Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Mitteilung erhalten Sie zusätzliche Angaben zum Leistungsverzeichnis:
Frage: Dürfen wir davon ausgehen, dass die Übergabe des Gesamtfahrzeugs bis spätestens 24 Monaten erfolgen wird? Hintergrund unserer Frage ist, dass bei Zuschlagserteilung für das Aufbaulos (i.d.R. Los2) an einen Aufbauhersteller mit sehr langer Lieferzeit (z. B. bis zu 30 - 60 Monaten), es bis Auslieferung des Gesamtfahrzeuges an den Auftraggeber zu gesetzlichen Änderungen hinsichtlich der Zulassungsfähigkeit unseres Fahrzeugs kommen kann, die derzeit nicht absehbar sind und welche zu erheblichen Mehrkosten führen könnten.
Sollte dieser Fall eintreten, wer hat diese Mehrkosten zu tragen? Wenn wir das Fahrzeug zum in unserem Angebot angegebenen Liefertermin beim Aufbauhersteller anliefern und es wird dort über längeren Zeitraum gelagert, könnten außerdem Kosten für Standpflegemaßnahmen anfallen, da die Gewährleistungszeit erst mit Übergabe des Gesamtfahrzeugs an den Auftraggeber beginnt. Wer trägt diese Kosten?
Antwort: Aufbau und Fahrgestell sind in einem Los zusammengefasst (Los 1 / Feuerwehrfahrzeug).
Der Auftragnehmer von Los 1 hat alle anfallenden Kosten, die Zusammenhang mit einer verspäteten Lieferung entstehen, zu tragen.
Diese Mitteilung wird Vertragsbestandteil und ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.
Bereits eingegangene/versendete Angebote werden durch die ZVS gesammelt. Über deren Verbleib entscheidet der Bieter.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der ZVS Koblenz
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