| VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Mitteilung erhalten Sie zusätzliche Angaben zum Leistungsverzeichnis:
Frage: Für unsere Angebotskalkulation bitten wir um ergänzende Klarstellung zu unserer dritten Frage, die aus unsere Sicht bislang nicht ausreichend beantwortet wurde:
Für den Fall, dass während der Vertragslaufzeit dennoch eine Rollstuhlbeförderung erforderlich wird, bitten wir um verbindliche Auskunft,
-ob eine solche Rollstuhlbeförderung innerhalb des jeweils ausgeschriebenen Loses durch den Auftragnehmer zu erbringen wäre oder -ob die Rollstuhlbeförderung in diesem Fall separat organisiert bzw. separat vergeben würde.
Diese Klarstellung ist für die Kalkulationsgrundlage wesentlich, insbesondere im Hinblick auf die vorzuhaltenden Fahrzeugtypen und Ausstattungen, da die Ausschreibung in sehr kleinteilige Lose unterteilt ist und sich hieraus erhebliche wirtschaftliche Unterschiede ergeben.
Antwort: Eine Rollstuhlbeförderung ist unwahrscheinlich. Wenn Sie in Frage käme, würde die Beauftragung voraussichtlich extra ausgeschrieben werden - aufgrund der speziellen Bedürfnisse des Kindes.
Frage: im Rahmen der Beantwortung unserer Bieterfrage wurde uns eine Schülerliste zur Verfügung gestellt. Nach Durchsicht dieser Liste bitten wir um Überarbeitung und Klarstellung, da die Angaben aus unserer Sicht nicht ausreichend sind, um eine eindeutige und belastbare Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu den ausgeschriebenen Losen vorzunehmen.
Insbesondere fehlt in der übersandten Liste eine klare Loszuordnung. Eine eigenständige Zuordnung anhand der angegebenen Stadtteile ist nicht verlässlich möglich, da sich Los 7 übergreifend auf alle Stadtzeile bezieht. Vor diesem Hintergrund sehen wir uns derzeit nicht in der Lage, auf Basis der vorliegenden Liste eine sichere Kalkulation vorzunehmen.
Wir bitten daher um Überarbeitung der Schülerliste und Ergänzung um eine zusätzliche Spalte, aus der verbindlich hervorgeht, welchem ausgeschriebenen Los jede einzelne Adresse zugeordnet ist.
Diese Klarstellung ist aus unserer Sicht zwingend erforderlich, um die Vergleichbarkeit der Angebote sowie eine sachgerechte und risikoadäquate Angebotskalkulation sicherzustellen.
Antwort: Zu LOS 7 (Standort Mainzer Straße) wurde eine beispielhafte Adressübersicht zur Kalkulation angefügt.
Zu den anderen Losen besteht aufgrund der Postleitzahlenzuordung/Adressen und Ortsteile die Möglichkeit, entsprechend eine Losaufteilung durch Ihr Fachprogramm vorzunehmen. Ergänzend stehen die Informationen aus den einzelnen Losen zur Verfügung.
Frage: ist es möglich die Liste pro Los zu haben ?
Antwort: Über die beigefügte erweiterte Liste hinaus werden keine weiteren Daten zur Verfügung gestellt.
Frage: Sie haben eine neue Übersicht mit Adressen der Fahrgäste bereitgestellt. Darin sind die Fahrgäste in Schulklassen unterteilt, woraus sich aber keine Rückschlusse zur Zuordnung auf die einzelnen Lose ziehen lassen. Können Sie die Aufstellung entsprechend um diese Angabe erweitern?
Antwort: Über die beigefügte erweiterte Liste hinaus werden keine weiteren Daten zur Verfügung gestellt.
Frage: Ist für jedes Los eine Begleitperson erforderlich ?
Antwort: der Einsatz einer Begleitperson richtet sich nach den jeweiligen Bedarfen der Tour (LOS).
Dies kann nur in der Praxis festgestellt werden.
Daher ist der Einsatz einer Begleitperson zu planen, weil möglich. Der tatsächliche Einsatz muss dann bei Beförderungsstart und der ersten Schulwochen abgestimmt werden.
Frage: gibt es einen besonderen Grund für die maximale Beförderungszeit in Höhe von 30 Minuten für die Fahrgäste? Dies könnte evtl. zu einer geringen Auslastung der eingesetzten Fahrzeuge führen. Aufgrund von Erfahrungswerten bei vergleichbaren Beförderungsleistungen erscheint diese Maßgabe außergewöhnlich, daher bitten wir sicherheitshalber um Klarstellung.
Antwort: Das Ziel der Beförderungszeit sollte 30 Minuten betragen. In der täglichen Fahrpraxis kann es natürlich aufgrund von sich ändernden Verkehrsumständen auch zu längeren Fahrtzeiten kommen. Eine Kalkulation erfolgt jedoch auf der 30 Minuten Basis.
Frage: Zu Los 4: Nach meinen Informationen ist es möglich, die Schüler bis zu 500 Meter entfernt abzuholen, da hier der Einsatz eines Linienbusses vorgesehen ist. Ist das korrekt?
Gilt für die übrigen Lose, dass die Schüler grundsätzlich direkt vor der Haustür abgeholt werden müssen?
Zu Los 7: Da es sich hierbei ebenfalls um eine größere Anzahl von Schülern handelt, stellt sich die Frage, ob auch hier eine Abholung bis zu 500 Metern möglich ist oder ob die Abholung zwingend vor der Haustür erfolgen muss.
Falls eine Abholung bis zu 500 Metern zulässig ist, müssten wir in diesem Fall zwei Kleinbusse einsetzen.
Ist in diesem Zusammenhang auch der Einsatz eines Reisebusses möglich?
Wie viele Kinder, die einen Rollstuhl nutzen, sind in den jeweiligen Losen vorgesehen?
Antwort: Zu LOS 4: Aufgrund der Menge der Schüler:innen ist es möglich, Abholpunkte einzurichten. Grundsätzlich erfolgt eine Abholung jedoch von der Wohnadresse.
Zu LOS 7: Es erfolgt eine Abholung von der Wohnadresse.
Aktuelle gibt es keinen Schüler:in, welcher auf einen Rollstuhl angewiesen ist.
Wir gehen hier auch im Schuljahr 2026/2027 von keiner Änderung aus.
An den Vergabeunterlagen wurden keine Änderungen vorgenommen. Aufgrund vorgenannter Beantwortung der Bieterfragen wurde die Submission auf den 21.05.2026 09:45 Uhr un die Bindefrist auf den 19.06.2026 verschoben. Der neuen Termine wurden in der Aufforderung auf Seite 1 eingetragen. Alle v.g. Dokumente enthalten den Index 15.05.2026.
Die Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen.
Diese Mitteilung wird Vertragsbestandteil und ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.
Bereits eingegangene/versendete Angebote werden durch die ZVS gesammelt. Über deren Verbleib entscheidet der Bieter.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Aufforderung_4370-EO_15.05.2026.pdf | 16.05.2026 | 1,1 MB | ||
| Kopie von Schülerliste SaB.pdf | 16.05.2026 | 85,8 KB | ||
| LOS 7 SaB ältere Kinder-2.xlsx | 16.05.2026 | 10,4 KB |
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Mitteilung erhalten Sie zusätzliche Angaben zum Leistungsverzeichnis:
Aufgrund eingegangener Nachrichten, deren Beantwortung nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann, verschieben wir die Submission.
Im System haben wir zunächst einen Platzhaltertermin eingetragen.
Sie erhalten mit gesonderter Nachricht die aktuellen Unterlagen sowie den korrekten Submissionstermin.
Die Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen.
Diese Mitteilung wird Vertragsbestandteil und ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.
Bereits eingegangene/versendete Angebote werden durch die ZVS gesammelt. Über deren Verbleib entscheidet der Bieter.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Es sind keine Dateien hochgeladen worden. | ||||
Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Mitteilung erhalten Sie zusätzliche Angaben zum Leistungsverzeichnis:
1. Frage: in den Vergabeunterlagen wurde lediglich eine Übersicht der Ortsteile sowie die Anzahl der dort zu befördernden Schülerinnen und Schüler bereitgestellt. Für eine belastbare und im Wettbewerb vergleichbare Kalkulation (insbesondere hinsichtlich der Fahrkilometer, Routenführung und Personalstunden) benötigen wir jedoch eine genauere Datengrundlage.
Wir bitten daher um Bereitstellung einer detaillierteren, mindestens anonymisierten Adressliste, aus der die jeweils relevanten Straßen bzw. Abholpunkte hervorgehen. Eine personenbezogene Zuordnung ist hierfür nicht erforderlich.
Antwort: eind detaillierter Auflistung erhalten Sie in der Anlage
2. Frage: im Leistungsverzeichnis findet sich folgende Formulierung:
"Das eingesetzte Fahrpersonal muss die für das jeweilige Fahrzeug erforderliche gültige Fahrerlaubnis besitzen (z. B. Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung/Personenbeförderungsschein, Führerschein Klasse D oder D1)."
Antwort: Die Vorschrift §1 Nr. 4 d) der Freistellungs-Verordnung ist anwendbar.
3. Frage: in den Vergabeunterlagen finden wir keine Angaben dazu, ob im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen aktuell Schülerinnen oder Schüler im Rollstuhl befördert werden müssen. Für unsere Angebotskalkulation bitten wir daher um kurze Klarstellung:
- Werden derzeit Schülerinnen oder Schüler im Rollstuhl befördert?
- Ist perspektivisch mit Rollstuhlbeförderungen zu rechnen?
- Würde eine ggf. erforderliche Rollstuhlbeförderung innerhalb der ausgeschriebenen Lose erfolgen oder separat organisiert?
Antwort: Aktuell werden keine Kinder im Rollstuhl befördert, es ist nach derzeitigem Stand auch für das kommende Schuljahr kein Rollstuhlkind angemeldet.
4. Frage: in den Vergabeunterlagen finden wir keine Hinweise darauf, ob im Rahmen dieses Verfahrens die Vorgaben des SaubereFahrzeugeBeschaffungsgesetzes (SaubFahrzeugBeschG) anzuwenden sind. In anderen vergleichbaren Ausschreibungen werden die einzusetzenden Fahrzeuge hinsichtlich ihres Emissionsstandards (z. B. emissionsfrei oder sauber im Sinne des Gesetzes) konkret abgefragt.
Wir bitten daher um Rückmeldung, ob das SaubereFahrzeugeBeschaffungsgesetz in diesem Vergabeverfahren zur Anwendung kommt und ob die aktuell gültige Quote von 38,5 % emissionsfreien Fahrzeugen entsprechend verbindlich einzuhalten ist.
Antwort: Eine Quote von emissionsarmen KFZ zur Schülerbeförderung ist von unserer Seite nicht gefordert.
Diese Mitteilung wird Vertragsbestandteil und ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.
Bereits eingegangene/versendete Angebote werden durch die ZVS gesammelt. Über deren Verbleib entscheidet der Bieter.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz
Dateianhänge:
| Dateiname | Hinzugefügt am | Typ | Größe | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Kopie von Schülerliste SaB.pdf | 11.05.2026 | 85,8 KB |