Im Zusammenhang mit der Anlieferung von Abfällen, die insbesondere zum Zwecke der Verfüllung der vorhandenen Deponie benötigt werden, ist eine regelmäßige Eigenüberwachung der angelieferten Abfälle vorgeschrieben. Zur Sicherstellung, dass die vom AG aufzubringenden Abfälle den Vorgaben der DepV entsprechen, hat der AN die hierzu notwendigen labortechnischen Leistungen und analytischen Bewertungen zu erbringen. Der AG hat mit dem angegebenen Umfang der erforderlichen Beprobungen eine Prognose für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung erstellt, hiervon kann es insbesondere in Positionen mit wenigen Parametern Abweichungen geben, weshalb bei der Mengenabweichung von 20% das Rahmengesamtauftragsvolumen heranzuziehen ist. Die jeweiligen Aufträge zur Beprobung erfolgen auf Grund dieses Rahmenvertrages. Weiter hat der AG das Recht einzelne Proben durch weitere Labore analysieren zu lassen.