Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Lage der Bieter dienen dem AG die im Formblatt A enthaltenen Eigenerklärungen sowie die im Formblatt C geforderten Angaben zur Unternehmensdarstellung. Im Einzelnen sind folgende Nachweise gefordert:
- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie (nicht älter als 3 Monate1).
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 48 VgV vorliegen und danach
- über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
- der Bieter sich nicht in Liquidation befinden,
- keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
- im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben wurden.
- Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, eine Straftat nach
§ 48 Abs. 4 VgV begangen hat und rechtskräftig verurteilt worden ist.
- Angaben zur Rechtsform des Bieters und den Beteiligungen.
- Angabe des Hauptgeschäftsfeldes des Unternehmens.
In Zweifelsfällen behält sich der AG vor, einzelne Bescheinigung zum Nachweis der Eigenerklärungen zu §§ 42 ff. VgV nachzufordern.