EB 70 Energiezentrale_Elektrotechnische Anlage
VO: VOB Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: 02_Bieterfrage_Pos.3.4.0010 Datum: 29.07.2025 - 11:37 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Mitteilung erhalten Sie zusätzliche Angaben zum Leistungsverzeichnis:

Frage: die in der LV-Position 3.04.0010, aufgeführte Kabellänge, ist als Gesamtlänge zu verstehen oder als Einzellängen der Kabelstrecke?

Antwort: Die in Position 3.04.0010 aufgeführte Kabellänge ist als Gesamtkabellänge zu verstehen. Die Gesamtkabellänge ist die Summe aller zwischen den Mittelspannungsschaltanlagen der Baumaßnahme zu verlegenden Teilstrecken.



Diese Mitteilung wird Vertragsbestandteil und ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.

Bereits eingegangene/versendete Angebote werden durch die ZVS gesammelt. Über deren Verbleib entscheidet der Bieter.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz

Dateianhänge:

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Betreff: 01_Bieterfrage_Austausch LV_Verschiebung der Submission Datum: 18.07.2025 - 14:35 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Mitteilung erhalten Sie zusätzliche Angaben zum Leistungsverzeichnis:

Frage: Aus den Pos. 4.1.10 / 4.2.10 ist nicht ersichtlich wie sich die Schaltanlagenkombination zusammensetzt. Einspeisefelder / Abgangsfelder der nachfolgenden Einbaugeräte sind im Detail nicht beschrieben.
Aus den beigefügten Fotos kann keine fundierte Information entnommen werden.
Wir würden sie bitten uns die Verteilungspläne und den Aufstellungsplan der benannten Verteilungen zuzusenden, da nur über die Positionen der Anlagen deren Verdrahtung und Zugehörigkeit nicht ersichtlich ist und keine auf das Projekt abgestimmte Angebotslegung möglich ist.

Antwort: Der Aufbau und die Eigenschaften der Niederspannungsschaltanlagen NSHV1, NSHV2 und NSHV3 und der Einbaugeräte sind in den LV-Titeln 4.1, 4.2 und 4.3 vollständig beschrieben. Die Feldaufteilungen sowie die Zuordnungen der Einbaugeräte zu Einspeisungen und Abgängen als Kalkulationsgrundlagen sind den einpoligen Übersichtsschaltplänen Anlage 6.2.2, Anlage 6.2.3 und Anlage 6.2.4 zu entnehmen. Der Verweis auf Fotos kann nicht nachvollzogen werden, da die Ausschreibungsunterlagen keine Fotos enthalten.


Frage: Wir bitten um Angabe des geplanten Leuchtentyps aus Pos 02.08.0050.
Bislang konnte kein Hersteller ein Angebot machen.

Antwort: Leider enthält die STL-Position zu den Leuchten Kopierfehler und muss geändert werden:
Bei der Leistungsposition 2.8.50 wird der Ausschreibungstext wie folgt geändert:

Kurztext: Anbauleuchte rund mindDurchm 48 mm maxDurchm 48 mm maxH 80 mm Länge max. 1280 mm, Breite max. 120 mm, Höhe max. 125 mm LED 28W neutralweiß mindLichtstrom 4200 lm maxAnschluss-P 28 W IP65 Gehäuse GFK Abdeckscheibe Abdeckwanne Einzelleuchte

Langtext: Anbauleuchte, Bauform rund rechteckig, Betriebsgerät in der Leuchte, Durchmesser mind. '48' mm, max. Durchmesser '48' mm, max. Höhe '80' mm, Länge max. 1280 mm, Breite max. 120 mm, Höhe max. 125 mm, mit LED-Leuchtmittel, mind. 28 W, Lichtfarbe neutralweiß, Farbwiedergabeeigenschaften Ra 90 DIN EN 12665, Lichtstrom Leuchte mind. '4200' lm, max. Anschlussleistung '28' W, Lebensdauer mind. 50000 h, Schutzart IP 65 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), mit Gehäuse aus GFK, für Decke und Wand, anschlussfertig, Abdeckscheibe Abdeckwanne aus Kunststoff , Grenzausstrahlungswinkel 140 Grad, UGR-Wert 25 DIN EN 12464-1, funkentstört DIN EN IEC 55015 (VDE 0875-15-1), mit integriertem Betriebsgerät, als Einzelleuchte, Schutzklasse II Schutzklasse I.


Frage:
"Auf den Seiten L26 und L27 des Leistungsverzeichnis steht unter anderem, dass die Mittelspannungsschaltanlage in F-Gas-freier Ausführung in Einschubtechnik ausgeführt werden soll.
Diese Forderung steht im Widerspruch zu den sonstigen technischen Vorgaben im Leistungsverzeichnis.
Wir gehen davon aus, dass die Mittelspannungsschaltanlage in Festeinbautechnik ausgeführt werden soll.
Wir bitten um Klarstellung."

Antwort
Die Schaltanlage soll in Festeinbautechnik und ohne verkabelte Erdungskurzschließer in den Traforäumen ausgeführt werden, daher entfallen die Forderungen zu Verriegelung von Einschüben und Erdungskurzschließern in der Ausführungsbeschreibung, Teil Verriegelung gemäß folgender Textanpassung ersatzlos.

Verriegelungen
Folgende Verriegelungsverbindungen nach IEC 62271-200 bzw. VDE 0671-200 sind zu erfüllen:
- Schalten des Abzweig-Erdungsschalters nur bei Schaltgerät in Trennstellung möglich
- Verfahren des Schaltgerätes auf dem fahrbaren Teil nur bei zugehörigem Schaltgerät in AUS-Stellung und bei ausgeschaltetem Abzweig-Erdungsschalter möglich
- Schalten des Schaltgerätes nur in verriegelter Trenn- oder Betriebsstellung möglich
- Einschalten des Schaltgerätes in verriegelter Betriebsstellung nur bei gesteckter Niederspannungsverbindung möglich

Über die Vorschriften hinausgehend:
- Verfahren des Einschubes nur bei geschlossener Hochspannungstür möglich
- elektromagnetische Verriegelungen, Vorhängeschlösser oder Schlüsselsysteme
- Die Schaltfeldtür muss sowohl in der Schubtrennstellung (Schaltgerättrennstellung) als auch bei herausgefahrenem Schaltgerät geschlossen werden können.
- Beim Ausfahren des Schaltgerätes müssen alle spannungsführenden Teile durch automatisch arbeitende Shutter berührungssicher verschlossen werden.
- Der Schub erhält Hilfskontakte für die Betriebs- und Trennstellung.
- Die Schübe und Schaltgeräte sind so auszurüsten und zu verdrahten, dass sie untereinander ausgetauscht und in der Teststellung geprüft werden können.
- Der Leistungs- bzw. Lasttrennschalter darf nur geschaltet werden, wenn sich der Schub eindeutig in der Aussenstellung, Teststellung (Trennstellung)oder Betriebsstellung befindet.
- Der Schub darf nur bei ausgeschaltetem Leistungsschalter bzw. Lasttrennschalter und ausgeschaltetem Erdungskurzschliesser zwischen der Betriebsstellung und Trennstellung bewegt werden können (mechanische oder elektrische Verriegelung).
- Der Erdungskurzschliesser im Schaltfeld darf nur bei ausgeschaltetem Leistungsschalter bzw. Lasttrennschalter in der Teststellung oder bei ausgefahrenem Schaltgerät betätigt werden können (mechanische oder elektrische Verriegelung).
- Der Erdungskurzschließer in den Traforäumen müssen bei Betätigung durch voreilende Hilfskontakte den jeweiligen Leistungs- bzw. Lasttrennschalter ausschalten.
- Die Leistungs- bzw. Lasttrennschalter in den Abgangsfeldern dürfen in der Betriebsstellung nur bei ausgeschaltetem Erdungskurzschliesser der Trafos eingeschaltet werden können (elektrische Verriegelung).
Die Sicherheit des Bedienpersonals ist durch die oben genannten Verriegelungen und Bedienungen zu gewährleisten.
Die Bedienung und Verriegelungen müssen einfach ausgeführt sein. Es sollen Verriegelungen/Schlüsselsysteme (Anlagenbetreiber bzw. VNB) gegen unkontrolliertes Bedienen durch Unbefugte für alle Felder vorgesehen werden. Sowohl die
Türen der Schaltfelder als auch die Antriebe aller Schaltgeräte müssen abschließbar ausgeführt sein. Es sind Vorrichtungen zur Aufnahme von Vorhängeschlössern (dmin=10mm) oder Halbzylindern vorzusehen.

Der Leistungsschalter und einschaltfeste Erdungsschalter müssen gemäß IEC im Feld typgeprüft sein.


Frage: "Für die ausgeschriebenen Niederspannungshauptverteilungen ergeben sich Fragen aus Unstimmigkeiten zwischen der textlichen Beschreibung im Leistungsverzeichnis und beigefügten Übersichtsschaltplänen:
- In Plan "A-6.2.2_Übersichtsschaltplan_NSHV1" ist ein optionales Feld "Batterie" gezeigt. Wir gehen davon aus das dieses Feld nicht Bestandteil des Angebotes sein muss.
Da die Anlage im LV nicht in einzelnen Feldern aufgeteilt, sondern in einer Position als Gesamtanlage beschrieben ist, bitten wir hierzu um Klarstellung.
- Zudem sind im selben Plan NH-Leisten aufgeführt, die mengenmäßig nicht zur Anzahl im Leistungsverzeichnis passen und die so ausgeführt eine Verbreiterung der Anlage mit sich zieht. Wir gehen von den Mengen im LV aus und legen die Feldbreiten darauf aus. Auch hier bitten wir um Klarstellung.
- Zur Anlagentiefe ist im LV-Text 600mm angegeben, in den Zeichnungen 800mm. Was gilt, bzw. sind Anlagentiefen von 625/650mm in Ordnung?
Die Fragen sind hier auf das Beispiel der NSHV1 bezogen, betreffen jedoch alle drei NSHV-Anlagen."


Antwort: Die Schaltgerätekombination NSHV 1 soll aus den vier Feldern gemäß Anlage 6.2.2 (Feld 1 Trafo, Feld 2 NEA, Feld 3 opt. Batterie, Feld 4 Abgänge) bestehen. Der Feldinhalt (Leistungsschalter, Messwandler) von Feld 3 für den Anschluss einer die optionale Batterie soll nicht ausgeführt werden. Das Feld 3 soll als Leerfeld samt Sammelschiene Teil des Angebots der Position 4.1.10. sein. Die Breite des vierten Feldes für die Abgänge soll an die tatsächlich erforderliche Breite angepasst werden. Es sind 7 NH2-Trenner, 1 NH1 und 2 NH00-Trenner unterzubringen. Die Schaltanlage soll mit einer Feldtiefe von 600 mm hergestellt werden. Darüber hinaus sind Feldtiefen von 625 oder 650 mm ebenfalls zulässig.




Aufgrund vorgenannter Beantwortung der Bieterfragen wurden das LV sowie die GAEB-Datei geändert. Die Submission wurde auf den 31.07.2025 - 09:30 Uhr verschoben. Der neue Termin sowie die neue Gesamtseitenzahl wurde in der Aufforderung eingetragen. Der Projektraum wurde auf das neue eForms-Format aktualisiert, es wurden inhaltlich keine Änderungen vorgenommen, nur die abweichenden Felder befüllt. Alle v.g. Dokumente enthalten den Index 18.07.2025. Angebote, denen nicht die aktuellen Vergabeunterlagen mit dem aktuellen Index zugrunde liegen, werden ausgeschlossen.
Die Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen.


Diese Mitteilung wird Vertragsbestandteil und ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.

Bereits eingegangene/versendete Angebote werden durch die ZVS gesammelt. Über deren Verbleib entscheidet der Bieter.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Aufforderung_4081-EO_18.07.2025.pdf 18.07.2025 2,3 MB
Bekanntmachung der Berichtigung_18.07.2025.pdf 18.07.2025 21,2 KB
LV_4081-EO_18.07.2025.pdf 18.07.2025 2 MB
LV_4081-EO_18.07.2025.X83 18.07.2025 1,4 MB
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