Es sind mit Angebotsabgabe folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen, ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung vorzulegen:
- Angaben über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Formblatt 124);
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzangaben) unter Angabe des Auftraggebers, der durchgeführten Leistungen, des Leistungsumfanges und des Zeitraumes sowie Beifügung einer Auftraggeberbestätigung nebst Angabe eines Ansprechpartners für jede Referenz. Es sind mindestens fünf vergleichbare Referenzen beizufügen, bei denen es sich bei mindestens zwei Referenzen um eine vollautomatische Kransteuerung bei gleichzeitiger Umschichtung und Beschickung des Materials handelt und mit Hubwerkswinde gearbeitet wurde (Formblatt 124);
- Eigenerklärung des Bieters, spätestens mit Beginn der Ausführungsplanung eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Bauleistungs- und Montageversicherung vorzuhalten. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat bei dem Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken und eine Deckungssumme i. H. v. mindestens 10 Mio. EUR pauschal je Schadenfall für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden sowie für Risiken nach dem Umwelthaftungsgesetz (Anlagen, Rest- und Regressrisiko) und Umweltschadengesetz, jeweils zweifach maximiert pro Versicherungsjahr, unter Einschluss von Sachfolgeschäden an anderen Einrichtungen/vorhandenen Anlagen aufzuweisen. Die Versicherung ist bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten und hat auch die Deckung von Objekt- und Vermögensschäden aus Planungsfehlern zu umfassen. Die Bauleistungs- und Montageversicherung (ABU) ist für unvorhersehbare Schäden an den Bauleistungen und Baustoffen, einschließlich Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion in Höhe von 95 % des Netto-Auftragswertes abzuschließen. Die Versicherung ist bis zur erfolgreichen Abnahme aufrechtzuerhalten. Vom Versicherungsschutz müssen auch unvorhergesehene Verluste, Schäden oder Störungen auf der Baustelle, Einrichtungen, Material, bewegliche Ausrüstungsgegenstände, gleichgültig ob sie dem AN, dem AG oder Dritten gehören, umfasst sein (Formblatt 124);
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes (Formblatt 124);
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Formblatt 124);
- Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt 124);
- Eigenerklärung zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Bieter der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt (Formblatt 124);
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Formblatt 124);
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023;
- ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Vergabeunterlagen (Formblatt 234);
- ggf. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formblatt 233). Grundsätzlich genügt dabei die Angabe der Leistungsbereiche, in denen der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist;
- ggf. Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird (Formblatt 235) und Verpflichtungserklärung der entsprechenden Unternehmen, dass die Mittel/Kapazitäten auch tatsächlich bei Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen (Formblatt 236);
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen für die Beurteilung der Eignung des Bieters sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer;
- Nachweise statt Eigenerklärungen nach Maßgabe von § 6b Abs. 2 Satz 2 VOB/A;
Hinweis: Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 6b Abs. 1 Nr. 1 VOB/A hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die Angabe eines sog. Globalvermerks, wonach der Bieter pauschal erklärt, alle festgelegten Eignungskriterien zu erfüllen (ohne weitere Angaben zu einzelnen Kriterien), ist nicht ausreichend. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei Präqualifizierung oder der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist.