Gegenstand ist die Gebäude- und Inventarversicherung sowie Betriebsunterbrechungsversicherung für die Stadtverwaltung Koblenz.
Es gibt folgende Mitversicherungsnehmer:Stadtwerke Koblenz GmbH, Vereinigte Wasserwerke Mittelrhein GmbH, Wasserwerke Koblenz-Weißenthurm GmbH, Sporthalle Oberwerth GmbH, Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH, Flugplatz Koblenz-Winningen GmbH, Wirtschaftsförderungsgesellschaft Koblenz mbH, Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbH, Koblenzer Bäder GmbH und Koblenz Touristik GmbH.
Höhe der Prämie
Qualität des angebotenen Versicherungsschutzes
Es gibt folgende Mitversicherungsnehmer:Stadtwerke Koblenz GmbH, Vereinigte Wasserwerke Mittelrhein GmbH, Wasserwerke Koblenz-Weißenthurm GmbH, Sporthalle Oberwerth GmbH, Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH, Flugplatz Koblenz-Winningen GmbH, Wirtschaftsförderungsgesellschaft KoblenzmbH, Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbH, Koblenzer Bäder GmbH und Koblenz Touristik GmbH.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 - 4 GWB hin.Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Elektronische Kommunikation:Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Gem. § 56 Abs. 2 VgV wird folgende Regelung angewendet:Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Fehlt das Dokument "Angebotsblatt" oder liegt dieses nicht in Textform vor, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Nachforderungen sind insoweit ausgeschlossen. Im Weiteren bleiben Nachforderungen vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht allerdings in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Auch für die nachfolgenden Ausschlussgründe richtet sich deren Anwendung nach den Regelungen des GWB, §122 ff., sowie §57 VgV
Mit dem Angebot sind einzureichen:Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Es sind auch Bewerbungen zulässig, die nicht die gesamte Leistung, sondern nur eine Quote umfassen. Dabei sind Bewerbungen für Führungsquoten und für Beteiligungsquoten zulässig.Die Mindestquote für Beteiligungen beträgt 10 %, die Mindestquote für ein Führungsangebot beträgt 30 %. Bewerbungen, die diese Mindestquoten unterschreiten, werden nicht berücksichtigt.
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen1 Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz (Vordruck 01)2 Eigenerklärung zum Risikomanagement (Vordruck 02)3 Eigenerklärung zu Ratings (Vordruck 03)4 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123 + 124 GWB (Vordruck 04)5 Mustererklärung 3 (Vordruck 05a) und b)) (LTTG, siehe auch vorstehendes Eignungskriterium)6 Eigenerklärung zu Referenzen (Vordruck 06)7 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen (Vordruck 07)
Unvollständige Teilnahmeanträge oder ein Nichterreichen der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss. Eine Bepunktung oder Rangfolge ist im Sinne der Auswertung nicht vorgesehen.
Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen1 Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz (Vordruck 01)2 Eigenerklärung zum Risikomanagement (Vordruck 02)3 Eigenerklärung zu Ratings (Vordruck 03)4 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 123 + 124 GWB (Vordruck 04) 5 Mustererklärung 3 (Vordruck 05a) und b)) (LTTG)6 Eigenerklärung zu Referenzen (Vordruck 06)7 Eigenerklärung zu Russlandsanktionen (Vordruck 07)