4) vorzuhalten bzw. zu gestellen sind.
Daneben gibt es für manche Elektro- und Elektronikaltgeräte weitere Anfallstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte, die aus Anlage 4 ersichtlich sind. Die Verwertung der dort erfassten und in § 4 Abs. 1.2 beschriebenen vertragsgegenständlichen Elektro- und Elektronikaltgeräte obliegt ebenfalls dem AG. Dabei handelt es sich um Wertstoffhöfe der Stadtbildpflege Kaiserslautern - Eigenbetrieb der Stadt Kaiserslautern - und des Landkreises Kaiserslautern.
Folgende Leistungen sind insbesondere vom AN durchzuführen:
- Gestellung der für die Erfassung der Elektro- und Elektronikaltgeräte erforderlichen Behälter gemäß Anlage 4,
- kontinuierliche, bedarfsgerechte Übernahme der Elektro- und Elektronikaltgeräte an den Übernahmestellen gemäß Anlage 4 auf Abruf,
- ordnungsgemäße Verwertung einschließlich der ordnungsgemäßen Entsorgung ggf. bei der Behandlung anfallender Abfälle/Stoffe/Produkte,
- sämtliche Leistungen der Raumüberwindung in geeigneten Transportfahrzeugen des AN bis zum Abschluss der Prozesskette,
- Erstellung und Übergabe eines monatlichen lückenlosen Mengenstromnachweises, einschließlich der Wiegenoten über den Eingang bei der/den Verwertungsanlage/n; die Wiegenoten müssen den alle Angaben für Registerführung gem. NachweisV enthalten,
- Verwertungsnachweisführung gegenüber der ear (stiftung elektroaltgeräte register), insbesondere monatliche Mitteilungen nach § 26 Abs. 1 Nummer 1 ElektroG.
Die verkehrstechnischen Gegebenheiten sind vom AN nach dessen freiem Ermessen zu berücksichtigen. Der AN trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der von ihm geforderten Leistungen.

Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Haupterfüllungsort

ZAK - Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern AöR
Kapiteltal
67657
Kaiserslautern

Weitere Erfüllungsorte

Städtischer Wertstoffhof
Daennerstraße 17
67657
Kaiserslautern
Städtischer Wertstoffhof
Pfaffstraße 3
67655
Kaiserslautern
Städtischer Wertstoffhof
Siegelbacherstraße 187
67659
Kaiserslautern

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

01.12.2026
30.11.2028

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppe 4 ohne Nachtspeicherheizgeräte
1

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Der AG unterhält auf seinem eigenen Betriebsgelände eine Übernahmestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte. Dort werden zum einen direkt von den Bürgern selbst angelieferte Elektro- und Elektronikaltgeräte erfasst. Zum anderen erledigt der AG für den Landkreis Kaiserslautern die haushaltsnahe Abholung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Diese beiden Mengenströme werden in separaten Containern erfasst, so dass insoweit auf dem Betriebsgelände des AG eine entsprechende Anzahl an Container (siehe Anlage 4) vorzuhalten bzw. zu gestellen sind.
Daneben gibt es weitere Anfallstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte, die aus Anlage 4 ersichtlich sind. Die Verwertung der dort erfassten und in § 4 Abs. 1.2 beschriebenen vertragsgegenständlichen Elektro- und Elektronikaltgeräte obliegt ebenfalls dem AG. Dabei handelt es sich um Wertstoffhöfe der Stadtbildpflege Kaiserslautern - Eigenbetrieb der Stadt Kaiserslautern - und des Landkreises Kaiserslautern.
Folgende Leistungen sind insbesondere vom AN durchzuführen:
- Gestellung der für die Erfassung der Elektro? und Elektronikaltgeräte erforderlichen Container gem. Anlage 4,
- Kontinuierliche, bedarfsgerechte Übernahme der Elektro- und Elektronikaltgeräte an den Übernahmestellen gem. Anlage 4 auf Abruf,
- Ordnungsgemäße Verwertung einschließlich der ordnungsgemäßen Entsorgung ggf. bei der Behandlung anfallender Abfälle/Stoffe/Produkte,
- Sämtliche Leistungen der Raumüberwindung in geeigneten Transportfahrzeugen des AN bis zum Abschluss der Prozesskette,
- Erstellung und Übergabe eines monatlichen lückenlosen Mengenstromnachweises, einschließlich der Wiegenoten über den Eingang bei der/den Verwertungsanlage/n; die Wiegenoten müssen alle Angaben für Registerführung gem. NachweisV enthalten,
- Verwertungsnachweisführung gegenüber der ear (stiftung elektroaltgeräte register), insbesondere monatliche/jährliche Mitteilungen nach § 26 Abs. 1 Nummer 1.
Die verkehrstechnischen Gegebenheiten sind vom AN nach dessen freiem Ermessen zu berücksichtigen. Der AN trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der von ihm geforderten Leistungen.
Der AG überlässt dem AN die Auswahl der technischen Verfahren (technikoffenes Verfahren). Die Behandlung der vertragsgegenständlichen Elektro- und Elektronikaltgeräte muss in dauerhaft hierzu öffentlich-rechtlich genehmigten Anlagen erfolgen. Alle maßgeblichen gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten. Für alle in den Verfahren anfallenden Abfälle, Stoffe und Produkte ist deren ordnungsgemäße weitere Verwertung/Entsorgung sicher zu stellen.
Der AG übernimmt keine Garantie für die genaue Zusammensetzung der Gerätegruppe. Der AN muss die Zusammensetzung auch aus eigener Fachkunde einschätzen. Tatsächliche Abweichungen von der Einschätzung des AN berechtigen nicht zu einer Preisanpassung. Der AG übernimmt gleichfalls keine Gewähr dafür, dass alle erfassten Geräte unberaubt und unbeschädigt sind. Er wird aber geeignete Maßnahmen ergreifen, damit Beschädigungen und Beraubungen in seinem Einflussbereich möglichst ausgeschlossen sind.

Weiter wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppe 5
2

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Der AG unterhält auf seinem eigenen Betriebsgelände eine Übernahmestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte. Dort werden zum einen direkt von den Bürgern selbst angelieferte Elektro- und Elektronikaltgeräte erfasst. Zum anderen erledigt der AG für den Landkreis Kaiserslautern die haushaltsnahe Abholung von Elektro? und Elektronikaltgeräten. Diese beiden Mengenströme werden in separaten Containern erfasst, so dass insoweit auf dem Betriebsgelände des AG eine entsprechende Anzahl an Container (siehe Anlage 4) vorzuhalten bzw. zu gestellen sind.
Daneben gibt es weitere Anfallstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte, die aus Anlage 4 ersichtlich sind. Die Verwertung der dort erfassten und in § 4 Abs. 1.2 beschriebenen vertragsgegenständlichen Elektro? und Elektronikaltgeräte obliegt ebenfalls dem AG. Dabei handelt es sich um Wertstoffhöfe der Stadtbildpflege Kaiserslautern - Eigenbetrieb der Stadt Kaiserslautern - und des Landkreises Kaiserslautern.
Folgende Leistungen sind insbesondere vom AN durchzuführen:
- Gestellung der für die Erfassung der Elektro- und Elektronikaltgeräte erforderlichen Behälter gemäß Anlage 4,
- kontinuierliche, bedarfsgerechte Übernahme der Elektro- und Elektronikaltgeräte an den Übernahmestellen gemäß Anlage 4 auf Abruf,
- ordnungsgemäße Verwertung einschließlich der ordnungsgemäßen Entsorgung ggf. bei der Behandlung anfallender Abfälle/Stoffe/Produkte,
- sämtliche Leistungen der Raumüberwindung in geeigneten Transportfahrzeugen des AN bis zum Abschluss der Prozesskette,
- Erstellung und Übergabe eines monatlichen lückenlosen Mengenstromnachweises, einschließlich der Wiegenoten über den Eingang bei der/den Verwertungsanlage/n; die Wiegenoten müssen den alle Angaben für Registerführung gem. NachweisV enthalten,
- Verwertungsnachweisführung gegenüber der ear (stiftung elektroaltgeräte register), insbesondere monatliche/jährliche Mitteilungen nach § 26 Abs. 1 Nummer 1.
Die verkehrstechnischen Gegebenheiten sind vom AN nach dessen freiem Ermessen zu berücksichtigen. Der AN trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der von ihm geforderten Leistungen.
Der AG überlässt dem AN die Auswahl der technischen Verfahren (technikoffenes Verfahren). Die Behandlung der vertragsgegenständlichen Elektro? und Elektronikaltgeräte muss in dauerhaft hierzu öffentlich?rechtlich genehmigten Anlagen erfolgen. Alle maßgeblichen gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten. Für alle in den Verfahren anfallenden Abfälle, Stoffe und Produkte ist deren ordnungsgemäße weitere Verwertung/Entsorgung sicher zu stellen.
Der AG übernimmt keine Garantie für die genaue Zusammensetzung der Gerätegruppe. Der AN muss die Zusammensetzung auch aus eigener Fachkunde einschätzen. Tatsächliche Abweichungen von der Einschätzung des AN berechtigen nicht zu einer Preisanpassung. Der AG übernimmt gleichfalls keine Gewähr dafür, dass alle erfassten Geräte unberaubt und unbeschädigt sind. Er wird aber geeignete Maßnahmen ergreifen, damit Beschädigungen und Beraubungen in seinem Einflussbereich möglichst ausgeschlossen sind.

Weiter wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Beschreibung
Übernahme und Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten
3

Erfüllungsort

Art und Umfang der Leistung

Der AG unterhält auf seinem eigenen Betriebsgelände eine Übernahmestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte. Dort werden fachmännisch und gemäß ElektroG verpackte Nachtspeicherheizgeräte auf Paletten erfasst.
Folgende Leistungen sind insbesondere vom AN durchzuführen:
- Übernahme der Nachspeicherheizgeräte und Austausch der vollen gegen leere Paletten am Standort der ZAK,
- kontinuierliche, bedarfsgerechte Übernahme der Nachtspeicherheizgeräte an der Übernahmestellen am Standort der ZAK auf Abruf,
- ordnungsgemäße Entsorgung einschließlich der ordnungsgemäßen Verwertung und Beseitigung bei der Behandlung anfallender Abfälle/Stoffe/Produkte,
- sämtliche Leistungen der Raumüberwindung in geeigneten Transportfahrzeugen des AN bis zum Abschluss der Prozesskette,
- Erstellung und Übergabe eines monatlichen lückenlosen Mengenstromnachweises, einschließlich der Wiegenoten über den Eingang bei der/den Entsorgungsanlage/n; die Wiegenoten müssen alle Angaben für Registerführung gemäß NachweisV enthalten,
- Verwertungsnachweisführung gegenüber der ear (stiftung elektroaltgeräte register), insbesondere monatliche/jährliche Mitteilungen nach § 26 Abs. 1 Nummer 1 ElektroG.
Die verkehrstechnischen Gegebenheiten sind vom AN nach dessen freiem Ermessen zu berücksichtigen. Der AN trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der von ihm geforderten Leistungen.
Der AG überlässt dem AN die Auswahl der technischen Verfahren (technikoffenes Verfahren). Die Behandlung der Nachtspeicherheizgeräte muss in dauerhaft hierzu öffentlich?rechtlich genehmigten Anlagen erfolgen. Alle maßgeblichen gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten. Für alle in den Verfahren anfallenden Abfälle, Stoffe und Produkte ist deren ordnungsgemäße weitere Verwertung/Entsorgung sicher zu stellen.
Der AG übernimmt keine Garantie für die genaue Zusammensetzung der Gerätegruppe. Der AN muss die Zusammensetzung auch aus eigener Fachkunde einschätzen. Tatsächliche Abweichungen von der Einschätzung des AN berechtigen nicht zu einer Preisanpassung. Der AG übernimmt gleichfalls keine Gewähr dafür, dass alle erfassten Geräte unberaubt und unbeschädigt sind. Er wird aber geeignete Maßnahmen ergreifen, damit Beschädigungen und Beraubungen in seinem Einflussbereich möglichst ausgeschlossen sind.

Weiter wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

14.04.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

31.05.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

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