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Verfahrensangaben

Ersatz Terberg

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

ZAK - Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern AöR
DE811673817
Kapiteltal 2
67657
Kaiserslautern
Deutschland
DEB32
Stabsstelle Recht und Vergabe
matthias.wolfger@zak-kl.de
+49 63134117-1180
+49 63134117-7777

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Leitweg-ID:07-0001801100000-05
Stiftsstraße 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 6131162-234
+49 6131162-113

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die ZAK plant die Beschaffung einer 4X4 Schwerlastsattelzugmaschine zum Transport von Abfällen auf dem Betriebsgelände und insbesondere innerhalb offener und geschlossener Anlagen.

Dabei ist es erforderlich, dass die Sattelzugmaschine über eine hohe Rangierfähigkeit verfügt, welche unteranderem durch einen 180° Drehsitz mit logischer Lenkumstellung und mitschwingender Pedalerie ermöglicht wird. Zudem muss die Sattelzugmaschine über einen einfachen Zugang zur Fahrerkabine verfügen und von allen Seiten zugänglich sein.

Gleichzeitig muss die Schwerlastsattelzugmaschine bei erheblichen Steigungen und wenig Traktion stets sicher manövierfähig sein.

Die mit der Schwerlastsattelzugmaschine transportierten Auflieger übersteigen die 40t regelmäßig.

Zudem muss die Schwerlastsattelzugmaschine sowohl über zwei verschiedene Hydraulikdrücke verfügen. Außerdem benötigt sie zwei verschiedene elektrische Anschlussysteme, welche mit vorhandenen Aufliegern kompatibel sind.

Es ist weiter essentiell, dass sich die Sattelzugmaschine ohne jedwede Kompatibilitätsprobleme in den bestehenden Fuhrpark einfügt. Die seit Jahren im Betrieb befindliche Hauptsattelzugmaschine ist eine Terberg RT 323. Die neu zu beschaffende Schwerlastsattelzugmaschine ersetzt bei der ZAK deren Ersatzmaschine. Entsprechend hat die neue Schwerlastsattelzugmaschine alle Anforderungen der Terberg RT 323 zu erfüllen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die ZAK transportiert Biomüll sowie Kompost mittels einer Schwerlastsattelzugmaschine auf dem Betriebsgelände. Das Betriebsgelände ist dabei besonders herausfordernd, da es sich um abschüssiges Gelände handelt, welches sich gleichzeitig durch eine dichte Bebauung im Anlagenbereich auszeichnet. Die Schwerlastsattelzugmaschine muss dabei innerhalb der Anlagen die Auflieger in sehr enge und unübersichtliche Boxen einfahren. In einer Anlage muss die Schwerlastsattelzugmaschine Auflieger unterhalb von Förderbändern punktgenau rangieren. Da die Förderbänder über Stützpfeiler verlaufen, ist ein rangieren zwischen den Stützpfeilern ohne Tuschschieren dieser erforderlich. Aufgrund dieser Anforderung kommt rückwärtiges rangieren nicht in Betracht. Somit ist eine hohe Rangierfähigkeit erforderlich. Zudem muss die Schwerlastsattelzugmaschine von allen Seiten zugänglich sein, da es innerhalb der Anlagen vorkommt das eine oder auch beide Seiten nicht zugänglich sind. In letzterem Fall ist ein Einsteigen von hinten erforderlich.

Gleichzeitig befördert die Terberg die beladenen Auflieger innerhalb des Firmengeländes. Dort befindet sie sich im Verkehr mit einer betriebenen DK I Deponie und damit am Tag hunderten 40 Tonner sowie Radladern bis zur Größe L150 sowie PKWs von Privatpersonen und Mitarbeitern. Um hier Unfälle zu vermeiden, muss die Terberg die zuvor rückwärtig rangierten Auflieger vorwärts wieder herausziehen. Darüber hinaus ist ein schneller Wechsel zwischen dem rückwärtigen rangierenden zum vorwärts ziehenden Betrieb erforderlich. Diese hohe Rangierfähigkeit wird unteranderem durch den 180° Drehsitz mit logischer Lenkumstellung und mitschwingender Pedalerie ermöglicht, da diese sowohl beim Vorwärts als auch beim Rückwärtsfahrten immer in Fahrtrichtung zu schauen und eine optimale Übersicht zu behalten.

Das Gelände der ZAK verfügt über erhebliche Steigungen und Gefälle beispielsweise ein Gefälle auf 300m Länge von über 50m Höhe. Zudem handelt es sich in den Außenanlagen um teilweise sehr verschmutze und rutschige Straßen. Abhängig von der Wetterlage verschärft sich die Situation, welche zudem aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens die stehts, maximale Kontrolle über das Fahrzeug erfordert. Auch in den Innenanlagen ist die Belastung der Böden zwischen den Stützpfeilern aufgrund des Bioabfalls und der daraus folgenden verringerten Griffigkeit des Bodens stark herausfordernd. Ein Permanenter Allradantrieb und ein leistungsstarker Motor sind zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitens zwingend erforderlich.

Die zu befördernde Auflieger überschreiten das Gewicht von 40t regelmäßig deutlich. Es ist daher erforderlich das sehr schwere Lasten problemlos, sicher und Millimetergenau bewegt werden können. Ebenso ist es zwingend erforderlich das die Sattelplatte mit voll beladenem Auflieger ca 40t um ca. 20cm angehoben werden kann, damit ein sicheres und schnelles Abstellen der Auflieger gewährleistet ist.

Die ZAK verfügt über 7 Fliegl 3 Achs Abschiebe-Sattelauflieger und einen Hakenlift-Sattelauflieger mit Meiller Aufbau die mit der Terberg bewegt werden müssen. Diese Sattelauflieger sind auf die Anschlüsse wie z.B Hydraulik, Pneumatik und Elektrik auf die Terberg Zugmaschinen ausgelegt.

Diese Anforderungen werden, wie jahrelange Erfahrungen der ZAK bestätigen durch die Terberg RT 323 Zugmaschine erfüllt.

Zudem ist die ZAK eigene Werkstatt für Notreparaturen an den Terberg RT ausgerüstet und kennt sich an der verbauten Technik aus. Dafür betreibt die Werkstatt auch eine Lagerhaltung für Verschleißteile, Reifen und Verbrauchsmaterialien für die Terberg RT, um den Betrieb der kompletten Anlagen aufrecht zu erhalten und Ausfälle auf Grund von Lieferengpässe bei entsprechenden Produkten zu vermeiden. Die Werkstatt betreibt dafür ein Marktmonitoring und legt frühzeitig neue Lager an, wenn sich Lieferprobleme in der Zukunft abzeichnen. Insbesondere in den Jahren 2020, 2021,2022 und 2023 haben sich die immer wieder unterbrochenen Lieferketten zu einem stetig wachsenden Problem entwickelt, welches die Werkstatt durch das obige Vorgehen abfedern konnte. Weiter ist die Werkstatt fachlich wie auch technisch auf Arbeiten an den Terberg RT ausgerichtet. Vor diesem Hintergrund wäre die Werkstatt auf andere Zugmaschinen nicht ausgerichtet, um dies zu ändern würde ein erheblicher Personeller wie auch technischer und Lagerkapazitätsmäßiger Aufwand erforderlich.

Umfang der Auftragsvergabe

275.000,00
EUR
275.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
8
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kapiteltal 2
67657
Kaiserslautern
Deutschland
DEB32

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der Preis ist das einzige Kriterium.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Die Werkstatt ist auf die Zugmaschinen von Terberg ausgelegt und kann die obig beschriebene Vorratslagerhaltung betreiben, da sie bislang ausschließlich auf die Schwerlastsattelzugmaschinen des Herstellers Terberg eingerichtet ist. Dadurch besteht die Möglichkeit einer weiterhin überschaubaren Lagerhaltung, die somit auch wirtschaftlich ist. Im Falle einer Durchmischung in Form einer Öffnung für Fremdfabrikate sind die Werkstattmitarbeiter zu schulen und die Lager zu vergrößern. Alternativ dazu sind Abstriche oder gar Ausfälle auf Grund unterbrochener Lieferketten hinzunehmen. Dies gefährdet insoweit die komplette Innerbetriebliche Logistik der Bioabfallbehandlung und Altholzaufbereitung der ZAK.

Darüber hinaus ist der Fuhrpark mit den vorhanden 7 Fliegl 3 Achs Abschiebe-Sattelauflieger und des einen Hakenlift-Sattelauflieger ausgestattet. Die Auflieger werden ca. 6 Jahre eingesetzt und ab-geschrieben. Ein Austausch oder die Verdopplung der vorhandenen Auflieger damit jede Zugmaschine ihren eigenen Auflieger transportieren kann stellt ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Ausgestaltung und Ausrichtung des Betriebes da. Zudem hätte ein Systemwechsel bei den Sattelzugmaschinen zur Folge, dass kein Austausch und Ersatz der Sattelzugmaschinen untereinander möglich ist. Beim Ausfall einer Sattelzugmaschine würden sämtliche Auflieger an dem Ort verbleiben müssen, an dem sie sich zum Zeitpunkt des Ausfalls befunden haben. Eine solche Einrichtung des Betriebes würde die komplette Entsorgungssicherheit gefährden und verbietet sich damit.

Die ZAK hat das Recht ihren Betrieb und die Abläufe darin zu gestalten. Die Nutzung erprobter Terberg RT323 ist Ausfluss dessen. Sie ist nicht gezwungen ihren Betrieb im Interesse der Öffnung für weniger geeignete Produkte weniger effektiv zu gestalten und Umwelteinwirkung durch die Öffnung leichtfertig hinzunehmen.
Damit kommen als gesichert geeignete Schwerlastzugmaschinen des Herstellers Terberg in Frage.
Entsprechend kann die Beschaffung gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV (Oberschwellenbereich) im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb beschafft werden, da nur ein Bieter in Frage kommt.

Ebenfalls ist die technische Spezialisierung der Werkstatt auf Schwerlastsattelzugmaschinen des Herstellers Terberg eine zulässige Beschränkung des Beschaffungsgegenstandes, da dies mit den Mehrkosten in Form von Ersatzteil Beschaffung, der Lagerkapazität für diese sowie dem Mehraufwand durch Schulungen der Werkstattmitarbeiter begründet ist (VK Sachsen, 26.07.2016, 1/SK/014-16). Eine Beschaffung im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV (Oberschwellenbereich) zulässig, da auch hier nur ein Bieter in Frage kommt.

Angaben zum Verfahren

Die 4X4 Schwerlastsattelzugmaschine wird 8 Jahre genutzt und hat die komplette Laufzeit über Montag bis Samstag tagtäglich zu fahren.

Die ZAK ist Teil der Kritischen Infrastruktur und ein sogenannter KRITIS-Betrieb. Die 4X4 Schwerlastsattelzugmaschine dient der Innerbetrieblichen Aufrechterhaltung des Betriebes, sie ist Teil der KRITIS-Anlagen im Sinne der KRITIS VO. Vor diesem Hintergrund kommt für die ZAK die Beschaffung einer nicht ausreichend erprobten Schwerlastsattelzugmaschine nicht in Frage, da sonst eine Störung der KRITIS Anlage im Rahmen des Innerbetrieblichen Verkehrs eintreten könnte und auf Grund der langen Lieferzeit ein kurzfristiges Umsteuern und korrigierren ausgeschlossen ist.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 40) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[ ... ]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen
Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1
1

Größe der Unternehmen

0
0
0
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

269.750,00
EUR
269.750,00
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2.088.011
Ersatz Terberg
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

TERBERG Spezialfahrzeuge GmbH
HRB60525
Großunternehmen
Stenzelring 37
21107
Hamburg
Deutschland
DE600
info.spezialfahrzeuge@terberg.com
+49 40 4309114-0
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

27.02.2026
27.02.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

269.750,00
EUR

Angaben zum Angebot

2.088.011
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung