Potsdamer Straße_elektrische Polleranlage
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Koblenz
Willi-Hörter-Platz 1
56068
Koblenz
Deutschland
09 - ZVS
+49 261-1290
+49 261-1291010
angebote.zvs@stadt.koblenz.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHYE9Z

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYHYE9Z/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Stadtverwaltung Koblenz beabsichtigt in der Potsdamer Straße eine elektrohydraulische Polleranlage zu errichten. Bei der Errichtung der Anlage wird der Straßenraum auf etwa 3,20m eingeengt. Die Passage soll von beiden Seiten her möglich sein. Der Poller verbleibt in einem individuell Einstellbaren Zeitfenster in seiner Ruhestellung im gehobenen Zustand.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Potsdamer Straße
56075
Koblenz

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

15.04.2026
30.05.2026

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Name, Qualifikation und Referenzen der letzten 5 Jahre des vorgesehenen Projektleiters (min. 3, max. 6 Referenzen)
- Referenzen der letzten 5 Jahre über bereits ausgeführte Projekte vergleichbarer Größenordnung mit Polleranlagen (min 3, max. 6 Referenzen)
- Genaue Beschreibung des angebotenen Systems
(Produktbeschreibung und ähnliche detaillierte Unterlagen)
- Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
(Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung / Freigabe der Vergabeunterlagen.

- Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen.
o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal.
o Gewerbeanmeldung
o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse)
o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Bei Bedarf sind vorzulegen:
- Vordruck 233 Nachunternehmerleistung
- Vordruck 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Rechtsform Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Urkalkulation

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

02.12.2025 09:15 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

05.02.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

02.12.2025 09:15 Uhr

Stadtverwaltung Koblenz
Zentrale Vergabestelle
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz

Bieter und deren Bevollmächtigte (Ausweispflicht)
Zentrale Vergabestelle Stadt Koblenz.

Wir bitten Sie, freiwillig auf die Teilnahme am Eröffnungstermin gem. § 14 a Abs. 1 VOB/A zu verzichten.
Die Niederschrift entsprechend § 14 a Abs. 4 VOB/A über den Eröffnungstermin erhalten die Bietern zeitnah über den VergabeMarktplatz.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.

Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Ref. 45
Willy-Brandt-Platz 3
54290
Trier
Deutschland
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