Auf dem Gelände der Zentralen Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK), nachstehend AG (Auf-traggeber) genannt, befinden sich Anlagen und spezielle Objekte, die einer Bewachung außer-halb der Regelöffnungszeiten bedürfen. Mit der Bewachung wird der Auftragnehmer (AN) beauf-tragt. Der Inhalt dieser Ausschreibung ist die Bewachungsdienstleistung.
Der AN hat die Leistungen nach dem Vertrag auszuführen. Art, Umfang und Häufigkeit der Be-wachungsdienstleistung ergeben sich aus diesen Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis (LV) dem Punkt 2.1 bis 2.3 sowie speziell den einzelnen LV-Punkten 3.1 bis 3.16.