Beschaffung von kommunalen Nutzfahrzeugen mit vollelektrischem Antrieb
Beschaffung von kommunalen Nutzfahrzeugen mit vollelektrischem Antrieb in zwei Losen
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt.Die Bewertung erfolgt analog der Bewertungsmatrix nach UfAB - der einfachen Richtwertmethode.Das wirtschaftlichste Angebot je Los ist durch die größte gebildete Kennzahl für das Leistungs- /Preisverhältnis gekennzeichnet und erhält den Zuschlag.Ermittlung der GesamtleistungspunkteIm Rahmen der technischen Wertung werden Leistungspunkte vergeben.Welche Kriterien mit welchen Leistungspunkten bewertet werden ist in der Anlage E-1 bzw. E-2 dargestellt.Die Summe der Leistungspunkte aller bewerteten Kriterien je Los ist dann der Gesamtleistungspunktwert (L ) des Loses.Ermittlung des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der einfachen RichtwertmethodeFormel zur Ermittlung der Kennzahl: Z = L/P;Je Los wird die Kennzahl ermittelt. Die Kennzahl wird anschließend mit 10-er Potenzen skaliert, bisdas Angebot mit der größten Kennzahl 3-Stellen vor dem Komma aufweist. Anschließend wirdohne Nachkommastelle gerundet.
Angebotspreis nach D.1.6.7 (Los1) bzw. D.2.8.9 (Los 2)
Netto-Nutzlast komplett aufgebautes Solo-Fahrzeug in [kg], nutzbare Batteriekapazität in [kWh], garantierte Reichweite ohne Zwischenladung im Hängerbetrieb nach 8 Betriebsjahren in [km], Radstand in [mm], Dauermotorleistung in [kW], Lage der DC Ladeschnittstelle, Arbeitscheinwerfer (LED) in Pos. C-1.1.29 + Pos. C-1.1.30, Stahlfederung an der Vorderachse, klappbare seitliche Schutzvorrüstung, Staukiste, Netzkiste, Vollgarantie auf sämtliche Bauteile in [Monaten], Verbindliches Lieferdatum als [tt.mm.yyyy]
Netto-Nutzlast komplett aufgebautes Solo-Fahrzeug in [kg], nutzbare Batteriekapazität in [kWh], garantierte Reichweite ohne Zwischenladung nach 8 Betriebsjahren in [km], Radstand in [mm], Dauermotorleistung in [kW], Lage der DC Ladeschnittstelle, Arbeitscheinwerfer (LED) in Pos. C-2.1.31 bis Pos. C-2.1.34, Stahlfederung an der Vorderachse, gemeinsame Funkfernbedienung für den Kran nach C-2.2 undden Abrollkipperaufbau nach C-2.3, klappbare seitliche Schutzvorrüstung, Staukiste, Netzkiste, Vollgarantie auf sämtliche Bauteile in [Monaten], Verbindliches Lieferdatum als [tt.mm.yyyy]
A-7.1 Lieferfrist und -bedingungen, Abnahme der LeistungDie vollständige Lieferung ist spätestens bis zum 31.01.2027 zu bewirken (Lieferfrist), sofern der Zuschlag bis zum 23.12.2025 erteilt wurde. Erfolgt der Zuschlag später, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.Besonderer Hinweis: Der Auftraggeber erweitert zurzeit die für die zu beschaffenden Fahrzeuge notwendige Ladeinfrastruktur. Eine Auslieferung / Abnahme der Fahrzeuge durch den Auftraggeber ist somit frühestens im Juli 2026 möglich. Der Auftragnehmer hat dies bei seiner Produktionsplanung zu berücksichtigen.Der Bieter hat das Lieferdatum (Kalendertag) im Formblättern nach D-1 bzw. D-2 verbindlich zu bestätigen. Das verbindliche Lieferdatum wird gem. Wertungsmatrix E-1 bzw. E-2 bei der Angebotsbewertung berücksichtigt.
Beschaffung von Elektroangetriebenen Abfallsammelfahrzeugen
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 - 4 GWB hin.Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Elektronische Kommunikation:Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Stadtverwaltung KoblenzZentrale VergabestelleWilli-Hörter-Platz 156068 Koblenzüberwww.rlp.vergabekommunal.de
Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Gem. § 56 Abs. 2 VgV wird folgende Regelung angewendet:Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Angaben, die gemäß Anlage E-1 und E-2 mit Wertungspunkten bewertet werden (siehe Zuschlagskriterien), werden nicht nachgefordert.
Auch für die nachfolgenden Ausschlussgründe richtet sich deren Anwendung nach den Regelungen des GWB, §122 ff., sowie §57 VgV
Mit dem Angebot sind einzureichen:Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonalo Gewerbeanmeldung o Handelsregisterauszug o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angeboteines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertungherangezogene Preisa) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H.,b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H.berücksichtigt.Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den diebevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe istder Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.
Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlichgleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt derAusschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an derberuflichen Erstausbildung beteiligt.Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. EineAnwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einemausländischen Bieter abgegeben wurde.
Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlichgleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt derAusschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung derGleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. EineAnwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einemausländischen Bieter abgegeben wurde.
Vertragsstrafen (§ 11)Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:Bei Überschreitung der genannten Fristen für jeden Werktag 0,3 v. H. desjenigen Teils der Leistung der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 3,0 v. H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Mit dem Angebot /Auf VerlangenUnterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die geforderten Nachweisen sind von jedem Bieter der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen- Eigenerklärung EU_Verordnung- vermasste Skizzen und vollständige technische Beschreibungen der Lieferumfänge (inkl. aller An- und Aufbauten)- Achs- und NutzlastberechnungenZu Los 2 zusätzlich:- Standsicherheitdiagramm des Ladekrans in der angebotenen Gesamtkonzeption
Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen- Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle können Bieter aufgefordert werden, ein vergleichbares Fahrzeug beim KSK, Hans-Böckler-Str.8, Koblenz im Rahmen der Angebotsaufklärung vorzustellen.
1 Stück: Dreiachs-LKW mit vollelektrischem Antrieb, Zul. Gesamtgewicht bis 28 Mg; inkl. Abrollkipperaufbau nach DIN EN 30722 für Abrollkippermulden nach DIN EN 30722 und mobile Preßbehhälter nach DIN EN 30730; Hub- und Kippkraft mind. 20 Mg
1 Stück: Dreiachs-LKW mit vollelektrischem Antrieb, Zul. Gesamtgewicht bis 28 Mg; inkl. Abrollkipperaufbau DIN EN 30722 für Abrollkippermulden ; Hub- und Kippkraft mind. 20 Mg und Ladekran gem. EN 12999 zur Entleerung von Depotcontainern. Als Zubehör ist eine auf die Fahrzeugkomponenten abgestimmte Abrollkippermulde DIN EN 30722 mit 35 cbm - 36 cbm; Behälterlänge 6.500 mm mitzuliefern.