Omnissa Lizenzen
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: 10_AustauschLV_Verschiebung der Submission Datum: 09.06.2026 - 15:22 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Mitteilung erhalten Sie zusätzliche Angaben zum Leistungsverzeichnis:

Frage 1: Die in der Ausschreibung geforderte Lizenz "Omnissa Horizon Advanced" befindet sich laut Hersteller Omnissa zum 08.03.2027 im End of Life (EOL).
Nachweislich werden durch den Hersteller keine Angebote mit einer Laufzeit über diesen Zeitpunkt hinaus zur Verfügung gestellt.

Damit ist die geforderte Leistung in der ausgeschriebenen Form nicht durchführbar.

Als mögliche Alternativen stehen ausschließlich folgende Produkte zur Verfügung:
- Omnissa Horizon Standard (eingeschränkter Funktionsumfang)
- Omnissa Horizon Enterprise (erweiterter Funktionsumfang)

Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass auch für diese Alternativprodukte laut Herstellervorgaben keine co-termierte Laufzeit mit einheitlichem Enddatum möglich ist, sondern ausschließlich individuelle Laufzeiten:

Menge Start Ende

16 04.06.2026 03.06.2029
24 01.08.2026 31.07.2029
44 12.08.2026 11.08.2029

Sollte die Leistungsbeschreibung unverändert bleiben, besteht das Risiko, dass Bieter unterschiedliche bzw. nicht vergleichbare Angebote abgeben oder von Annahmen ausgehen, die nicht den Herstellerbedingungen entsprechen.

Wir bitten daher um Klarstellung bzw. Anpassung der Ausschreibung hinsichtlich:
- welches Alternativprodukte angeboten werden soll
- Anpassung der Laufzeiten


Frage 2a: Lizenzprodukt Horizon
Da das ausgeschriebene Produkt Horizon Advanced gemäß Herstellerangaben zum 08.03.2027 das End of Life (EOL) erreicht, ist eine vertragskonforme Bereitstellung über die geforderte Laufzeit von 3 Jahren nicht möglich. Das Produkt kann nicht angeboten werden.
Ist es zulässig, alternativ die Produkte Horizon Standard oder Omnissa Horizon Enterprise anzubieten, sofern diese die funktionalen Anforderungen erfüllen?

Frage 2b: Abrechnungsmodalität
Der Hersteller Omnissa sieht bei einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren ausschließlich eine Vorauszahlung (upfront) vor; eine jährliche Abrechnung wird nicht angeboten.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Klärung, ob im Rahmen dieser Ausschreibung ebenfalls eine Vorauszahlung (upfront) zulässig ist. In diesem Fall könnten wir ein wirtschaftlich günstigeres Angebot unterbreiten.
Alternativ wären wir in der Lage, eine jährliche Abrechnung über ein Finanzierungsmodell darzustellen, welches sich jedoch nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit des Angebots auswirkt.


Antwort: Nach zunächst widersprüchlichen Aussagen konnte jetzt eine finale Klärung mit Omnissa erreicht werden.

1. Es ist korrekt, das die angefragten Lizenzen Horizon 8 Advanced [HZ8-ADC-B1-3Y-TLSS-C] nicht mehr für den Zeitraum bezogen werden können.
2. Alternativ möchten wir das Produkt Horizon 8 Enterprise with VVF [HZ8-ENC-10-3Y-TLSS-C] beziehen. Ein angepasstes LV finden Sie im Anhang.
3. Laut Omnissa ist der Prozess, der ein einheitliches Enddatum und eine Vereinheitlichung der Verträge ermöglicht, neu und benötigt eine gesonderte Freigabe. Wir bitten Sie diesen Prozess bei Omnissa zu nutzen.
4. Die Zahlungsweise jährlich bleibt bestehen.



Aufgrund vorgenannter Beantwortung der Bieterfragen wurden das LV und die Excel.-Datei geändert. Zudem wurde die Submission auf den 17.06.2026 08.30 Uhr verschoben. Die Bindefrist wurde auf den 11.07.2026 verlängert. Die Daten wurden in der Aufforderung auf Seite 1 eingetragen. Alle v.g. Dokumente enthalten den Index 09.06.2026. Angebote, denen nicht die aktuellen Vergabeunterlagen mit dem aktuellen Index zugrunde liegen, werden ausgeschlossen.
Die Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen.


Diese Mitteilung wird Vertragsbestandteil und ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.

Bereits eingegangene/versendete Angebote werden durch die ZVS gesammelt. Über deren Verbleib entscheidet der Bieter.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Aufforderung_4473-EO_09.06.2026.pdf 09.06.2026 1 MB
LV_4473-EO_09.06.2026.pdf 09.06.2026 94,6 KB
LV_4473-EO_09.06.2026.xlsx 09.06.2026 29,4 KB
Betreff: 09_Verschiebung der Submission Datum: 08.06.2026 - 18:55 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Mitteilung erhalten Sie zusätzliche Angaben zum Leistungsverzeichnis:

Aufgrund eingegangener Nachrichten, deren Beantwortung nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann und voraussichtlich auch eine Änderung der Vergabeunterlagen erfordert, verschieben wir die Submission.

Im System haben wir zunächst einen Platzhaltertermin (Samstag) eingetragen.
Sie erhalten mit gesonderter Nachricht (voraussichtlich morgen) die aktuellen Unterlagen sowie den korrekten Submissionstermin.

Wir bitten in der Zwischenzeit von Nachfragen abzusehen - sobald uns neue Informationen vorliegen, erhalten Sie eine Nachricht hierzu.

Die Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen.

Diese Mitteilung wird Vertragsbestandteil und ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.

Bereits eingegangene/versendete Angebote werden durch die ZVS gesammelt. Über deren Verbleib entscheidet der Bieter.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz

Dateianhänge:

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Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: Verschiebung der Submission Datum: 29.05.2026 - 07:48 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eingegangener Nachrichten verschieben wir die Submission auf den 09.06.2026 09:30 Uhr.

Ein Austausch der Unterlagen erfolgt nicht, bereits eingegangene Angebote behalten Ihre Gültigkeit.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz

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Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: 07_Bieterfragen Datum: 27.05.2026 - 09:57 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Mitteilung erhalten Sie zusätzliche Angaben zum Leistungsverzeichnis:

Frage: Der Hersteller entwickelt sein Portfolio aktuell weiter. Nach unserem Kenntnisstand ist die Edition "Horizon Advanced" von Änderungen betroffen, sodass eine durchgängige Abdeckung der geforderten Laufzeit von 3 Jahren voraussichtlich nicht sichergestellt werden kann.
Frage: Ist es zulässig, anstelle von "Horizon Advanced" ein funktional gleichwertiges oder höherwertiges Produkt (z. B. Horizon Enterprise) anzubieten, sofern der Leistungsumfang vollständig abgedeckt und dies transparent ausgewiesen wird?
Antwort: Wir wünschen die im Leistungsverzeichnis geforderten Lizenzen.

Frage: Die Zahlungsmodelle unterscheiden sich je nach Hersteller, insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit kostenfreier jährlicher Zahlungen, was sich auf die wirtschaftliche Vergleichbarkeit auswirken kann.
Frage: Ist es zulässig, alternativ zur jährlichen Zahlungsweise auch eine einmalige Zahlung für die Gesamtlaufzeit anzubieten? Falls ja, wird um Klarstellung gebeten, wie unterschiedliche Zahlungsmodelle im Rahmen der Angebotswertung berücksichtigt werden.
Antwort: Nein, wir möchten bitte nur das geforderte Zahlungsmodell mit jährlicher Abrechnung.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz

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Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: 06_Bieterfrage Neulizenz Datum: 27.05.2026 - 09:53 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Mitteilung erhalten Sie zusätzliche Angaben zum Leistungsverzeichnis:

Frage: Handelt es sich bei Ihren gewünschten Omnissa Lizenzen aus dem LV um Verlängerungen oder um neue Lizenzen?

Antwort: Ja, es handelt sich um Neulizenzen.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz

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Betreff: 05_Bieterfrage Datum: 26.05.2026 - 09:56 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Frage: Stimmen Sie zu, für die Leistungserbringung auf Basis der EVB-IT-Verträge
abzuwickeln?
Antwort: Ja, wenn das Ihrem Wunsch entspricht, akzeptieren wir einen EVB-IT Vertrag.

Frage:Können Sie bitte die Höhe des Auftragswertes beziffern, da dieser für die Höhe der Haftungsbeschränkung nach den EVB IT AGB entscheidend ist?
Antwort: Der Auftragswert ergibt sich nach Abgabe der Angebote und kann dann nach Auftragsvergabe im Vertrag festgehalten werden.

Frage: Die Hersteller sehen ggf. in der Regel ein Gewährleistungsrecht von 12 Monaten vor. Stimmen Sie vor diesem Hintergrund folgenden Anpassungen der Vertragsbedingungen zu: "Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängelansprüche beträgt 12 Monate."
Antwort: Wie bereits mitgeteilt, akzeptieren wir die Vorgaben des Herstellers und wären also auch damit einverstanden.

Diese Mitteilung wird Vertragsbestandteil und ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz

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Betreff: 04_Bieterfrage Datum: 21.05.2026 - 14:23 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Mitteilung erhalten Sie zusätzliche Angaben zum Leistungsverzeichnis:

Frage: Leider sind Sie bei der Beantwortung unserer Frage nur auf die EULA eingegangen. Wir bitten Sie auch die Teile zum EVB-IT Vertrag und zur Haftungsregelung zu beantworten.

Antwort: Unsere Antwort bezog sich nicht nur auf die Frage bezüglich EULA.
Da es sich um die Lieferung von Standardsoftware handelt, akzeptieren wir, wie bereits mitgeteilt, vollumfänglich sämtliche Bedingungen des Herstellers Omnissa.

Diese Mitteilung wird Vertragsbestandteil und ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.

Bereits eingegangene/versendete Angebote werden durch die ZVS gesammelt. Über deren Verbleib entscheidet der Bieter.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz

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Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: 03_Bieterfrage Starttermin Datum: 20.05.2026 - 12:14 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Mitteilung erhalten Sie zusätzliche Angaben zum Leistungsverzeichnis:

Frage: Im Zusammenhang mit den in den Vergabeunterlagen genannten Startdaten bitten wir um Klarstellung, ob im Falle eines Neukaufs, das jeweilige Bestelldatum als maßgeblicher Starttermin der Leistungserbringung gilt.

Antwort: Wie unten im Leistungsverzeichnis angegeben, ist das erste Startdatum maßgeblich (mit 3 Jahren Laufzeit) und die Lizenzen sollen auf ein einheitliches Enddatum konsolidiert werden.


Diese Mitteilung wird Vertragsbestandteil und ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.

Bereits eingegangene/versendete Angebote werden durch die ZVS gesammelt. Über deren Verbleib entscheidet der Bieter.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz

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Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: 02_Bieterfrage Datum: 12.05.2026 - 16:50 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Mitteilung erhalten Sie zusätzliche Angaben zum Leistungsverzeichnis:

Frage:
In den Vergabeunterlagen ist kein Vertragswerk enthalten, wodurch wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen (insbesondere zu Haftung, Leistungsumfang, Abnahme und Vergütung) derzeit nicht hinreichend konkretisiert sind. Stimmen Sie daher zu, für die Leistungserbringung einen Vertrag auf Basis der EVB-IT-Verträge abzuschließen?

Die Vergabeunterlagen enthalten keine verkehrsübliche Haftungsbeschränkung. Ist es daher möglich, dass der Auftraggeber und der Auftragnehmer eine Haftungsregelung entsprechend den für derartige Anwendungsfälle austarierten EVB-IT treffen können? Wenn ja, können Sie bitte die Höhe des Auftragswertes beziffern, da dieser für die Höhe der Haftungsbeschränkung nach den EVB IT AGB entscheidend ist?

Ist es zutreffend, dass die vertraglichen Bedingungen des Herstellers (EULA), insbesondere im Hinblick auf die Nutzungsrechte (z.B. EULA) sowie Pflege- und Wartungsbedingungen den zwingenden Herstellervorgaben folgen und diese vorrangig vor anderen Bestimmungen sind?

Die Hersteller sehen ggf. in der Regel ein Gewährleistungsrecht von 12 Monaten vor. Stimmen Sie vor diesem Hintergrund folgenden Anpassungen der Vertragsbedingungen zu: "Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängelansprüche beträgt 12 Monate."?


Antwort:
Gegenstand der Leistung ist eine Überlassung von Standardsoftware des Herstellers Omnissa. Omnissa gibt vor, unter welchen unveränderbaren und zwingenden Bedingungen die Standardsoftware durch Reseller/Partner überlassen werden kann. Die Lizenzbedingungen des Herstellers (EULA) finden im Rahmen der Ausschreibung Anwendung.


Diese Mitteilung wird Vertragsbestandteil und ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.

Bereits eingegangene/versendete Angebote werden durch die ZVS gesammelt. Über deren Verbleib entscheidet der Bieter.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz

Dateianhänge:

Dateiname Hinzugefügt am Typ Größe Aktion
Es sind keine Dateien hochgeladen worden.
Betreff: 01_Bieterfrage Datum: 08.05.2026 - 17:05 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

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Frage: alle Omnissa Renewals können nicht co-terminiert werden und laufen 12 Monate ab Auslieferung.
Ein gemeinsames Enddatum kann also nicht angeboten werden, sondern immer nur ganze Jahre ab Laufzeitstart.
Wir bitten Sie die Ausschreibung entsprechend anzupassen.

Antwort: Wir haben vom Hersteller die Information erhalten, dass eine Konsolidierung bis zum 03.06.2029 möglich ist.
Bitte bieten Sie entsprechend diesem Enddatum die gewünschten Zeiträume an.


Diese Mitteilung wird Vertragsbestandteil und ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.

Bereits eingegangene/versendete Angebote werden durch die ZVS gesammelt. Über deren Verbleib entscheidet der Bieter.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz

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